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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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5.5.2.3<br />

5.5.2.3.1<br />

5.5.2.3.2<br />

2311<br />

Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie<br />

Anforderungen an die Verbrennungsluftöffnungen<br />

Gasgeräte Art B dürfen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung<br />

von. mindestens 150 cm 2<br />

oder zwei Öffnungen von mindestens je 75 cm 2<br />

freien Querschnittes haben. Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen verbschließbar sein, wenn<br />

durch Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist, daß die Brenner nur bei geöffnetem Verschluß<br />

betrieben werden können. Ein Drahtnetz oder Gitter - nicht unter 10 mm Maschenweite <strong>und</strong><br />

0,5 mm Drahtdicke - darf angebracht werden, wenn der freie Querschnitt von 150 cm 2<br />

bzw.<br />

75 cm 2<br />

erhalten bleibt.<br />

Wird den Verbrennungsluftöffnungen jeweils eine Leitung nachgeschaltet, so darf dadurch das<br />

einströmende Luftvolumen nicht verringert werden. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Leitung<br />

in Abhängigkeit der geraden Länge nach den Diagrammen 2 <strong>und</strong> 3 (siehe Seite 2313 dimensioniert<br />

wird. Richtungsänderungen sind mit einer äquivalenten Lange von 3 m bei 90°<strong>sowie</strong><br />

1,5 m bei 45° <strong>und</strong> Gitter mit einer äquivalenten Länge von 0,5 m zu berücksichtigen. Die<br />

Verbrennungsluftleitung ist über ihre gesamte Länge mit gleichbleibendem freien Querschnitt<br />

auszuführen.<br />

Die Verbrennungsluftleitung kann sowohl innerhalb des Aufstellraumes als auch durch weitere<br />

Räume geführt sein; sie ist entbehrlich, wenn der Aufstellraum mit einem Nachbarraum, in dem<br />

sich die ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 cm 2<br />

freien Querschnittes<br />

befindet, über eine weitere Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 cm 2<br />

freien<br />

Querschnittes verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Wird die Verbrennungsluft einem Schacht entnommen, so darf die Schachtmündung nicht<br />

oberhalb der Mündung der Abgasanlage liegen. Der freie Querschnitt ergibt sich in Abhängigkeit<br />

von der Schachtlänge aus Diagramm 2.<br />

Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes<br />

- Gasgeräte Art B 2 <strong>und</strong> B 3 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung) -<br />

Gasgeräte Art B 2 <strong>und</strong> B 3 dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet<br />

werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, wenn die ausreichende<br />

Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie, entsprechend den vorstehenden Festlegungen,<br />

sichergestellt ist.<br />

- Gasgeräte Art B, (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung) -<br />

Gasgeräte Art B, dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden<br />

kann, bei einem Rauminhalt von mindestens 1 m 3<br />

je 1 kW Gesamtnennwarmeleistung derattiger<br />

Gasgeräte aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über<br />

Öffnungen ins Freie, entsprechend den vorstehenden Festlegungen, sichergestellt ist.<br />

Abweichend hiervon darf der Aufstellraum einen kleineren<br />

nennwärmeleistung derartiger Gasgeräte haben, wenn:<br />

Raumihalt als 1 m 3<br />

je 1 kW Gesa.mt-<br />

- er zwei ins Freie führende Öffnungen von je mindestens 75 cm 2<br />

freien Querschnittes hat.<br />

Beide Öffnungen müssen in derselben Wand liegen <strong>und</strong> dürfen nicht Verschließbar sein oder<br />

zugestellt werden. Dabei soll die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als 1,80 m über<br />

dem Fußboden, die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußodens angebracht werden;<br />

- er mit einem oder mehreren unmittelbar benachbarten Raum bzw. Räumen über jeweils zwei<br />

Öffnungen von je mindestens 150 cm 2<br />

freien Querschnittes verb<strong>und</strong>en ist. Diese beiden Öffnungen<br />

dürfen nicht verschließbar sein oder zugestellt werden. Um dies sicherzustellen, sind<br />

die Öffnungen vorzugsweise in Türen - die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als<br />

1,80 m über dem Fußoden <strong>und</strong> die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußbodens -<br />

anzubringen, Aufstellraum <strong>und</strong> unmittelbar benachbarter Raum bzw. Räume müssen zusammen<br />

einen Mindestrauminhalt von 1 m 3<br />

je kW besitzen.<br />

Bei Aufstellung eines Gasgerätes Art B, in einer Abtrennung des Aufstellraumes, die wegen<br />

ihrer geringen Große nicht betreten werden kann - z. B. Aufstellung in einem Speiseschrank<br />

oder in einer besonderen Ummantelung -, ist eine Öffnung von mindestens 150 cm 2<br />

von dieser<br />

Abtrennung ins Freie ausreichend, wenn<br />

- diese Abtrennung gegenüber dem Aufstellraum dicht ist <strong>und</strong>

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