und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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5.5.2.3<br />
5.5.2.3.1<br />
5.5.2.3.2<br />
2311<br />
Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie<br />
Anforderungen an die Verbrennungsluftöffnungen<br />
Gasgeräte Art B dürfen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung<br />
von. mindestens 150 cm 2<br />
oder zwei Öffnungen von mindestens je 75 cm 2<br />
freien Querschnittes haben. Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen verbschließbar sein, wenn<br />
durch Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist, daß die Brenner nur bei geöffnetem Verschluß<br />
betrieben werden können. Ein Drahtnetz oder Gitter - nicht unter 10 mm Maschenweite <strong>und</strong><br />
0,5 mm Drahtdicke - darf angebracht werden, wenn der freie Querschnitt von 150 cm 2<br />
bzw.<br />
75 cm 2<br />
erhalten bleibt.<br />
Wird den Verbrennungsluftöffnungen jeweils eine Leitung nachgeschaltet, so darf dadurch das<br />
einströmende Luftvolumen nicht verringert werden. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Leitung<br />
in Abhängigkeit der geraden Länge nach den Diagrammen 2 <strong>und</strong> 3 (siehe Seite 2313 dimensioniert<br />
wird. Richtungsänderungen sind mit einer äquivalenten Lange von 3 m bei 90°<strong>sowie</strong><br />
1,5 m bei 45° <strong>und</strong> Gitter mit einer äquivalenten Länge von 0,5 m zu berücksichtigen. Die<br />
Verbrennungsluftleitung ist über ihre gesamte Länge mit gleichbleibendem freien Querschnitt<br />
auszuführen.<br />
Die Verbrennungsluftleitung kann sowohl innerhalb des Aufstellraumes als auch durch weitere<br />
Räume geführt sein; sie ist entbehrlich, wenn der Aufstellraum mit einem Nachbarraum, in dem<br />
sich die ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 cm 2<br />
freien Querschnittes<br />
befindet, über eine weitere Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 cm 2<br />
freien<br />
Querschnittes verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Wird die Verbrennungsluft einem Schacht entnommen, so darf die Schachtmündung nicht<br />
oberhalb der Mündung der Abgasanlage liegen. Der freie Querschnitt ergibt sich in Abhängigkeit<br />
von der Schachtlänge aus Diagramm 2.<br />
Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes<br />
- Gasgeräte Art B 2 <strong>und</strong> B 3 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung) -<br />
Gasgeräte Art B 2 <strong>und</strong> B 3 dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet<br />
werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, wenn die ausreichende<br />
Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie, entsprechend den vorstehenden Festlegungen,<br />
sichergestellt ist.<br />
- Gasgeräte Art B, (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung) -<br />
Gasgeräte Art B, dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden<br />
kann, bei einem Rauminhalt von mindestens 1 m 3<br />
je 1 kW Gesamtnennwarmeleistung derattiger<br />
Gasgeräte aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über<br />
Öffnungen ins Freie, entsprechend den vorstehenden Festlegungen, sichergestellt ist.<br />
Abweichend hiervon darf der Aufstellraum einen kleineren<br />
nennwärmeleistung derartiger Gasgeräte haben, wenn:<br />
Raumihalt als 1 m 3<br />
je 1 kW Gesa.mt-<br />
- er zwei ins Freie führende Öffnungen von je mindestens 75 cm 2<br />
freien Querschnittes hat.<br />
Beide Öffnungen müssen in derselben Wand liegen <strong>und</strong> dürfen nicht Verschließbar sein oder<br />
zugestellt werden. Dabei soll die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als 1,80 m über<br />
dem Fußboden, die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußodens angebracht werden;<br />
- er mit einem oder mehreren unmittelbar benachbarten Raum bzw. Räumen über jeweils zwei<br />
Öffnungen von je mindestens 150 cm 2<br />
freien Querschnittes verb<strong>und</strong>en ist. Diese beiden Öffnungen<br />
dürfen nicht verschließbar sein oder zugestellt werden. Um dies sicherzustellen, sind<br />
die Öffnungen vorzugsweise in Türen - die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als<br />
1,80 m über dem Fußoden <strong>und</strong> die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußbodens -<br />
anzubringen, Aufstellraum <strong>und</strong> unmittelbar benachbarter Raum bzw. Räume müssen zusammen<br />
einen Mindestrauminhalt von 1 m 3<br />
je kW besitzen.<br />
Bei Aufstellung eines Gasgerätes Art B, in einer Abtrennung des Aufstellraumes, die wegen<br />
ihrer geringen Große nicht betreten werden kann - z. B. Aufstellung in einem Speiseschrank<br />
oder in einer besonderen Ummantelung -, ist eine Öffnung von mindestens 150 cm 2<br />
von dieser<br />
Abtrennung ins Freie ausreichend, wenn<br />
- diese Abtrennung gegenüber dem Aufstellraum dicht ist <strong>und</strong>