und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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2401<br />
ANNEXE 2<br />
Règles d‘exécution pour les installations au gaz liquéfié<br />
1. Behälter<br />
Im Innern von Gebäuden dürfen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der<br />
ITM-Normen (ITM-CI 9, ITM-CI 13, ITM-CI 14, ITM-CI 43), installiert werden:<br />
Propan: Flaschen oder Behälter bis 2,8 kg (6,5 l)<br />
Butan: Flaschen bis 22,5 kg<br />
max. 1 Flasche/Raum<br />
max. 2 Flaschen/Wohnung (inkl. Leerflaschen)<br />
Außerhalb von Gebäuden dürfen unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzgebung, ortsfeste Behälter<br />
d ortsbewegliche Behälter (Flaschen) installiert werden.<br />
2. Leitungsverlegung. Gasgeräte<br />
• Die Gasleitung ab Behälterdruckregelgerät (inklusive) bis zur Gasverbrauchseinrichtung wird vom Installateur<br />
erstellt <strong>und</strong> muß korrosionsgeschützt sein.<br />
Reihenfolge: Behälterdruckregelgerät (Reduzierung auf max. 1,5 bar), Gasleitung (Kupfer), 2. Druckregelgerät<br />
Reduzierung auf 50 mbar), Ventil, Hauseinführung, Ventil.<br />
• Bei Neubauten <strong>und</strong> grösseren Umänderungen sind beide Druckregelgeräte außerhalb des Gebäudes anzubringen.<br />
• Es wird empfohlen, den 2. Druckregler unmittelbar hinter dem Behälterdruckregelgerät einzubauen.<br />
• Es wird empfohlen Kupferrohre mit einer Mindestwandstärke von 1 mm (bis NW 20) für die Leitungen zu verwenden.<br />
• Nahtlose Präzisionsstahlrohre sind zugelassen, dürfen aber nicht im Erdreich verlegt werden.<br />
• Die Rohrleitung soll, abgesehen von den Geräteanbindungen, keine Iosbaren Verbindungen begreifen.<br />
• Das Kupferrohr muß aus sauerstofffreiem Kupfer, an der Innenoberfläche frei von Ziehfetten <strong>und</strong> frei von<br />
Kohlenstoffen, hergestellt sein.<br />
• Außerdem muß die Rohrleitung für frei- <strong>und</strong> erdverlegte Außenleitungen mit außerem Korrosionsschutz versehen<br />
werden.<br />
• Für das Verbinden von Flüssiggaskupferleitungen ist das Weichlöten verboten. Es muß ein Hartlötmittel (z.B. L-<br />
Ag 34 SN mit F-SH1 bei einer Arbeitstemperatur von 710°C) verwendet werden.<br />
• Die fittingslose Arbeitstechnik ist verboten bzw. beschränkt auf das Anfertigen von Muffenverbindungen von<br />
Rohren gleichen Durchmessers. Abzweigungen, Reduzierungen, Winkel etc. sind mit Kupfer- oder Rotgußfittings<br />
auszuführen.<br />
• Die Rohre können mit einem Biegegerät gebogen werden.<br />
• Die Geräteanbindung geschieht mit Rotgußfittings. An den Geräten können konische- oder flachdichtende<br />
Verschraubungen verwendet werden.<br />
• Die Aussenleitungen sollen mindestens 60 cm unter Erdgleiche verlegt werden <strong>und</strong> gegen Korrosion geschützt<br />
sein.<br />
• Innenleitungen dürfen nicht im Estrich verlegt werden.<br />
• Die Hauseinführung muß so ausgeführt sein, daß die Rohrleitung nicht durch mechanische <strong>und</strong> statische<br />
Belastungen durch Erd- <strong>und</strong> Gebäudesetzungen gefährdet wird.<br />
Die Abdichtung, sowohl zwischen Schutzrohr <strong>und</strong> Rohrleitung, <strong>sowie</strong> zwischen Schutzrohr <strong>und</strong> Mauerwerk, muß<br />
gas- <strong>und</strong> wasserdicht ausgeführt sein.<br />
Vor Einbau der Rohrleitung in die Hauseinführung ist der Korrosionsschutz zu prüfen.<br />
Für das Schutzrohr sind korrosionsbeständige Rohre, z.B. Kunststoff, zu verwenden.