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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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2.2.5 Verbrennungsluftversorgung <strong>und</strong> Abgasverdünnung<br />

raumluftabhängiger Gasfeuerstätten<br />

Aufgr<strong>und</strong> des vorliegenden großherzoglichen<br />

Reglementes werden die Abgasanlagen <strong>sowie</strong><br />

die Be- <strong>und</strong> Entlüftungen, die zum Betrieb von<br />

Feuerstätten vorgeschrieben sind, von den<br />

fnstallationsunternehmen regelmäßig überprüft.<br />

Unabhängig davon hat der Gask<strong>und</strong>e dafür zu<br />

sorgen, daß Einrichtungen <strong>und</strong> bauliche<br />

Gegebenheiten, die der Verbrennungsluftversorgung<br />

bzw. Abgasverdünnung dienen, auf<br />

Dauer funktionstüchtig erhalten bleiben. Dies<br />

betrifft vor allem:<br />

- Fenster <strong>und</strong> Außentüren ohne besondere<br />

Dichtungen<br />

- Innentüren ohne umlaufende Dichtungen<br />

- Raumgröße <strong>und</strong> Nutzung des<br />

Aufstellraumes<br />

- Öffnungen von Raum zu Raum in Innentüren<br />

<strong>und</strong> Innenwanden<br />

- gekürzte Innentüren<br />

- Öffnungen direkt ind Freie<br />

- Öffnungen ins Freie mit Luftleitung (Kanal,<br />

Schacht)<br />

- Außenluft-Durchlaßelemente<br />

- Öffnungen in schrankartiger Umkleidung von<br />

Gasfeuerstätten<br />

Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß<br />

- Öffnungen, die ständig geöffnet sein<br />

müssen, nicht verschlossen oder zugestellt<br />

sind,<br />

- der freie Querschnitt bei gekürzten<br />

Innentüren (z.B. durch einen Bodenbelag)<br />

nicht nachträglich verkleinert ist,<br />

- Verschließbare Öffnungen ins Freie nicht<br />

zugestellt sind <strong>und</strong> während des Betriebes<br />

2349<br />

2.2.6<br />

der Gasfeuerstätte durch funktionssichere<br />

Steuer- <strong>und</strong> Sicherheitseinrichtungen<br />

geöffnet sind,<br />

- Drahtnetze, Gitter, Lamellen u.ä in<br />

Öffnungen bzw. Luftleitungen hinter<br />

Öffnungen das einströmende Luftvolumen<br />

(z.B. durch Verschmutzungen) nicht<br />

verringern,<br />

- Entlüftungseinrichtungen mit Ventilatoren<br />

den Betrieb der Gasfeuerstätte nicht<br />

beeinträchtigen,<br />

- bei Außenluftdurchlaßelementen<br />

- mit Handbetätigung der Unverschließbare<br />

Durchlaßquerschnitt ständig geöffnet ist,<br />

- mit elektrischer Steuerung durch eine<br />

Sicherheitseinrichtung die Gasfeuerstätte<br />

nur bei geöffnetem Verschluß betrieben<br />

werden kann.<br />

Jede Veränderung (z.B. nachträgliches<br />

Anbringen von Dichtungen an Fenstern <strong>und</strong><br />

Türen, Einbau von Entlüftungseinrichtungen wie<br />

Dunstabzugshauben oder Abluftwäschetrockner,<br />

Auswechseln von Fenstern) darf nur in<br />

Abstimmung mit einem Installationsunternehmen<br />

oder dem GVU durchgeführt werden<br />

(siehe hierzu auch Abschnitt 3).<br />

Abgasabführung<br />

Gasfeuerstätten<br />

raumluftabhängiger<br />

Der Gask<strong>und</strong>e soll bezüglich der einwandfreien<br />

Abgasführung auf folgende Punkte achten:<br />

- eventueller Abgasaustritt an<br />

Gasfeurerstätten, der sich durch<br />

außergewöhnlichen Geruch, Verschmutzung<br />

<strong>und</strong> Feuchtigkeitsniederschlag äußern kann<br />

(siehe auch Abschnitt 2.2.4)

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