und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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2.2.5 Verbrennungsluftversorgung <strong>und</strong> Abgasverdünnung<br />
raumluftabhängiger Gasfeuerstätten<br />
Aufgr<strong>und</strong> des vorliegenden großherzoglichen<br />
Reglementes werden die Abgasanlagen <strong>sowie</strong><br />
die Be- <strong>und</strong> Entlüftungen, die zum Betrieb von<br />
Feuerstätten vorgeschrieben sind, von den<br />
fnstallationsunternehmen regelmäßig überprüft.<br />
Unabhängig davon hat der Gask<strong>und</strong>e dafür zu<br />
sorgen, daß Einrichtungen <strong>und</strong> bauliche<br />
Gegebenheiten, die der Verbrennungsluftversorgung<br />
bzw. Abgasverdünnung dienen, auf<br />
Dauer funktionstüchtig erhalten bleiben. Dies<br />
betrifft vor allem:<br />
- Fenster <strong>und</strong> Außentüren ohne besondere<br />
Dichtungen<br />
- Innentüren ohne umlaufende Dichtungen<br />
- Raumgröße <strong>und</strong> Nutzung des<br />
Aufstellraumes<br />
- Öffnungen von Raum zu Raum in Innentüren<br />
<strong>und</strong> Innenwanden<br />
- gekürzte Innentüren<br />
- Öffnungen direkt ind Freie<br />
- Öffnungen ins Freie mit Luftleitung (Kanal,<br />
Schacht)<br />
- Außenluft-Durchlaßelemente<br />
- Öffnungen in schrankartiger Umkleidung von<br />
Gasfeuerstätten<br />
Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß<br />
- Öffnungen, die ständig geöffnet sein<br />
müssen, nicht verschlossen oder zugestellt<br />
sind,<br />
- der freie Querschnitt bei gekürzten<br />
Innentüren (z.B. durch einen Bodenbelag)<br />
nicht nachträglich verkleinert ist,<br />
- Verschließbare Öffnungen ins Freie nicht<br />
zugestellt sind <strong>und</strong> während des Betriebes<br />
2349<br />
2.2.6<br />
der Gasfeuerstätte durch funktionssichere<br />
Steuer- <strong>und</strong> Sicherheitseinrichtungen<br />
geöffnet sind,<br />
- Drahtnetze, Gitter, Lamellen u.ä in<br />
Öffnungen bzw. Luftleitungen hinter<br />
Öffnungen das einströmende Luftvolumen<br />
(z.B. durch Verschmutzungen) nicht<br />
verringern,<br />
- Entlüftungseinrichtungen mit Ventilatoren<br />
den Betrieb der Gasfeuerstätte nicht<br />
beeinträchtigen,<br />
- bei Außenluftdurchlaßelementen<br />
- mit Handbetätigung der Unverschließbare<br />
Durchlaßquerschnitt ständig geöffnet ist,<br />
- mit elektrischer Steuerung durch eine<br />
Sicherheitseinrichtung die Gasfeuerstätte<br />
nur bei geöffnetem Verschluß betrieben<br />
werden kann.<br />
Jede Veränderung (z.B. nachträgliches<br />
Anbringen von Dichtungen an Fenstern <strong>und</strong><br />
Türen, Einbau von Entlüftungseinrichtungen wie<br />
Dunstabzugshauben oder Abluftwäschetrockner,<br />
Auswechseln von Fenstern) darf nur in<br />
Abstimmung mit einem Installationsunternehmen<br />
oder dem GVU durchgeführt werden<br />
(siehe hierzu auch Abschnitt 3).<br />
Abgasabführung<br />
Gasfeuerstätten<br />
raumluftabhängiger<br />
Der Gask<strong>und</strong>e soll bezüglich der einwandfreien<br />
Abgasführung auf folgende Punkte achten:<br />
- eventueller Abgasaustritt an<br />
Gasfeurerstätten, der sich durch<br />
außergewöhnlichen Geruch, Verschmutzung<br />
<strong>und</strong> Feuchtigkeitsniederschlag äußern kann<br />
(siehe auch Abschnitt 2.2.4)