und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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- Der Gasgeruch ist das wichtigste Indiz für<br />
einen Mangel oder eine Gefahr <strong>und</strong> muß<br />
unverzüglich dem GVU gemeldet werden.<br />
Gemäß Annexe 1, Abs. 2.1.4 des vo<br />
großherzoglichen Reglementes gilt:<br />
egenden<br />
Instandhaltung ist die Gesamtheit der Maßnahmen<br />
zur Feststellung <strong>und</strong> Beurteilung des<br />
Ist-Zustandes <strong>sowie</strong> zur Bewahrung <strong>und</strong><br />
Wiederherstellung des Soll-Zustandes <strong>und</strong><br />
gliedert sich in:<br />
- Inspektion (Feststellung<br />
Ist-Zustandes)<br />
<strong>und</strong> Beurteilung des<br />
- Wartung (Bewahrung des Soll-Zustandes)<br />
- Instandsetzung(Wiederherstellung<br />
des Soll-<br />
Zustandes)<br />
2.1 Anlagen des Gasversorgungsunternehmens<br />
2.1.1 Hausanschluß<br />
Der Hausanschluß besteht aus der Hausanschlußleitung,<br />
ggf. Absperreinrichtung außerhalb<br />
des Gebäudes, Hauseinführung (Leitungsteil<br />
im Mauerwerk mit oder ohne Mantelrohr<br />
oder ggf. Rohrkapsel), ggf. Isolierstück,<br />
Hauptabsperreinrichtung (HAE) <strong>und</strong> ggf. Haus-<br />
Druckregelgerät. Der Hausanschluß gehört zu<br />
den Betriebsanlagen des GVU <strong>und</strong> steht in<br />
dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt<br />
demzufolge dem GVU.<br />
Damit diese Instandhaltung vom GVU ohne<br />
Behinderung durchgeführt werden kann, ist der<br />
Gask<strong>und</strong>e darauf ’ hinzuweisen, daß die auf<br />
seinem Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> in seinem Gebäude<br />
befindlichen Teile des Hausanschlusses,<br />
insbesondere die Absperreinrichtungen, vor<br />
Beschädigungen zu schützen <strong>und</strong> zugänglich<br />
zu halten sind. Sind Hinweisschilder für<br />
Absperreinrichtungen vorhanden, müssen sie<br />
erkennbar <strong>und</strong> ablesbar gehalten werden.<br />
Außerdem darf der<br />
Einwirkungen auf die<br />
Gask<strong>und</strong>e<br />
Teile des<br />
keine<br />
Haus-<br />
2346<br />
anschlusses vornehmen oder vornehmen<br />
lassen. Das Errichten von Gebäuden (z.B. auch<br />
von Garagen oder Gartenhäusern) oder jede<br />
andersgeartete Überbauung der<br />
Hausanschlußleitung ist daher nicht gestattet.<br />
Ebenso ist das Lagern von Materialien auf der<br />
Leitungstrasse <strong>sowie</strong> das Überpflanzen mit<br />
Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern nicht gestattet, wenn<br />
hierdurch die Zugänglichkeit <strong>und</strong> die<br />
Betriebssicherheit der Hausanschlußleitung<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Jede Beschädigung des Hausanschlusses,<br />
<strong>und</strong>ichte Absperreinrichtungen oder Haus-<br />
Druckregelgeräte <strong>sowie</strong> <strong>sonstige</strong> Mängel <strong>und</strong><br />
Störungen hat der Gask<strong>und</strong>e dem GVU<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
2.1.2 Hauptabsperreinrichtung<br />
Für die Hauptabsperreinrichtung (HAE) als Teil<br />
des Hausanschlusses gilt Abschnitt 2.1.1<br />
sinngemäß mit der besonderen Forderung nach<br />
stets freier Zugänglichkeit, um sie im<br />
Gefahrenfall jederzeit bedienen zu können.<br />
Befindet sich die Hauptabsperreinrichtung in<br />
einem verschlossenen Raum, sollte ein Hinweis<br />
vorhanden sein, wo der Schlüssel jederzeit zur<br />
Verfügung steht (z.B. Schlüsselkasten). Ein an<br />
oder in der Nähe der Hauptabsperreinrichtung<br />
in die Leitung eingebautes Isolierstück darf nicht<br />
elektrisch leitend überbrückt werden.<br />
2.1.3 Gaszähler<br />
Gaszähler gehören zu den Betriebsanlagen des<br />
GVU <strong>und</strong> stehen in dessen Eigentum. Die<br />
Instandhaltung obliegt demzufolge dem GVU.<br />
Der Gask<strong>und</strong>e haftet für das Abhandenkommen<br />
<strong>und</strong> die Beschädigung, soweit ihn hieran ein<br />
Verschulden trifft. Der Gask<strong>und</strong>e hat den<br />
Verlust, Beschädigungen <strong>und</strong> Störungen<br />
unverzüglich dem GVU mitzuteilen. Der<br />
Gaszähler muß zur Ablesung <strong>und</strong><br />
Auswechslung auf Dauer zugänglich sein.