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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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5,6.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

2318<br />

Gasgeräte Art C ohne Gebläse oder mit Gebläse <strong>und</strong> der Zusatzkennzeichnung ,,x“ (alle unter<br />

Überdruck stehenden Teile des Abgasweges sind entweder verbrennungsluftumspült oder sie<br />

erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen, so daß Abgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten<br />

können) dürfen unter Beachtung von Abschnitt 5.2.1 unabhängig von Rauminhalt <strong>und</strong><br />

Lüftung der Aufstellräume aufgestellt werden.<br />

Gasgeräte Art C mit Gebläse ohne Zusatzkennzeichnung ,,x“ müssen in Räumen aufgestellt<br />

werden, die eine ins Freie führende Öffnung mit einem freien Querschnitt von mindestens<br />

150 cm 2<br />

oder zwei Öffnungen von je 75 cm 2<br />

haben.<br />

5.6.1.1 Gasgeräte Art C, (Außenwand-Gasfeuerstätten)<br />

Gasgeräte Art C 11 (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten ohne Gebläse) dürfen nur unmittelbar<br />

an der Außenwand aufgestellt werden <strong>und</strong> dürfen nur der Beheizung einzelner Räume (Außenwand-Raumheizer)<br />

oder der Warmwasserbereitung (Außenwand-Wasserheizer) dienen. Außenwand-Raumheizer<br />

dürfen höchstens 7 kW Nennwärmeleistung <strong>und</strong> Außenwand-Wasserheizer<br />

höchstens 28 kW Nennwärmeleistung haben.<br />

Gasgeräte Art C 12 <strong>und</strong> C 13 (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten mit Gebläse) dürfen entweder<br />

unmittelbar an der Außenwand oder an Innenwanden aufgestellt werden. Die Außenwand-Gasfeuerstätten<br />

für die Beheizung dürfen höhstens 11 kW Nennwarmeleistung <strong>und</strong> für die Warmwasserbereitung<br />

höchstens 28 kW Nennwärmeleistung haben.<br />

Derartige Gasgeräte Art C, dürfen nur aufgestellt werden, wenn eine Ableitung der Abgase über<br />

Dach nicht oder nur mit unverhaltnismäßigem Aufwand möglich ist. Weitergehende baurechtliche<br />

Vorschriften der Gemeinden sind zu beachten.<br />

5.6.1.2 Gasgeräte Art C 3 <strong>und</strong> C 5<br />

Werden durch die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung <strong>und</strong> Abgasabführung im<br />

Gebäude Geschosse überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb des Aufstellraumes in<br />

einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten <strong>und</strong> bei Wohngebäuden<br />

geringer Höhe von mindestens 30 Minuten geführt werden.<br />

Sind die Gasgeräte in Räumen aufgestellt, beidenen sich<br />

konstruktion befindet, so gelten folgende Anforderungen:<br />

über der Decke lediglich die Dach-<br />

- Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer verlangt, so müssen die Leitungen für die Verbrennungsluftzu-<br />

<strong>und</strong> Abgasabführung im Bereich zwischen der Oberkante der Decke <strong>und</strong><br />

der Dachhaut eine Verkleidung haben, die ebenfalls diese Feuerwiderstandsdauer hat <strong>und</strong><br />

aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.<br />

- Wird für die Decke keine Feuetwiderstandsdauer vorgeschrieben, so müssen die Leitungen<br />

für die Verbrennungsluftzu- <strong>und</strong> Abgasabführung von der Oberkante Decke bis zu Dachhaut<br />

in einem Schacht aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen oder in einem metallenen<br />

Schutzrohr verlegt werden (mechanischer Schutz).<br />

5.6.2 Verbrennungsluft- <strong>und</strong> Abgaseinrichtung<br />

Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung <strong>und</strong> Abgasabführung bei Gasgeräten Art C11,<br />

C s, C 4, C 5 <strong>und</strong> C 8 <strong>sowie</strong> bei Gasgeräten Art C, auch die Windschutzeinrichtungen <strong>und</strong> die<br />

Schutzvorrichtungen für Mündungen an begehbaren Flächen sind Bestandteile der Feuerstätten.<br />

Es dürfen hierfür nur Originalteile des Herstellers verwendet <strong>und</strong> nach Maßgabe seiner Einbauanleitung<br />

eingebaut werden. ’<br />

Die Verbrennungsluftzu- <strong>und</strong> Abgasabführung bei Gasgeräten Art C, ist nach der Einbauanleitung<br />

der Hersteller bzw. den Maßgaben der baurechtlichen Zulassung zu erstellen.

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