und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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3. Aufsteilungsräume für Gasgeräte<br />
3.1. Allgemeines<br />
2402<br />
Es wird gr<strong>und</strong>sätzlich unterschieden zwischen Räumen über <strong>und</strong> unter Erdgleiche.<br />
AIs Räume unter Erdgleiche gelten Räume, deren Fußboden allseitig tiefer als 1 m unter der Geländeoberfläche<br />
liegt. Bei Hanglagen sind auch solche Aufstellungsràume unter Erdgleiche, bei denen an einer Seite der Fußboden weniger<br />
ais 1 m unter der anschliefienden Gelandeoberfläche liegt, wenn keine direkt ins Freie führende Verbindung, z.B.<br />
Tür oder Fenster, vorhanden ist.<br />
3.2. Aufstellungsräume für Gasgeräte bis 50 kW<br />
a) Räume über Erdgleiche<br />
Es geiten die gleichen Bedingungen wie bei Erdgas (Annexe 1).<br />
b) Räume unter Erdgleiche<br />
In Räumen unter Erdgleiche dürfen Gasgeräte für Flüssiggas nur aufgestellt werden wenn<br />
- der Raum eine Be- <strong>und</strong> Entlüftung hat wie für Aufstellräume für Feuerstätten von mehr ais 50kW (Annexe 1,<br />
Kapitel 5.5.4.)<br />
oder<br />
- eine mechanische Lüftungsanlage mindestens für einen 1,5-fachen Luftwechsei je St<strong>und</strong>e sorgt <strong>und</strong> ein<br />
Magnetventil in der Gaszufuhr schließt, wenn diese mechanische Lüftungsanlage nicht mehr wirksam ist.<br />
3.3. Aufstellungsräume für Gasgeräte von mehr als 50 kW<br />
Hier wird nicht unterschieden zwischen Räumen über <strong>und</strong> unter Erdgleiche.<br />
Die Bedingungen sind die gleichen wie für Erdgas (Annexe 1, Kapitel 5.5.4.).<br />
4. Abgasführung<br />
Die Abgasführung erfolgt wie bei Erdgas-Anlagen (Annexe 1).<br />
5.Dictheitsprüfung<br />
Bei der Dichtheitsprüfung wird die Gasleitung mit einem Prüfdruck von 3 bar abgedrückt.<br />
Die Dichtheit ist gewährleistet wenn:<br />
1. der oben genannte Druck bei abgeschlossener Leitung während mindestens 20 Minuten konstant bleibt<br />
<strong>und</strong><br />
2. die unter Druck stehenden Leitungen beim Abseifen nicht die geringste Leckage aufweisen.