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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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2335<br />

Thermisch gesteuerte Abgas-Absperrvorrichtungen dürfen nur bei Gasgeräten Art B 1, <strong>und</strong> zwar<br />

hinter der Stromungssicherung eingebaut werden. Dienen sie der Verbesserung der Wirksamkeit<br />

gemeinsamer Abgasanlagen, sind sie vorzugsweise an der unteren Gasfeuerstätte<br />

anzuordnen.<br />

6.6.2 Nebenluftvorrichtungen<br />

Nebenluftvorrichtungen sind in den Gasgeräten selbst oder in deren Abgasanlage, sowohl bei<br />

Gasgeräten Art B, die an eigene Abgasanlagen angeschlossen sind, als auch bei mehreren<br />

Gasgeräten Art B, die im selben Aufstellraum an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen<br />

sind, zulässig.<br />

Dabei muß sichergestellt sein, daß<br />

- die einwandfreie Ableitung der Abgase dieser Gasfeuerstätten nicht beeinträchtigt wird<br />

<strong>und</strong><br />

- die Abgase bei Stau oder Rückstrom in gefahrdrohender Menge nicht austreten können<br />

<strong>und</strong><br />

- die Prüfung <strong>und</strong> Reinigung der Abgasanlage nicht behindert wird<br />

<strong>und</strong><br />

- bei Einbau in Schornsteinwangen von mehrschaligen Schornsteinen die Beweglichkeit der<br />

Innenschale nicht behindert wird.<br />

Nebenluftvorrichtungen dürfen nur in den Aufstellräumen dieser Gasfeuerstätten angeordnet<br />

werden. Sind Feuerstätten mit gemeinsamem Schornstein in verschiedenen Räumen aufgestellt,<br />

so sind Nebenluftvorrichtungen unzulässig; dies gilt nicht für Strömungssicherungen<br />

von Gasfeuerstätten. Nebenluftvorrichtungen an Schornsteinen müssen mindestens 40 cm<br />

oberhalb der Schornsteinsohle angeordnet sein <strong>und</strong> dürfen die Brandsicherheit der Schornsteine<br />

nicht gefährden. Nebenluftvorrichtungen, die in <strong>Verbindungsstücke</strong>n oder Schornsteinwangen<br />

angeordnet sind, müssen DIN 4795 entsprechen.<br />

6.6.3 Abgas-Drosselvorrichtungen <strong>und</strong> Rußabsperrer<br />

In Abgasanlagen von Gasfeuerstätten an Schornsteine dürfen Abgas-Drosselvorrichtungen <strong>und</strong><br />

Rußabsperrer nicht angeordnet werden, ausgenommen in Abgasabführungen nach DVGW-<br />

Arbeitsblatt G 626.

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