und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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Thermisch gesteuerte Abgas-Absperrvorrichtungen dürfen nur bei Gasgeräten Art B 1, <strong>und</strong> zwar<br />
hinter der Stromungssicherung eingebaut werden. Dienen sie der Verbesserung der Wirksamkeit<br />
gemeinsamer Abgasanlagen, sind sie vorzugsweise an der unteren Gasfeuerstätte<br />
anzuordnen.<br />
6.6.2 Nebenluftvorrichtungen<br />
Nebenluftvorrichtungen sind in den Gasgeräten selbst oder in deren Abgasanlage, sowohl bei<br />
Gasgeräten Art B, die an eigene Abgasanlagen angeschlossen sind, als auch bei mehreren<br />
Gasgeräten Art B, die im selben Aufstellraum an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen<br />
sind, zulässig.<br />
Dabei muß sichergestellt sein, daß<br />
- die einwandfreie Ableitung der Abgase dieser Gasfeuerstätten nicht beeinträchtigt wird<br />
<strong>und</strong><br />
- die Abgase bei Stau oder Rückstrom in gefahrdrohender Menge nicht austreten können<br />
<strong>und</strong><br />
- die Prüfung <strong>und</strong> Reinigung der Abgasanlage nicht behindert wird<br />
<strong>und</strong><br />
- bei Einbau in Schornsteinwangen von mehrschaligen Schornsteinen die Beweglichkeit der<br />
Innenschale nicht behindert wird.<br />
Nebenluftvorrichtungen dürfen nur in den Aufstellräumen dieser Gasfeuerstätten angeordnet<br />
werden. Sind Feuerstätten mit gemeinsamem Schornstein in verschiedenen Räumen aufgestellt,<br />
so sind Nebenluftvorrichtungen unzulässig; dies gilt nicht für Strömungssicherungen<br />
von Gasfeuerstätten. Nebenluftvorrichtungen an Schornsteinen müssen mindestens 40 cm<br />
oberhalb der Schornsteinsohle angeordnet sein <strong>und</strong> dürfen die Brandsicherheit der Schornsteine<br />
nicht gefährden. Nebenluftvorrichtungen, die in <strong>Verbindungsstücke</strong>n oder Schornsteinwangen<br />
angeordnet sind, müssen DIN 4795 entsprechen.<br />
6.6.3 Abgas-Drosselvorrichtungen <strong>und</strong> Rußabsperrer<br />
In Abgasanlagen von Gasfeuerstätten an Schornsteine dürfen Abgas-Drosselvorrichtungen <strong>und</strong><br />
Rußabsperrer nicht angeordnet werden, ausgenommen in Abgasabführungen nach DVGW-<br />
Arbeitsblatt G 626.