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Beilage A - Kollar

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Darüberhinaus ist die Zuerkennung von Punkten für die Lagequalität möglich.<br />

Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise<br />

Punkte<br />

………………………………………………………………. bis zu 10<br />

Bei der Förderung des Wohnungsbaus erhöht sich dieses förderbare Nominale<br />

bei einer Bewilligung bis 31.12.2007 um 25 %, wenn ein Architektur- und<br />

Planungsauswahlverfahren durchgeführt wird.<br />

Für Einreichungen ab 01.01.2007 ist das Architektur- und Planungsauswahlverfahren<br />

ab 30 Wohneinheiten/Heimplätze verpflichtend.<br />

Bei Errichtung von Wohnheimen kann dieses förderbare Nominale um bis zu<br />

25 % pro Wohnheimplatz erhöht werden.<br />

Die Verteilung der Förderungsleistungen hat auf die einzelnen Wohnungen starr<br />

nach den Kategorien zu erfolgen.<br />

(2) Bei Fortsetzungsbauten, die bis zum 31.12.2005 eingereicht und bis 31.12.2007<br />

bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, wahlweise eine Förderung nach den<br />

Bestimmungen der am 24.05.2005 beschlossenen oder dieser Richtlinien<br />

zuzuerkennen.<br />

(3) Die Objektförderung ist auf alle Wohnungsarten, Wohnheimplätze sowie<br />

Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung dienen, anwendbar.<br />

(4) Die endgültige Festsetzung der Objektförderung erfolgt nach Vorlage der<br />

Bestandspläne aufgrund der durch eine befugte Person gutachterlich<br />

festgestellten Wohnnutzfläche (§ 1 Z. 7).<br />

Unterschreitungen der jeweiligen Kategorie um bis zu 3 % sind bereits zum<br />

Zeitpunkt des Ansuchens um Förderung unberücksichtigt zu lassen.<br />

Bei Bewilligung bis zum 31.12.2007 beginnt die Kategorie III bei 70 m² mit<br />

3 % Unterschreitungsmöglichkeit.<br />

(5) Die Annuitätenzuschüsse werden ab der nachweislichen Benutzbarkeit frei<br />

gegeben.<br />

(6) Der Nachweis über die Aufnahme einer Ausleihung erfolgt durch eine Erklärung<br />

des Förderungswerbers und des Darlehens- oder Kreditgebers.<br />

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