Beilage A - Kollar
Beilage A - Kollar
Beilage A - Kollar
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Darüberhinaus ist die Zuerkennung von Punkten für die Lagequalität möglich.<br />
Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise<br />
Punkte<br />
………………………………………………………………. bis zu 10<br />
Bei der Förderung des Wohnungsbaus erhöht sich dieses förderbare Nominale<br />
bei einer Bewilligung bis 31.12.2007 um 25 %, wenn ein Architektur- und<br />
Planungsauswahlverfahren durchgeführt wird.<br />
Für Einreichungen ab 01.01.2007 ist das Architektur- und Planungsauswahlverfahren<br />
ab 30 Wohneinheiten/Heimplätze verpflichtend.<br />
Bei Errichtung von Wohnheimen kann dieses förderbare Nominale um bis zu<br />
25 % pro Wohnheimplatz erhöht werden.<br />
Die Verteilung der Förderungsleistungen hat auf die einzelnen Wohnungen starr<br />
nach den Kategorien zu erfolgen.<br />
(2) Bei Fortsetzungsbauten, die bis zum 31.12.2005 eingereicht und bis 31.12.2007<br />
bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, wahlweise eine Förderung nach den<br />
Bestimmungen der am 24.05.2005 beschlossenen oder dieser Richtlinien<br />
zuzuerkennen.<br />
(3) Die Objektförderung ist auf alle Wohnungsarten, Wohnheimplätze sowie<br />
Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung dienen, anwendbar.<br />
(4) Die endgültige Festsetzung der Objektförderung erfolgt nach Vorlage der<br />
Bestandspläne aufgrund der durch eine befugte Person gutachterlich<br />
festgestellten Wohnnutzfläche (§ 1 Z. 7).<br />
Unterschreitungen der jeweiligen Kategorie um bis zu 3 % sind bereits zum<br />
Zeitpunkt des Ansuchens um Förderung unberücksichtigt zu lassen.<br />
Bei Bewilligung bis zum 31.12.2007 beginnt die Kategorie III bei 70 m² mit<br />
3 % Unterschreitungsmöglichkeit.<br />
(5) Die Annuitätenzuschüsse werden ab der nachweislichen Benutzbarkeit frei<br />
gegeben.<br />
(6) Der Nachweis über die Aufnahme einer Ausleihung erfolgt durch eine Erklärung<br />
des Förderungswerbers und des Darlehens- oder Kreditgebers.<br />
33