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Beilage A - Kollar

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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />

Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />

3.6 Beheizte Brutto-Geschoßfläche<br />

Die Brutto-Geschoßfläche BGFB ist die Bezugsgröße für den flächenbezogenen<br />

Heizwärmebedarf und die flächenbezogene Heizlast P1. Sie wird aus den Außenabmessungen<br />

gemäß ÖNORM B 1800 unter Beachtung der Bestimmungen des Kapitel 3.4 ermittelt.<br />

Deckenöffnungen (z.B. bei Galerien), ausgenommen Stiegenaufgänge, sind nicht in die Brutto-<br />

Geschoßfläche einzurechnen.<br />

Die BGFB als Grundlage für die Berechnung der EKZ zur Ermittlung der<br />

Basisförderung umfasst die gesamte Bodenfläche innerhalb der wärmegedämmten<br />

Hülle (beheizte Zone). Die diese Räume umschließenden Wandstärken werden<br />

hinzugerechnet, bei der Außenwandstärke wird die Wärmedämmung und der Putz,<br />

bzw. in Dachgeschoßen die Dicke des dämmenden Dachaufbaues dazugezählt. Bei<br />

hinterlüfteten Bauteilen wird bis zur Dämmungsaußenkante gerechnet.<br />

Zur BGFB zählen nicht:<br />

- Keller- und Dachbodenräume, soweit ihre Ausstattung nicht für Wohn- (oder<br />

Geschäfts-)zwecke geeignet ist (laut den Anforderungen der NÖ Bauordnung und<br />

NÖ Bautechnikverordnung hinsichtlich erforderlicher Belichtung, Raumhöhe und<br />

Wärmeschutz, Lage des Raumes bezogen auf das Geländeniveau),<br />

- freiliegende Treppen, Loggien, Balkone, Terrassen, Wintergärten.<br />

Ausnahmen laut § 43 der Bautechnikverordnung 1997 werden für die Berechnung<br />

der EKZ zur Ermittlung der Basisförderung nicht berücksichtigt.<br />

Einzelne, zu Arbeitszwecken genutzte Aufenthaltsräume (z.B. Büro, Arztordination,<br />

etc.) sowie Gemeinschaftsräume im Wohnungsbau-/Wohnungssanierungs-Bereich<br />

innerhalb der wärmegedämmten Hülle dürfen der BGFB zugerechnet werden.<br />

Teilbeheizte Räume innerhalb der wärmegedämmten Hülle zählen nicht zur BGFB.<br />

Bei internen Stiegen fließt die gesamte Stiegenfläche in jedem Geschoß in die BGFB<br />

ein. Nicht als beheizt berechnete Stiegenhäuser und Flure außerhalb der<br />

gedämmten Hülle gehen auch nicht in die BGFB ein.<br />

Die Rechenregel zur Handhabung von Räumen, die in der wärmegedämmten Hülle<br />

liegen, aber nicht der BGFB zurechenbar sind, ist in den Erläuterungen in Kap. 5.2<br />

beschrieben.<br />

Bei ausgebauten Dachräumen wird die anteilige Brutto-Geschoßfläche wie folgt abgeleitet:<br />

VB,<br />

DG<br />

BGFB<br />

DG<br />

h<br />

, = ..... in m² (3)<br />

DG<br />

hDG ist die Brutto-Geschoßhöhe des Dachraumes, gemessen von Oberkante Fußboden bis<br />

Oberkante oberste Geschoßdecke (z.B. Zangendecke). Falls der Dachraum nach oben hin nur<br />

von Schrägen begrenzt wird, ist für hDG eine mittlere Höhe zu verwenden. Jedenfalls darf die so<br />

ermittelte Fläche nicht größer sein als die tatsächliche Brutto-Geschoßfläche des Dachraumes.<br />

Bei offenen Dachräumen ist für die Basisförderung eine mittlere Höhe von<br />

hDG=2,90m anzusetzen.<br />

Mit der Dachraumformel (3) ist die BGFB des betrachteten Dachraumes zu ermitteln.<br />

VB,DG ist unter Heranziehung der Brutto-Geschoßhöhe hDG der reale geometrische<br />

Bruttorauminhalt, d.h. inklusive Außen- und Trennwänden, oberhalb der<br />

betrachteten Dachgeschoßdecke.<br />

Die Dachraumformel (3) ist in ausgebauten Dachräumen dann anzuwenden, wenn in<br />

diesen Dachräumen infolge Dachverschneidungen entlang mindestens einer Wand<br />

lichte Wandhöhen (Kniestockhöhen) von weniger 1,20m auftreten.<br />

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