Beilage A - Kollar
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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />
Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />
3.6 Beheizte Brutto-Geschoßfläche<br />
Die Brutto-Geschoßfläche BGFB ist die Bezugsgröße für den flächenbezogenen<br />
Heizwärmebedarf und die flächenbezogene Heizlast P1. Sie wird aus den Außenabmessungen<br />
gemäß ÖNORM B 1800 unter Beachtung der Bestimmungen des Kapitel 3.4 ermittelt.<br />
Deckenöffnungen (z.B. bei Galerien), ausgenommen Stiegenaufgänge, sind nicht in die Brutto-<br />
Geschoßfläche einzurechnen.<br />
Die BGFB als Grundlage für die Berechnung der EKZ zur Ermittlung der<br />
Basisförderung umfasst die gesamte Bodenfläche innerhalb der wärmegedämmten<br />
Hülle (beheizte Zone). Die diese Räume umschließenden Wandstärken werden<br />
hinzugerechnet, bei der Außenwandstärke wird die Wärmedämmung und der Putz,<br />
bzw. in Dachgeschoßen die Dicke des dämmenden Dachaufbaues dazugezählt. Bei<br />
hinterlüfteten Bauteilen wird bis zur Dämmungsaußenkante gerechnet.<br />
Zur BGFB zählen nicht:<br />
- Keller- und Dachbodenräume, soweit ihre Ausstattung nicht für Wohn- (oder<br />
Geschäfts-)zwecke geeignet ist (laut den Anforderungen der NÖ Bauordnung und<br />
NÖ Bautechnikverordnung hinsichtlich erforderlicher Belichtung, Raumhöhe und<br />
Wärmeschutz, Lage des Raumes bezogen auf das Geländeniveau),<br />
- freiliegende Treppen, Loggien, Balkone, Terrassen, Wintergärten.<br />
Ausnahmen laut § 43 der Bautechnikverordnung 1997 werden für die Berechnung<br />
der EKZ zur Ermittlung der Basisförderung nicht berücksichtigt.<br />
Einzelne, zu Arbeitszwecken genutzte Aufenthaltsräume (z.B. Büro, Arztordination,<br />
etc.) sowie Gemeinschaftsräume im Wohnungsbau-/Wohnungssanierungs-Bereich<br />
innerhalb der wärmegedämmten Hülle dürfen der BGFB zugerechnet werden.<br />
Teilbeheizte Räume innerhalb der wärmegedämmten Hülle zählen nicht zur BGFB.<br />
Bei internen Stiegen fließt die gesamte Stiegenfläche in jedem Geschoß in die BGFB<br />
ein. Nicht als beheizt berechnete Stiegenhäuser und Flure außerhalb der<br />
gedämmten Hülle gehen auch nicht in die BGFB ein.<br />
Die Rechenregel zur Handhabung von Räumen, die in der wärmegedämmten Hülle<br />
liegen, aber nicht der BGFB zurechenbar sind, ist in den Erläuterungen in Kap. 5.2<br />
beschrieben.<br />
Bei ausgebauten Dachräumen wird die anteilige Brutto-Geschoßfläche wie folgt abgeleitet:<br />
VB,<br />
DG<br />
BGFB<br />
DG<br />
h<br />
, = ..... in m² (3)<br />
DG<br />
hDG ist die Brutto-Geschoßhöhe des Dachraumes, gemessen von Oberkante Fußboden bis<br />
Oberkante oberste Geschoßdecke (z.B. Zangendecke). Falls der Dachraum nach oben hin nur<br />
von Schrägen begrenzt wird, ist für hDG eine mittlere Höhe zu verwenden. Jedenfalls darf die so<br />
ermittelte Fläche nicht größer sein als die tatsächliche Brutto-Geschoßfläche des Dachraumes.<br />
Bei offenen Dachräumen ist für die Basisförderung eine mittlere Höhe von<br />
hDG=2,90m anzusetzen.<br />
Mit der Dachraumformel (3) ist die BGFB des betrachteten Dachraumes zu ermitteln.<br />
VB,DG ist unter Heranziehung der Brutto-Geschoßhöhe hDG der reale geometrische<br />
Bruttorauminhalt, d.h. inklusive Außen- und Trennwänden, oberhalb der<br />
betrachteten Dachgeschoßdecke.<br />
Die Dachraumformel (3) ist in ausgebauten Dachräumen dann anzuwenden, wenn in<br />
diesen Dachräumen infolge Dachverschneidungen entlang mindestens einer Wand<br />
lichte Wandhöhen (Kniestockhöhen) von weniger 1,20m auftreten.<br />
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