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Beilage A - Kollar

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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />

Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />

Für die Basisförderung kommt nur der vereinfachte Ansatz zur Anwendung.<br />

Ein Fenster gilt als verschattet, wenn es durch andere Gebäude sowie Überhänge<br />

und seitliche Überstände von Balkonen, Vordächern, Wänden, innerhalb der<br />

Fensterleibung etc. bei einem Überhang- bzw. seitlichem Überstandswinkel über<br />

30° zu mehr als 50% verschattet wird.<br />

7.3 Gesamtenergiedurchlaßgrad<br />

Der Gesamtenergiedurchlaßgrad g von transparenten Flächen ist jener Anteil der Strahlungsenergie,<br />

der durch die Verglasung bei senkrechtem Einfall und sauberer Glasoberfläche in den<br />

Raum abgegeben wird.<br />

Falls keine produktspezifischen Angaben vorliegen, können Rechenwerte für den<br />

Gesamtenergiedurchlaßgrad g der Tabelle 2 entnommen werden.<br />

Der infolge Verschmutzung der Verglasung und nicht-senkrechten Strahlungsdurchganges<br />

effektiv wirksame Gesamtenergiedurchlaßgrad gw wird standardmäßig wie folgt angesetzt:<br />

= 0 , 9 × g<br />

(24)<br />

g w<br />

7.4 Wintergärten<br />

Die solaren Wärmegewinne über Wintergärten werden wahlweise wie folgt ermittelt:<br />

a) Gemäß EN 832<br />

b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz,<br />

daß nur jener Wärmegewinn durch Sonneneinstrahlung berechnet wird, der direkt über<br />

die äußere Verglasung des Wintergartens und die innere Verglasung zwischen<br />

Wintergarten und Kernhaus in die dahinter liegenden Räume gelangt. Verschattungen<br />

durch das Dach des Wintergartens müssen beachtet werden.<br />

Für die Basisförderung kommt der vereinfachte Ansatz b) zur Anwendung.<br />

Die g-Werte der äußeren Verglasung des Wintergartens und der inneren Verglasung<br />

des Wintergartens zum Kernhaus sind miteinander zu multiplizieren.<br />

7.5 Transparente Wärmedämmung<br />

Die Wärmegewinne durch transparente Wärmedämmung sind insbesondere gemäß EN 832<br />

nachzuweisen und in den Heizwärmebedarf einzurechnen.<br />

Für Glaskapillarsysteme (Kunststoff- oder Glaskapillaren) kann ohne gesonderten<br />

Nachweis ein Annahmewert von 20% der jährlichen bzw. monatlichen<br />

Strahlungssummen für die Süd-, Ost- und Westseite und 15% für die Nordseite in<br />

den Heizwärmebedarf eingerechnet werden.<br />

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