Beilage A - Kollar
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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />
Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />
zusätzliche Luftwechselrate nx berücksichtigt, wobei dieser Wert entsprechend EN 832<br />
anzusetzen ist.<br />
Als „Nutzungsgrad“ wird der effektive, trockene Wärmebereitstellungsgrad hv,eff<br />
herangezogen und im Energieausweis als Wärmebereitstellungsgrad bei der<br />
Berechnung der Energiekennzahl verwendet. Für den Energieausweis sind die<br />
Vorgabewerte für hv,eff aus Tabelle 7 im Anhang zu verwenden.<br />
Hinweis: Der in der Tabelle 7 angegebene, effektive Wärmebereitstellungsgrad für<br />
Wärmepumpen ohne statischem Wärmetauscher wird im Energieausweis<br />
nur für Geräte mit gleichzeitiger Warmwasserbereitung anerkannt.<br />
Bei Einsatz eines Erdwärmetauschers (EWT) kann ein Wärmebereitstellungsgrad<br />
gemäß nachfolgender Formel eingerechnet werden:<br />
hv,ges = 1 – (1 – hv,eff) x (1 – hv ,EWT) (20a)<br />
Für den Wärmebereitstellungsgrad hv,EWT des Erdwärmetauschers ist ein<br />
Vorgabewert aus Tabelle 7a des Anhanges einzusetzen.<br />
Die zusätzliche Luftwechselrate nx (Falschluftrate) ist in der Berechnung wie folgt<br />
anzusetzen:<br />
=0,6-fachem LW beim Luftdichtheitstest nL50 : nx = 0,04<br />
über 0,6-fachem bis =1,0-fachem LW beim Luftdichtheitstest nL50 : nx = 0,07<br />
über 1,0-fachem bis =1,5-fachem LW beim Luftdichtheitstest nL50 : nx = 0,12<br />
über 1,5-fachem LW beim Luftdichtheitstest nL50 : nx = 0,20<br />
ohne Nachweis der Luftdichtheit: nx = 0,20<br />
Luftdichtigkeitsnachweis<br />
Falls die Erbringung eines Luftdichtigkeitsnachweises im Energieausweis vorgesehen<br />
wurde, muss dieser gemäß EN 13829 Verfahren A (Nutzungszustand):<br />
� für das gesamte Gebäude oder<br />
� wohnungsweise d.h. für<br />
• mindestens 25% der Wohnungen und davon mind. 50 % in exponierter Lage (z.B.<br />
Eckwohnungen,...),<br />
jedenfalls<br />
• alle Wohnungen, die Trockenbauteile in den Umfassungswänden bzw. Decken<br />
aufweisen, sowie<br />
• sämtliche Wohnungen mit Dachflächenfenstern<br />
erbracht werden.<br />
Das vorzulegende Zertifikat über das Prüfergebnis ist im Wohnungsbau /<br />
Wohnungssanierungs – Bereich in gutächtlicher Form, durch einen Ziviltechniker oder eine<br />
Ziviltechnikergesellschaft oder einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten<br />
Sachverständigen oder durch ein Technisches Büro – Ingenieurbüro (Beratender Ingenieur) als<br />
natürliche Person oder als eine im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft des jeweils in<br />
Betracht kommenden Fachgebietes oder durch einen Baumeister als physische oder juristische<br />
Person jeweils mit aufrechter Befugnis zu bestätigen.<br />
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