Beilage A - Kollar
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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />
Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />
5 TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUSTE<br />
Die Transmissionswärmeverluste QT infolge Wärmeleitung in den Bauteilen und<br />
Wärmeübergang an den Oberflächen werden gemäß EN 832 wie folgt ermittelt:<br />
QT T<br />
= 0 , 024 × L × HGT ..... in kWh/M bzw. kWh/a (10)<br />
5.1 Transmissions-Leitwert der Gebäudehülle<br />
Der Transmissions-Leitwert LT wird gemäß ÖNORM B 8110-1 durch Summierung der Leitwerte<br />
für alle Bauteile der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Einflüsse von Wärmebrücken wie<br />
folgt ermittelt:<br />
LT e u g<br />
= L + L + L + L + L ..... in W/K (11)<br />
5.2 Leitwerte für Bauteile<br />
ψ<br />
χ<br />
Die Leitwerte für Bauteile Le, Lu und Lg werden wahlweise wie folgt ermittelt:<br />
a) Le (für Bauteile, die an Außenluft grenzen) gemäß ÖNORM B 8110-1<br />
Lu (für Bauteile, die an unbeheizte Räume grenzen) gemäß prEN ISO 13789<br />
Lg (für bodenberührte Bauteile) gemäß EN ISO 13370<br />
b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />
L + L + L = f × U × A ..... in W/K (12)<br />
e<br />
u<br />
g<br />
∑<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
Der Temperaturkorrekturfaktor fi ist der Tabelle 1 zu entnehmen.<br />
Für die Basisförderung kommt der Absatz b) zur Anwendung.<br />
Berücksichtigung der Wärmeverluste gegen unbeheizte und teilbeheizte Räume:<br />
Bei unbeheizten und teilbeheizten Räumen innerhalb der gedämmten Hülle dürfen<br />
anstelle der Leitwerte derjenigen Bauteile, die gegen diese unbeheizten Räume<br />
grenzen, wahlweise auch die Leitwerte des unbeheizten Raumes gegen Außen, als<br />
wäre er beheizt, berechnet werden. Die BGF des unbeheizten Raumes (d.h. die<br />
Bodenfläche zuzüglich der anteiligen Wandaufstandsflächen) darf aber nicht zur<br />
BGFB hinzugerechnet werden, ebenso ist das Nettovolumen der unbeheizten oder<br />
teilbeheizten Räume vom gesamten Nettovolumen abzuziehen (sh. auch die<br />
Erläuterungen in Kap. 3.6).<br />
Berücksichtigung der Wärmeverluste gegen fremdbeheizte Nachbargebäude:<br />
Leitwerte gegen fremdbeheizte Nachbargebäude dürfen vernachlässigt werden,<br />
wenn sicher gestellt ist, dass diese Nachbargebäude permanent beheizt sind. Diese<br />
Rechenregel gilt auch für gewerblich genutzte Nachbargebäude bzw. -gebäudeteile.<br />
Berücksichtigung der Wärmeverluste zu leicht temperierten Nebenräumen und -<br />
gebäuden:<br />
Für die Berechnung von Leitwerten gegen Garagen, Werkstätten, Hallen, Ställen u.<br />
dgl. können die in Tabelle 1a angeführten Korrekturfaktoren verwendet werden.<br />
5.3 Leitwertzuschläge für Wärmebrücken<br />
Wärmebrücken treten üblicherweise am Übergang zwischen Außenwand und oberster<br />
Geschoßdecke, an den Fensterleibungen (Sturz, Seitenteile, Brüstung) sowie an der<br />
Verbindung zwischen Außenwand und Geschoßdecke (insbesondere bei auskragender<br />
Balkonplatte) auf.<br />
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