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Beilage A - Kollar

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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />

Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />

5 TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUSTE<br />

Die Transmissionswärmeverluste QT infolge Wärmeleitung in den Bauteilen und<br />

Wärmeübergang an den Oberflächen werden gemäß EN 832 wie folgt ermittelt:<br />

QT T<br />

= 0 , 024 × L × HGT ..... in kWh/M bzw. kWh/a (10)<br />

5.1 Transmissions-Leitwert der Gebäudehülle<br />

Der Transmissions-Leitwert LT wird gemäß ÖNORM B 8110-1 durch Summierung der Leitwerte<br />

für alle Bauteile der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Einflüsse von Wärmebrücken wie<br />

folgt ermittelt:<br />

LT e u g<br />

= L + L + L + L + L ..... in W/K (11)<br />

5.2 Leitwerte für Bauteile<br />

ψ<br />

χ<br />

Die Leitwerte für Bauteile Le, Lu und Lg werden wahlweise wie folgt ermittelt:<br />

a) Le (für Bauteile, die an Außenluft grenzen) gemäß ÖNORM B 8110-1<br />

Lu (für Bauteile, die an unbeheizte Räume grenzen) gemäß prEN ISO 13789<br />

Lg (für bodenberührte Bauteile) gemäß EN ISO 13370<br />

b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />

L + L + L = f × U × A ..... in W/K (12)<br />

e<br />

u<br />

g<br />

∑<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

Der Temperaturkorrekturfaktor fi ist der Tabelle 1 zu entnehmen.<br />

Für die Basisförderung kommt der Absatz b) zur Anwendung.<br />

Berücksichtigung der Wärmeverluste gegen unbeheizte und teilbeheizte Räume:<br />

Bei unbeheizten und teilbeheizten Räumen innerhalb der gedämmten Hülle dürfen<br />

anstelle der Leitwerte derjenigen Bauteile, die gegen diese unbeheizten Räume<br />

grenzen, wahlweise auch die Leitwerte des unbeheizten Raumes gegen Außen, als<br />

wäre er beheizt, berechnet werden. Die BGF des unbeheizten Raumes (d.h. die<br />

Bodenfläche zuzüglich der anteiligen Wandaufstandsflächen) darf aber nicht zur<br />

BGFB hinzugerechnet werden, ebenso ist das Nettovolumen der unbeheizten oder<br />

teilbeheizten Räume vom gesamten Nettovolumen abzuziehen (sh. auch die<br />

Erläuterungen in Kap. 3.6).<br />

Berücksichtigung der Wärmeverluste gegen fremdbeheizte Nachbargebäude:<br />

Leitwerte gegen fremdbeheizte Nachbargebäude dürfen vernachlässigt werden,<br />

wenn sicher gestellt ist, dass diese Nachbargebäude permanent beheizt sind. Diese<br />

Rechenregel gilt auch für gewerblich genutzte Nachbargebäude bzw. -gebäudeteile.<br />

Berücksichtigung der Wärmeverluste zu leicht temperierten Nebenräumen und -<br />

gebäuden:<br />

Für die Berechnung von Leitwerten gegen Garagen, Werkstätten, Hallen, Ställen u.<br />

dgl. können die in Tabelle 1a angeführten Korrekturfaktoren verwendet werden.<br />

5.3 Leitwertzuschläge für Wärmebrücken<br />

Wärmebrücken treten üblicherweise am Übergang zwischen Außenwand und oberster<br />

Geschoßdecke, an den Fensterleibungen (Sturz, Seitenteile, Brüstung) sowie an der<br />

Verbindung zwischen Außenwand und Geschoßdecke (insbesondere bei auskragender<br />

Balkonplatte) auf.<br />

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