Beilage A - Kollar
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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />
Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />
Bei offenen Lufträumen, die bis in den Dachraum reichen (z.B. Galerien,<br />
Stiegenhausdeckenöffnungen, die größer als die projizierten Stiegenlaufflächen<br />
sind – sh, Abschnitt 3.4) wird die Dachraumformel (3) nur für den Dachraumanteil<br />
über der trennenden Decke angewandt, der Dachbereich über dem Luftraum bleibt<br />
ausgeklammert.<br />
3.7 Charakteristische Länge des Gebäudes<br />
Die charakteristische Länge lc ist ein Maß für die Kompaktheit eines Gebäudes und wird gemäß<br />
ÖNORM B 8110-1 wie folgt ermittelt:<br />
VB<br />
l c = ..... in m (4)<br />
A<br />
B<br />
Für die Basisförderung ist dieser Berechnungsschritt nicht notwendig.<br />
3.8 Glas- und Rahmenflächen<br />
Die Glasfläche Ag eines Fensters ist definiert als die beidseitig sichtbaren, verglasten Bereiche.<br />
Die Rahmenfläche Af ist die Projektion des Rahmens auf die Ebene der Glasfläche, begrenzt<br />
durch die Architekturlichte. Über die Architekturlichte hinausragende Rahmenbereiche (z.B. bei<br />
Fenstern mit Anschlag) sind nicht zu berücksichtigen.<br />
Die Glasflächen Ag und die Rahmenflächen Af werden wahlweise wie folgt ermittelt:<br />
a) Gemäß ÖNORM EN ISO 10077-1<br />
b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />
A = f × A ..... in m² (5)<br />
g<br />
f<br />
g<br />
g<br />
w<br />
A = ( 1−<br />
f ) × A ..... in m² (6)<br />
w<br />
unter Berücksichtigung des pauschalen Glasanteils<br />
f = 0,<br />
7<br />
(7)<br />
g<br />
Für die Basisförderung kommt der Ansatz a) zur Anwendung.<br />
Bei überdämmten Fensterrahmen ist bei der Ermittlung der Rahmenfläche Af als<br />
Rahmenbreite der nicht überdämmte, innerhalb der Architekturlichte sichtbar<br />
bleibende Rahmenanteil einzusetzen.<br />
Bei Fixverglasungen, bei denen in der Architekturlichte kein Fensterrahmen<br />
sichtbar bleibt, kann die Rahmenbreite mit Null angesetzt werden, jedoch ist yg<br />
weiterhin geeignet zu berücksichtigen.<br />
3.9 Länge des Glasrandverbundes<br />
Die Länge des Glasrandverbundes lg eines Fensters ist definiert als die größere Summe der<br />
von außen bzw. innen sichtbaren Umfänge der verglasten Bereiche und wird wahlweise wie<br />
folgt ermittelt:<br />
a) Gemäß ÖNORM EN ISO 10077-1<br />
b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />
l = 3 × A ..... in m<br />
g<br />
w<br />
Für die Basisförderung kommt der Ansatz a) zur Anwendung.<br />
(8)<br />
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