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Beilage A - Kollar

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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />

Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />

Bei offenen Lufträumen, die bis in den Dachraum reichen (z.B. Galerien,<br />

Stiegenhausdeckenöffnungen, die größer als die projizierten Stiegenlaufflächen<br />

sind – sh, Abschnitt 3.4) wird die Dachraumformel (3) nur für den Dachraumanteil<br />

über der trennenden Decke angewandt, der Dachbereich über dem Luftraum bleibt<br />

ausgeklammert.<br />

3.7 Charakteristische Länge des Gebäudes<br />

Die charakteristische Länge lc ist ein Maß für die Kompaktheit eines Gebäudes und wird gemäß<br />

ÖNORM B 8110-1 wie folgt ermittelt:<br />

VB<br />

l c = ..... in m (4)<br />

A<br />

B<br />

Für die Basisförderung ist dieser Berechnungsschritt nicht notwendig.<br />

3.8 Glas- und Rahmenflächen<br />

Die Glasfläche Ag eines Fensters ist definiert als die beidseitig sichtbaren, verglasten Bereiche.<br />

Die Rahmenfläche Af ist die Projektion des Rahmens auf die Ebene der Glasfläche, begrenzt<br />

durch die Architekturlichte. Über die Architekturlichte hinausragende Rahmenbereiche (z.B. bei<br />

Fenstern mit Anschlag) sind nicht zu berücksichtigen.<br />

Die Glasflächen Ag und die Rahmenflächen Af werden wahlweise wie folgt ermittelt:<br />

a) Gemäß ÖNORM EN ISO 10077-1<br />

b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />

A = f × A ..... in m² (5)<br />

g<br />

f<br />

g<br />

g<br />

w<br />

A = ( 1−<br />

f ) × A ..... in m² (6)<br />

w<br />

unter Berücksichtigung des pauschalen Glasanteils<br />

f = 0,<br />

7<br />

(7)<br />

g<br />

Für die Basisförderung kommt der Ansatz a) zur Anwendung.<br />

Bei überdämmten Fensterrahmen ist bei der Ermittlung der Rahmenfläche Af als<br />

Rahmenbreite der nicht überdämmte, innerhalb der Architekturlichte sichtbar<br />

bleibende Rahmenanteil einzusetzen.<br />

Bei Fixverglasungen, bei denen in der Architekturlichte kein Fensterrahmen<br />

sichtbar bleibt, kann die Rahmenbreite mit Null angesetzt werden, jedoch ist yg<br />

weiterhin geeignet zu berücksichtigen.<br />

3.9 Länge des Glasrandverbundes<br />

Die Länge des Glasrandverbundes lg eines Fensters ist definiert als die größere Summe der<br />

von außen bzw. innen sichtbaren Umfänge der verglasten Bereiche und wird wahlweise wie<br />

folgt ermittelt:<br />

a) Gemäß ÖNORM EN ISO 10077-1<br />

b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />

l = 3 × A ..... in m<br />

g<br />

w<br />

Für die Basisförderung kommt der Ansatz a) zur Anwendung.<br />

(8)<br />

11

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