Beilage A - Kollar
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) Die Voraussetzung, dass die Baubewilligung 20 Jahre zurückliegt, entfällt,<br />
wenn Schall- oder Wärmeschutzmaßnahmen, Maßnahmen für die<br />
Verminderung des Energieverbrauches oder Maßnahmen für behinderte<br />
Menschen vorgenommen werden sollen.<br />
c) Sanierungsmaßnahmen für ein Wohnhaus werden anteilig in dem Ausmaß<br />
gefördert, als das Wohnhaus zu Wohnzwecken bewilligt ist und bei einer<br />
Förderung nach Abschnitt VII Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung<br />
(§ 1 Z. 5) bewilligt sind.<br />
9. Sanierungsobjekte – Eigenheimsanierung<br />
Die Eigenheimsanierung erstreckt sich auf Ansuchen natürlicher Personen<br />
a) für Sanierungsobjekte mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender<br />
Wohnnutzfläche<br />
sowie auf<br />
b) die Sanierung innerhalb einer Wohnung in Mehrfamilienwohnhäusern als<br />
auch auf die zu dieser Wohnung gehörenden Fenster<br />
10. Sanierungsobjekte – Wohnungssanierung<br />
Die Wohnungssanierung erstreckt sich auf Ansuchen zur Förderung von<br />
Sanierungsmaßnahmen, die eingebracht werden von<br />
a) natürlichen Personen für Sanierungsobjekte mit mehr als 500 m²<br />
bestehender und zu sanierender (Wohn)Nutzfläche<br />
b) juristischen Personen.<br />
Sie umfasst sowohl die Sanierung bestehender Wohnhäuser, als auch den<br />
Einbau von Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken gewidmeten<br />
Gebäuden.<br />
Werden im Zuge einer solchen Sanierung Wohnungen im Sinne einer<br />
Grundstücksverdichtung auf derselben Liegenschaft errichtet, kann die<br />
Förderung ebenfalls im Rahmen der Wohnungssanierung erfolgen.<br />
11. Sanierungsmaßnahmen<br />
(1) Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind sowohl Verbesserungsarbeiten als<br />
auch Erhaltungsarbeiten, insbesondere:<br />
a) Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des<br />
Energieverbrauches<br />
b) schalldämmende Maßnahmen<br />
c) behindertengerechte Maßnahmen<br />
d) Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes<br />
e) die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen<br />
f) die Sanierung oder Errichtung von der gemeinsamen Benützung der<br />
Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-,<br />
Stromleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder<br />
ohne Anschluss an Fernwärme.<br />
Die Sanierung von Gasleitungsanlagen.<br />
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