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Beilage A - Kollar

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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />

Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />

7 SOLARE WÄRMEGEWINNE<br />

Die solaren Wärmegewinne Qs infolge Strahlungstransmission durch transparente Bauteile<br />

werden gemäß EN 832 wie folgt ermittelt:<br />

∑I j × ∑ Ag<br />

× fS<br />

×<br />

Q = ( g ) ..... in kWh/M bzw. kWh/a (21)<br />

s<br />

j<br />

7.1 Orientierung<br />

w<br />

j<br />

Die Orientierung j (Azimut und Neigung) wird wahlweise wie folgt ermittelt:<br />

a) Gemäß ÖNORM B 8110-1<br />

b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz,<br />

daß unter der Orientierung j eine Abweichung der Senkrechten auf die Fensterflächen von<br />

nicht mehr als 45° von der jeweiligen Himmelsrichtung zu verstehen ist. Fenster in<br />

Dachflächen mit einer Neigung von mehr als 15° zur Horizontalen sind wie Fenster in<br />

senkrechten Flächen zu behandeln, Fenster mit geringerer Neigung wie horizontale<br />

transparente Flächen.<br />

Für die Basisförderung sind die Werte für den Referenzstandort 2523 Tattendorf wie<br />

folgt heranzuziehen:<br />

Klimadaten 2523 Tattendorf = Referenzstandort für die Förderung<br />

Seehöhe 227 m Strahlungssummen I<br />

Heiztage HT 207 d/a Süden 371 kWh/(m²•a)<br />

Norm-Außentemperatur qne - 13 °C Osten/Westen 225 kWh/(m²•a)<br />

Mittlere Innentemperatur qi 20 °C Norden 152 kWh/(m²•a)<br />

Heizgradtage HGT 3.403 Kd/a Horizontal 380 kWh/(m²•a)<br />

Für die standortbezogene (Bauort) Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) können die<br />

Werte nach dem Niederösterreichischen Klimadatenkatalog bzw. gemäß Handbuch<br />

für Energieberater oder aus dem Anhang Punkt 12 herangezogen werden.<br />

Zwischenhimmelsrichtungen dürfen in der Berechnung berücksichtigt werden. Zur<br />

Abgrenzung der rechnerischen Himmels-richtung gilt die mathematische<br />

Rundungsregel. Bei exakten Ausrichtungen nach SSW-, WSW-, etc. darf der<br />

rechentechnisch günstigere Wert angenommen werden.<br />

Eigenheimsanierung: Dies gilt sinngemäß auch für Sanierungen, wobei darauf zu<br />

achten ist, dass bei der Berechnung des „Ist-Zustandes“ und des „Soll-Zustandes“<br />

eines Sanierungsobjektes jeweils die selben Klimadaten (standortbezogen)<br />

heranzuziehen sind.<br />

7.2 Reduktionsfaktor für Verschattung<br />

Unter Verschattung wird die Verminderung der Sonneneinstrahlung durch topografische oder<br />

bauliche Hindernisse (Balkone, Loggien, vorspringende Gebäudekanten), Pflanzen usw.<br />

verstanden.<br />

Der Verschattungsfaktor fS wird wahlweise wie folgt ermittelt:<br />

a) Gemäß EN 832<br />

b) Entsprechend dem vereinfachten Ansatz<br />

f S = 0,<br />

9 bei unverschatteter Lage (22)<br />

f = 0,<br />

6 bei verschatteter Lage (23)<br />

S<br />

17

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