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Beilage A - Kollar

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(4) Die höchst förderbare Nutzfläche beträgt 130 m².<br />

(5) Zuschüsse werden nur für die Annuitäten von Ausleihungen, die zur<br />

Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen aufgenommen wurden, geleistet.<br />

Der Nachweis über die Aufnahme einer Ausleihung erfolgt mittels Erklärung des<br />

Förderungswerbers und des Darlehens- oder Kreditgebers.<br />

(6) Der Zuschuss wird frühestens ab Zusicherung freigegeben.<br />

§ 37<br />

Förderungshöhe<br />

(1) Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem wie folgt ermittelt:<br />

förderbares Nominale:<br />

1 Punkt = 0,9 % Förderung (immer aufgerundet)<br />

Basis Energieausweis:<br />

am Referenzstandort Tattendorf<br />

+ Geometriekorrektur wenn wärme-<br />

dämmende Maßnahmen durchgeführt<br />

werden<br />

Punkte<br />

EKZ ≤ 70 45<br />

EKZ ≤ 54 55<br />

EKZ ≤ 43 70<br />

EKZ ≤ 34 83<br />

37

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