Beilage A - Kollar
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(4) Die höchst förderbare Nutzfläche beträgt 130 m².<br />
(5) Zuschüsse werden nur für die Annuitäten von Ausleihungen, die zur<br />
Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen aufgenommen wurden, geleistet.<br />
Der Nachweis über die Aufnahme einer Ausleihung erfolgt mittels Erklärung des<br />
Förderungswerbers und des Darlehens- oder Kreditgebers.<br />
(6) Der Zuschuss wird frühestens ab Zusicherung freigegeben.<br />
§ 37<br />
Förderungshöhe<br />
(1) Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem wie folgt ermittelt:<br />
förderbares Nominale:<br />
1 Punkt = 0,9 % Förderung (immer aufgerundet)<br />
Basis Energieausweis:<br />
am Referenzstandort Tattendorf<br />
+ Geometriekorrektur wenn wärme-<br />
dämmende Maßnahmen durchgeführt<br />
werden<br />
Punkte<br />
EKZ ≤ 70 45<br />
EKZ ≤ 54 55<br />
EKZ ≤ 43 70<br />
EKZ ≤ 34 83<br />
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