Beilage A - Kollar
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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />
Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />
10.2 LEK-Wert<br />
Der LEK-Wert kennzeichnet den Wärmeschutz der Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die<br />
Geometrie des Gebäudes und wird gemäß ÖNORM B 8110-1 wie folgt ermittelt:<br />
Um<br />
LEK = 300 ×<br />
(39)<br />
( 2 + lc<br />
)<br />
Diese Energiekennzahl ist für die Basisförderung nicht maßgeblich.<br />
10.3 Flächenbezogene Heizlast P1<br />
Die flächenbezogene Heizlast P1 wird aus der Gebäude-Heizlast wie folgt ermittelt:<br />
Ptot<br />
P 1 =<br />
BGF<br />
..... in W/m² (40)<br />
B<br />
Die Gebäude-Heizlast wird aus den Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten unter<br />
Berücksichtigung der Norm-Außentemperatur wie folgt ermittelt:<br />
Ptot = ( LT<br />
+ LV<br />
) × ( θi − θne<br />
) ..... in W (41)<br />
Die nach Gl. (41) berechnete Heizlast kann von jener gemäß ÖNORM B 8135 abweichen und<br />
ersetzt nicht den Nachweis der Gebäude-Normheizlast gemäß ÖNORM M 7500.<br />
Diese Energiekennzahl ist für die Basisförderung nicht maßgeblich.<br />
10.4 Flächenbezogener Heizwärmebedarf HWBBGF<br />
Der auf die beheizte Brutto-Geschoßfläche bezogene jährliche Heizwärmebedarf wird gemäß<br />
ÖNORM B 8110-1 wie folgt ermittelt:<br />
Qh<br />
HWB BGF = ..... in kWh/(m²⋅a) (42)<br />
BGF<br />
B<br />
Als Bezugsfläche für den HWBBGF ist die BGFB laut Punkt 3.6 heranzuziehen.<br />
Es ist ausschließlich der HWBBGF, bezogen auf den Referenzstandort 2523<br />
Tattendorf, für die grundsätzliche Förderungswürdigkeit und damit für die Höhe der<br />
Basisförderung relevant.<br />
Im Energieausweis ist ferner die Energiekennzahl für den tatsächlichen Standort<br />
(Bauort), basierend auf den lokalen Klimadaten, auszuweisen. Die<br />
standortbezogenen Ergebnisse sind für die tatsächliche Energieeinsparung und die<br />
damit verbundene CO2-Reduktionen maßgeblich.<br />
Eigenheimsanierung: Sowohl bei der standortbezogenen Berechnung als auch für<br />
den Referenzstandort Tattendorf ist für kleinvolumige Sanierungsobjekte kein<br />
Geometriekorrekturfaktor anzuwenden.<br />
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