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Beilage A - Kollar

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NÖ ENERGIEAUSWEIS der Abteilung Wohnungsförderung<br />

Berechnung – Heizwärmebedarf (HWB)<br />

10.2 LEK-Wert<br />

Der LEK-Wert kennzeichnet den Wärmeschutz der Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die<br />

Geometrie des Gebäudes und wird gemäß ÖNORM B 8110-1 wie folgt ermittelt:<br />

Um<br />

LEK = 300 ×<br />

(39)<br />

( 2 + lc<br />

)<br />

Diese Energiekennzahl ist für die Basisförderung nicht maßgeblich.<br />

10.3 Flächenbezogene Heizlast P1<br />

Die flächenbezogene Heizlast P1 wird aus der Gebäude-Heizlast wie folgt ermittelt:<br />

Ptot<br />

P 1 =<br />

BGF<br />

..... in W/m² (40)<br />

B<br />

Die Gebäude-Heizlast wird aus den Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten unter<br />

Berücksichtigung der Norm-Außentemperatur wie folgt ermittelt:<br />

Ptot = ( LT<br />

+ LV<br />

) × ( θi − θne<br />

) ..... in W (41)<br />

Die nach Gl. (41) berechnete Heizlast kann von jener gemäß ÖNORM B 8135 abweichen und<br />

ersetzt nicht den Nachweis der Gebäude-Normheizlast gemäß ÖNORM M 7500.<br />

Diese Energiekennzahl ist für die Basisförderung nicht maßgeblich.<br />

10.4 Flächenbezogener Heizwärmebedarf HWBBGF<br />

Der auf die beheizte Brutto-Geschoßfläche bezogene jährliche Heizwärmebedarf wird gemäß<br />

ÖNORM B 8110-1 wie folgt ermittelt:<br />

Qh<br />

HWB BGF = ..... in kWh/(m²⋅a) (42)<br />

BGF<br />

B<br />

Als Bezugsfläche für den HWBBGF ist die BGFB laut Punkt 3.6 heranzuziehen.<br />

Es ist ausschließlich der HWBBGF, bezogen auf den Referenzstandort 2523<br />

Tattendorf, für die grundsätzliche Förderungswürdigkeit und damit für die Höhe der<br />

Basisförderung relevant.<br />

Im Energieausweis ist ferner die Energiekennzahl für den tatsächlichen Standort<br />

(Bauort), basierend auf den lokalen Klimadaten, auszuweisen. Die<br />

standortbezogenen Ergebnisse sind für die tatsächliche Energieeinsparung und die<br />

damit verbundene CO2-Reduktionen maßgeblich.<br />

Eigenheimsanierung: Sowohl bei der standortbezogenen Berechnung als auch für<br />

den Referenzstandort Tattendorf ist für kleinvolumige Sanierungsobjekte kein<br />

Geometriekorrekturfaktor anzuwenden.<br />

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