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Erläuterungen zur Bewerbung - Modellvorhaben LandZukunft

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ENTWICKLUNGSVERTRAG UE LANDZUKUNFT<br />

§ 7 Finanzielle Abwicklung des <strong>Modellvorhaben</strong>s<br />

(1) Grundlage der finanziellen Förderung der Modellregion ist der<br />

Zuweisungsbescheid des BMELV für die Umsetzungsphase.<br />

(2) Das BMELV stellt der Modellregion in 2012 – 2014 xy Euro für das Regionalbudget<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Die Zuweisung der Mittel erfolgt in 2012 nach Beginn der<br />

Umsetzungsphase, in 2013 und 2014 zu Beginn des Haushaltsjahres.<br />

(3) Die Verwaltung der Fördermittel der Modellregion erfolgt durch das Landesamt<br />

für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion<br />

Lüneburg, nachfolgend Abwicklungspartner. Der Abwicklungspartner hat<br />

die als Anlage 5 beigefügte Erklärung <strong>zur</strong> Übernahme dieser Funktion abgegeben.<br />

(4) Die Modellregion verpflichtet sich, folgenden Eigenanteil einzubringen:<br />

- Unbare Eigenleistungen: Die Mitglieder der Strategiegruppe unterstützen<br />

den <strong>LandZukunft</strong>-Entwicklungsprozess mit ihren Fachkenntnissen und Qualifikationen.<br />

Darüber hinaus stellen einige Personal- und Sachmittel <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

- Bare Eigenleistungen: Einige Mitglieder der Strategiegruppe sind grundsätzlich<br />

bereit, <strong>zur</strong> Umsetzung der <strong>LandZukunft</strong>-Projekte die erforderliche<br />

Kofinanzierung bereit zu stellen. Diese Bereitschaft besteht vorbehaltlich<br />

der Entscheidung im Einzelfall und der Haushaltslage.<br />

Alle Absichtserklärungen sind als Anlage 6 beigefügt.<br />

(5) Eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes Niedersachsen erfolgt nicht.<br />

§ 8 Schriftform<br />

Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform und ist nur wirksam nach Unterzeichnung durch alle Partner.<br />

§ 9 Salvatorische Klausel<br />

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam herausstellen,<br />

wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen<br />

Fall ist der Vertrag so zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung<br />

erstrebte wirtschaftliche und/oder ideelle Zweck nach Möglichkeit erreicht<br />

wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke offenbar wird.<br />

§ 10 Vertragsbestandteile<br />

Nachfolgend genannte Anlagen sind diesem Vertrag beigefügt und gelten als wesentliche<br />

Bestandteile dieses Vertrages:<br />

� Anlage 1: Operative Ziele nach Jahren (zu § 3)<br />

� Anlage 2: Pilotprojekte – Kurzbeschreibung der ersten geplanten<br />

Projekte (zu § 5)<br />

� Anlage 3: Geschäftsordnung und Mitglieder der Strategiegruppe<br />

<strong>LandZukunft</strong> im Landkreis Uelzen (zu § 6)<br />

� Anlage 4: Organigramm Regionale Partnerschaft <strong>LandZukunft</strong> (zu § 6)<br />

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