Erläuterungen zur Bewerbung - Modellvorhaben LandZukunft
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ENTWICKLUNGSVERTRAG UE LANDZUKUNFT<br />
§ 7 Finanzielle Abwicklung des <strong>Modellvorhaben</strong>s<br />
(1) Grundlage der finanziellen Förderung der Modellregion ist der<br />
Zuweisungsbescheid des BMELV für die Umsetzungsphase.<br />
(2) Das BMELV stellt der Modellregion in 2012 – 2014 xy Euro für das Regionalbudget<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Die Zuweisung der Mittel erfolgt in 2012 nach Beginn der<br />
Umsetzungsphase, in 2013 und 2014 zu Beginn des Haushaltsjahres.<br />
(3) Die Verwaltung der Fördermittel der Modellregion erfolgt durch das Landesamt<br />
für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion<br />
Lüneburg, nachfolgend Abwicklungspartner. Der Abwicklungspartner hat<br />
die als Anlage 5 beigefügte Erklärung <strong>zur</strong> Übernahme dieser Funktion abgegeben.<br />
(4) Die Modellregion verpflichtet sich, folgenden Eigenanteil einzubringen:<br />
- Unbare Eigenleistungen: Die Mitglieder der Strategiegruppe unterstützen<br />
den <strong>LandZukunft</strong>-Entwicklungsprozess mit ihren Fachkenntnissen und Qualifikationen.<br />
Darüber hinaus stellen einige Personal- und Sachmittel <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
- Bare Eigenleistungen: Einige Mitglieder der Strategiegruppe sind grundsätzlich<br />
bereit, <strong>zur</strong> Umsetzung der <strong>LandZukunft</strong>-Projekte die erforderliche<br />
Kofinanzierung bereit zu stellen. Diese Bereitschaft besteht vorbehaltlich<br />
der Entscheidung im Einzelfall und der Haushaltslage.<br />
Alle Absichtserklärungen sind als Anlage 6 beigefügt.<br />
(5) Eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes Niedersachsen erfolgt nicht.<br />
§ 8 Schriftform<br />
Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform und ist nur wirksam nach Unterzeichnung durch alle Partner.<br />
§ 9 Salvatorische Klausel<br />
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam herausstellen,<br />
wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen<br />
Fall ist der Vertrag so zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung<br />
erstrebte wirtschaftliche und/oder ideelle Zweck nach Möglichkeit erreicht<br />
wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />
Lücke offenbar wird.<br />
§ 10 Vertragsbestandteile<br />
Nachfolgend genannte Anlagen sind diesem Vertrag beigefügt und gelten als wesentliche<br />
Bestandteile dieses Vertrages:<br />
� Anlage 1: Operative Ziele nach Jahren (zu § 3)<br />
� Anlage 2: Pilotprojekte – Kurzbeschreibung der ersten geplanten<br />
Projekte (zu § 5)<br />
� Anlage 3: Geschäftsordnung und Mitglieder der Strategiegruppe<br />
<strong>LandZukunft</strong> im Landkreis Uelzen (zu § 6)<br />
� Anlage 4: Organigramm Regionale Partnerschaft <strong>LandZukunft</strong> (zu § 6)<br />
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