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Erläuterungen zur Bewerbung - Modellvorhaben LandZukunft

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ENTWICKLUNGSVERTRAG UE LANDZUKUNFT<br />

Anlage 3: Geschäftsordnung und Mitglieder der Strategiegruppe<br />

<strong>LandZukunft</strong> im Landkreis Uelzen (zu § 6)<br />

Geschäftsordnung der Strategiegruppe<br />

Zur Umsetzung des <strong>LandZukunft</strong>-Entwicklungsvertrages wird sich die "Strategiegruppe<br />

<strong>LandZukunft</strong> im Landkreis Uelzen", nachfolgend Strategiegruppe, konstituieren. Die Geschäftsordnung<br />

wird in der ersten Sitzung der Strategiegruppe im Rahmen der Umsetzungsphase<br />

von <strong>LandZukunft</strong> (ab April 2012) beschlossen.<br />

§ 1 Ziele und Aufgaben der Strategiegruppe<br />

(1) Die Strategiegruppe ist für die Umsetzung des Entwicklungsvertrages im Rahmen des<br />

<strong>Modellvorhaben</strong>s <strong>LandZukunft</strong> zuständig und entscheidet über die Vergabe der <strong>LandZukunft</strong>-Mittel.<br />

Sie steuert, koordiniert und begleitet den <strong>LandZukunft</strong>-Entwicklungsprozess.<br />

Dazu gehört eine kontinuierliche Zielerreichungskontrolle.<br />

(2) Die Strategiegruppe strebt eine kommunikative und kooperative Zusammenarbeit mit lokalen,<br />

regionalen und überregionalen Akteuren, den benachbarten Landkreisen sowie<br />

der interessierten Bevölkerung <strong>zur</strong> Umsetzung des Entwicklungsvertrags an.<br />

(3) Die Strategiegruppe motiviert und mobilisiert die regionalen Akteure für die Umsetzung<br />

der Pilotprojekte und für die Entwicklung neuer Projekte im Sinne des Entwicklungsvertrages.<br />

Sie berät und unterstützt potenzielle Projektträger sowie beschließt über Förderanträge<br />

für die <strong>LandZukunft</strong>-Mittel. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch einzelne<br />

Projektträger.<br />

(4) Die Strategiegruppe gestaltet durch eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit ihre Arbeit<br />

und Entscheidungsprozesse transparent.<br />

(5) Das Bestehen der Strategiegruppe ist nicht befristet. Sie wird frühestens nach Ablauf des<br />

<strong>Modellvorhaben</strong>s <strong>LandZukunft</strong> und seiner vollständigen Abwicklung aufgelöst.<br />

(6) Zur Unterstützung des <strong>LandZukunft</strong>-Entwicklungsprozesses ruft die Strategiegruppe in<br />

Abstimmung und Zusammenarbeit mit ALENA (Akademie für ländliche Entwicklung und<br />

Nachhaltigkeit) einen Kreativstammtisch, Projektgruppen und nach Bedarf weitere Gremien<br />

ins Leben. Diese Gremien unterstützen die Strategiegruppe bei der Entwicklung<br />

neuer Projekte und Koordination der Projektumsetzung. Mitglieder der Strategiegruppe<br />

können gleichzeitig Mitglied in einem dieser Gremien sein.<br />

§ 2 Mitglieder und Zusammensetzung der Strategiegruppe sowie Geschäftsstelle<br />

(1) Die Strategiegruppe besteht aus bis zu drei Vertretern des Landkreises Uelzen, bis zu<br />

zwei Vertretern des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen<br />

sowie mindestens fünf Wirtschafts- und Sozialpartnern aus der Region, deren fachliche<br />

Kompetenz dazu beiträgt den Entwicklungsvertrag umzusetzen. Bei der Anzahl der<br />

Mitglieder ist auf eine arbeitsfähige Größe zu achten.<br />

(2) Bei der Besetzung des Gremiums wird eine möglichst ausgeglichene Beteiligung von<br />

Frauen und Männern angestrebt.<br />

(3) Die Strategiegruppe wählt einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter aus den eigenen<br />

Reihen. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen und vertritt die Strategiegruppe in der<br />

Öffentlichkeit.<br />

(4) Die Tätigkeit der Mitglieder der Strategiegruppe ist ehrenamtlich. Es wird keine Aufwandsentschädigung<br />

gezahlt.<br />

(5) Die Mitglieder können auf eigenen Wunsch aus der Strategiegruppe ausscheiden. Im<br />

Falle des Ausscheidens kann die Strategiegruppe den Platz unter Berücksichtigung des<br />

Schwerpunktthemas neu besetzen.<br />

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