Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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-11-<br />
dass „Grenzkantone“ durch grenzüberschreitende Spillovers aus dem Ausland belastet<br />
werden, auf welche <strong>die</strong> Verfassungs- und Gesetzesnormen zur interkantonalen Zusammenarbeit<br />
mit Lastenausgleich nicht anwendbar sind. Die Bruttolöhne der Grenzgänger<br />
fliessen neu mit dem Faktor δ, der 0,75 betr ägt, in <strong>die</strong> Berechnung der massgebenden<br />
quellenbesteuerten Einkommen ein. Das massgebende quellenbesteuerte Einkommen <strong>für</strong><br />
einen Kanton ( MQ<br />
k<br />
) ergibt sich sodann durch<br />
(21)<br />
MQ<br />
k , w<br />
⎧ γ ⋅ BQk<br />
,<br />
= ⎨<br />
⎩γ<br />
⋅δ<br />
⋅ BQ<br />
w<br />
k , w<br />
<strong>für</strong> w = 0<br />
<strong>für</strong> w = 1,<br />
A2,<br />
D2,<br />
F2,<br />
F3,<br />
I 2<br />
Der Faktor γ wird pro Bemessungsjahr annäherungsweise wie folgt berechnet:<br />
t<br />
t MECH<br />
(22) γ = , t<br />
PE<br />
wobei<br />
CH<br />
ME t<br />
CH das massgebende (ordentlich besteuerte) Einkommen aller Kantone im<br />
t<br />
Bemessungsjahr t und PE CH das primäre Einkommen der privaten Haushalte gemäss<br />
Volkwirtschaftlicher Gesamtrechnung im Bemessungsjahr t darstellen. Für das Bemessungsjahr<br />
2008 z.B. ergibt sich ein Wert von<br />
2008<br />
(23) γ = 0.<br />
391.<br />
Aufgrund der beschränkten steuerlichen Ausschöpfbarkeit und der dabei je nach Nachbarland<br />
unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Besteuerung der Grenzgänger soll<br />
grundsätzlich zwischen den massgebenden quellenbesteuerten Einkommen der Gebietsansässigen<br />
und den Grenzgängern unterschieden werden. Bei den Grenzgängern existieren<br />
zudem je nach Nachbarland bis zu zwei Untervarianten. Die Ermittlung der entsprechenden<br />
massgebenden Einkommen gestaltet sich nicht ganz einfach, da in den einzelnen<br />
Abkommen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern <strong>die</strong> Teilbesteuerung der<br />
Schweiz nicht auf einer Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage (Bruttolöhne), sondern<br />
der Steuereinnahmen beruht. Das massgebende Einkommen kann deshalb bei dem<br />
nur beschränkt steuerbaren Einkommen meist nur indirekt über <strong>die</strong> standardisierten Steuererträge<br />
bzw. des standardisierten Steuersatzes ermittelt werden. Wie bereits erwähnt,<br />
kommt dabei der standardisierte Steuersatz des Vorjahres des Referenzjahres zur Anwendung.