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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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-23-<br />

(56)<br />

sgxr<br />

, g<br />

r,<br />

g<br />

ex<br />

=<br />

∗<br />

β .<br />

r,<br />

g<br />

Für <strong>die</strong> Bestimmung der typenspezifischen Basisfaktoren soll das erste Quartil aller unter-<br />

nehmensspezifischen Basisfaktoren der gesamten Schweiz massgebend sein. Somit ent-<br />

spricht ∗<br />

βd dem ersten Quartil aller ∗<br />

βr, d , und ∗<br />

βg entspricht dem ersten Quartil aller ∗<br />

βr, g .<br />

2.8.4.2 Zuschlagsfaktor<br />

In Bezug auf <strong>die</strong> Berechnungsformel <strong>für</strong> den Zuschlagsfaktor k v sind drei grundlegende<br />

Aspekte von Bedeutung:<br />

• Die Steuereinnahmen der Kantone aus <strong>die</strong>sen Ressourcen sind vorgegeben. Es<br />

gilt einen adäquaten Bezug zum gesamten Ressourcenpotenzial herzustellen.<br />

• Es muss sichergestellt sein, dass nur jener Teil der Gewinne gemäss direkter<br />

Bundessteuer in das Ressourcenpotenzial einfliesst, welcher nicht bereits schon<br />

mit dem Basisfaktor berücksichtigt wurde.<br />

• Es soll berücksichtigt werden, dass <strong>die</strong> direkte Bundessteuer von den Kantonen<br />

erhoben wird und somit der Kantonsanteil zumindest teilweise ein Entgelt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Akquisition, Beratung und Veranlagung der Unternehmen in Bezug auf <strong>die</strong> direkte<br />

Bundessteuer darstellt.<br />

Die Berechnungsformel <strong>für</strong> den Zuschlagsfaktor des Typs v lautet demnach wie folgt:<br />

π ⋅ t<br />

k v 1 v ,<br />

sstv<br />

DBSt<br />

∗<br />

(57) = ⋅ ( − β ) ⋅ ( 1−<br />

ϖ )<br />

wobei π der Kantonsanteil der direkten Bundessteuer (=17%), t DBSt der Gewinnsteuer-<br />

satz der direkten Bundessteuer (=8,5%) und ϖ ein Faktor <strong>für</strong> das Entgelt an <strong>die</strong> Kantone<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhebung der direkten Bundessteuer darstellen. Der Faktor ω wurde auf 50%<br />

festgelegt.<br />

In Gleichung (57) beschreibt der erste Term einen Umrechnungsfaktor von Steuereinnahmen<br />

der direkten Bundessteuer in Ressourcenpotenzial. Das Ressourcenpotenzial<br />

aus den übrigen Einkünften aus dem Ausland wird somit grundsätzlich mit dem Betrag erhöht,<br />

welcher bei einer hypothetischen Besteuerung mit dem standardisierten Steuersatz<br />

sst gerade dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer entspricht. Der zweite Term<br />

trägt dem Umstand Rechnung, dass derjenige Anteil an den übrigen Einkünften aus dem

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