14.01.2013 Aufrufe

Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-48-<br />

T + 1 T<br />

t<br />

(131) G = G ⋅ ( 1+<br />

p )<br />

wobei<br />

,<br />

t<br />

p der Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gegenüber<br />

dem Vorjahresmonat - Stand April des Jahres t - entspricht. Sinngemäss gilt <strong>für</strong> den Bei-<br />

trag<br />

(132)<br />

T<br />

S des soziodemografischen Lastenausgleichs,<br />

T T + 1 T<br />

T + 1<br />

S : S = S ⋅ ( 1+<br />

p )<br />

5 Datenerhebung und Qualitätssicherung<br />

5.1 Prozess und Verantwortlichkeiten<br />

Im Folgenden werden der Prozess der Datenerhebung und Qualitätssicherung sowie <strong>die</strong><br />

entsprechenden Aufgaben der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Datenerhebung und <strong>die</strong> Berechnung des Ressourcen-<br />

und Lastenausgleichs zuständigen Bundesstellen im Rahmen der Qualitätssicherung<br />

dargelegt. Für <strong>die</strong> jährliche Neuberechnung des Ressourcenpotenzials und der Lastenin-<br />

dizes kommt ein standardisierter Prozess13 zum Tragen (vgl. Tabelle 3).<br />

Eine besondere<br />

Rolle nimmt dabei <strong>die</strong> <strong>Eidg</strong>. Finanzkontrolle (EFK) ein, welche <strong>die</strong> Funktion eines externen<br />

Inspektorats <strong>für</strong> <strong>die</strong> Qualitätssicherung des neuen Finanzausgleichs wahrnimmt. Sie<br />

kann zum Zweck der Qualitätssicherung jederzeit auch Kontrollen in den Kantonen vor<br />

Ort vornehmen.<br />

Tabelle 3 Übersicht über den jährlich wiederkehrenden Prozess zur Berechnung des Ressourcen-<br />

und Lastenausgleichs<br />

Zeithorizont Ressourcenausgleich Lastenausgleich<br />

Für den Ressourcenausgleich:<br />

zwischen dem 15.<br />

Nov. und dem 1. März (je<br />

nach ASG-Komponenten)<br />

Für den Lastenausgleich:<br />

bis spät. 31. März<br />

Datenerhebung und -lieferung<br />

durch <strong>die</strong> kantonalen Steuerämter<br />

bis spät. 31. März Kontrollen durch EFK in den ausgewählten<br />

Kantonen<br />

Berechnung der Rohdaten durch<br />

das BFS<br />

Datenübermittlung an <strong>die</strong> EFV<br />

13 Grundlage: Art. 43f FiLaV, sowie Weisungen des EFD vom 19. Dezember 2008 über <strong>die</strong> Erhebung und<br />

Lieferung der erforderlichen Daten durch <strong>die</strong> Kantone bzw. über <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> ESTV, das BFS und <strong>die</strong> EFV<br />

vorzunehmende Verarbeitung der Daten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!