Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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4 Lastenausgleich<br />
4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Die notwendigen Berechnungen des Lastenausgleichs richten sich nach FiLaG Art. 7 bis<br />
9. Der Lastenausgleich des Bundes besteht aus einem geografisch-topografischen Lastenausgleich<br />
(GLA) und einem soziodemografischen Lastenausgleich (SLA). Der soziodemografische<br />
Lastenausgleich setzt sich wiederum zusammen aus einem Ausgleich <strong>für</strong><br />
Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur (soziodemografische Lasten im engeren Sinn) und<br />
einem Ausgleich <strong>für</strong> Sonderlasten der Kernstädte.<br />
4.2 Berechnung des Index <strong>für</strong> den geografischtopografischen<br />
Lastenausgleich<br />
4.2.1 Berechnung der massgebenden Sonderlasten des GLA<br />
Der geografisch-topografische Lastenausgleich in einem Jahr T basiert auf folgenden vier<br />
Teilindikatoren:<br />
T<br />
G , k<br />
1 Anteil der Einwohner mit einer Wohnhöhe von über 800 m.ü.M des Kantons k<br />
T<br />
G , k<br />
2 Höhenmedian der produktiven Fläche des Kantons k<br />
T<br />
G , k<br />
3 Anteil der Einwohner in Siedlungen mit weniger als 200 Einwohnern des Kantons k<br />
T<br />
G , k<br />
4 Inverse Bevölkerungsdichte des Kantons k<br />
Datengrundlagen sind <strong>die</strong> <strong>Eidg</strong>enössische Volkszählung, <strong>die</strong> Arealstatistik und <strong>die</strong> Geländedaten<br />
des Bundesamts <strong>für</strong> Statistik.<br />
Der erste Teilindikator, T<br />
G 1 , , beschreibt Lasten der Siedlungshöhe. Darunter werden z.B.<br />
k<br />
höhere Kosten <strong>für</strong> den Winter<strong>die</strong>nst, höhere Investitions- und Unterhaltskosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Infrastruktur<br />
usw. verstanden:<br />
(92)<br />
T yh<br />
G1<br />
, k =<br />
yv<br />
~<br />
t<br />
k<br />
k