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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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-15-<br />

2.6.2.6 Grenzgänger mit begrenzter Besteuerung aus Frankreich mit Besteuerung<br />

durch Frankreich (Kategorie F3)<br />

Gemäss Abkommen vom 11.04.1983 mit den Kantonen BE, SO, BS, BL, VD, VS, NE und<br />

JU erhalten <strong>die</strong>se Kantone von Frankreich einen finanziellen Ausgleich von 4,5 Prozent<br />

des Gesamtbetrags der jährlichen Bruttoeinkünfte der betroffenen Grenzgänger. Die Be-<br />

rechnung des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens, MQ k,F<br />

3 , aus Bruttolöh-<br />

nen der Kategorie F3, BQ k,F<br />

3 gestaltet sich somit analog der Kategorie D2. Die standar-<br />

disierten Steuererträge sind gegeben durch:<br />

(36) SSEQk, F 3 = 0. 045⋅<br />

δ ⋅ BQk<br />

, F 3<br />

das massgebende quellenbesteuerte Einkommen ist sodann<br />

1<br />

(37) MQk , F 3 = ⋅ SSEQk<br />

, F 3 ,<br />

sstv<br />

oder<br />

0.<br />

045<br />

(38) MQk , F 3 = δ ⋅ BQk<br />

, F 3 .<br />

sstv<br />

2.6.2.7 Grenzgänger mit begrenzter Besteuerung aus Italien (Kategorie I2)<br />

Diese Grenzgänger werden gemäss dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen<br />

vom 03.10.1974 (DBA-I, Art. 15a) und der Vereinbarung mit den Kantonen GR, TI<br />

und VS in der Schweiz besteuert, wobei 40 Prozent der steuerlichen Bruttoeinnahmen an<br />

Italien überwiesen werden. Analog zur Kategorie F2 ist eine indirekte Berechnung über<br />

<strong>die</strong> standardisierten Steuererträge, SSEQ k,I<br />

2 notwendig. Sei γ ⋅δ ⋅ BQk<br />

,I 2 das massge-<br />

bende quellenbesteuerte Einkommen aus Bruttolöhnen der Kategorie I2 unter der Annahme,<br />

dass <strong>die</strong> Löhne vollständig von der Schweiz besteuert würden. Die daraus resultierenden<br />

standardisierten Steuererträge wären sodann gegeben durch sstv ⋅γ ⋅δ<br />

⋅ BQk<br />

,I 2 .<br />

Zur Ermittlung der effektiven standardisierten Steuererträge, SSEQ k,I<br />

2 , soll nun der Ita-<br />

lien zustehende Steuerertrag abgezogen werden:<br />

(39) SSEQk, I 2 = ( 1− 0.<br />

4)<br />

⋅ sstv ⋅γ<br />

⋅δ<br />

⋅ BQk<br />

, I 2 .<br />

Für das massgebende quellenbesteuerte Einkommen folgt:<br />

(40) MQ , 2 = ( − 0.<br />

4)<br />

⋅γ<br />

⋅δ<br />

⋅ BQ , 2<br />

k I<br />

1 k I

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