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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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-13-<br />

BQ k,<br />

1 stellt <strong>die</strong> Summe der Bruttolöhne der voll besteuerten Grenzgänger im Kanton k<br />

dar. Aufgrund der vollständigen Besteuerung drängt sich in der Kategorie 1 keine diffe-<br />

renzierte Berechnung nach Wohnsitzstaat der Grenzgänger auf.<br />

2.6.2.3 Grenzgänger mit begrenzter Besteuerung aus Österreich (Kategorie<br />

A2)<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden mit Wohnsitz in Österreich durch <strong>die</strong><br />

Schweiz voll besteuert. Die Schweiz leistet jedoch einen Fiskalausgleich an Österreich in<br />

der Höhe von 12,5 Prozent ihres Steueraufkommens der betreffenden Personen. Zur Berechnung<br />

des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens ist eine indirekte Berech-<br />

nung über <strong>die</strong> standardisierten Steuererträge, SSEQ k,A2<br />

, notwendig. In einem ersten<br />

Schritt wird der standardisierte Steuerertrag des Kantons aus der Besteuerung <strong>die</strong>ser<br />

Grenzgänger ermittelt. Sei γ ⋅δ ⋅ BQk<br />

,A2<br />

das massgebende quellenbesteuerte Einkommen<br />

aus Bruttolöhnen der Kategorie A2, sind <strong>die</strong> daraus resultierenden standardisierten Steuererträge<br />

gegeben durch sstv ⋅γ ⋅δ<br />

⋅ BQk<br />

, A2<br />

. Zur Ermittlung der effektiven standardisierten<br />

Steuererträge, SSEQ k,A2<br />

, soll nun der Österreich zustehende Steuerertrag abgezogen<br />

werden:<br />

(28) SSEQk , A2<br />

= ( 1− 0.<br />

125)<br />

⋅ sstv ⋅γ<br />

⋅δ<br />

⋅ BQk<br />

, A2<br />

.<br />

Für <strong>die</strong> Berechnung des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens wird der<br />

verbleibende standardisierte Steuerertrag mit dem standardisierten Steuersatz divi<strong>die</strong>rt,<br />

so dass folgt:<br />

(29) MQk, A2<br />

= ( 1− 0.<br />

125)<br />

⋅γ<br />

⋅δ<br />

⋅ BQk<br />

, A2<br />

2.6.2.4 Grenzgänger mit begrenzter Besteuerung aus Deutschland (Kategorie<br />

D2)<br />

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (DBA-D Art. 15a) steht<br />

der Schweiz eine Steuer in der Höhe von maximal 4,5 Prozent der Bruttoeinkünfte zu. Die<br />

Berechnung des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens, MQ k,D2<br />

, wird deshalb<br />

über <strong>die</strong> entsprechenden standardisierten Steuererträge, SSEQ k,D2<br />

, berechnet:<br />

(30) SSEQk, D2<br />

= 0. 045⋅<br />

δ ⋅ BQk<br />

, D2<br />

.

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