Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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-13-<br />
BQ k,<br />
1 stellt <strong>die</strong> Summe der Bruttolöhne der voll besteuerten Grenzgänger im Kanton k<br />
dar. Aufgrund der vollständigen Besteuerung drängt sich in der Kategorie 1 keine diffe-<br />
renzierte Berechnung nach Wohnsitzstaat der Grenzgänger auf.<br />
2.6.2.3 Grenzgänger mit begrenzter Besteuerung aus Österreich (Kategorie<br />
A2)<br />
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden mit Wohnsitz in Österreich durch <strong>die</strong><br />
Schweiz voll besteuert. Die Schweiz leistet jedoch einen Fiskalausgleich an Österreich in<br />
der Höhe von 12,5 Prozent ihres Steueraufkommens der betreffenden Personen. Zur Berechnung<br />
des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens ist eine indirekte Berech-<br />
nung über <strong>die</strong> standardisierten Steuererträge, SSEQ k,A2<br />
, notwendig. In einem ersten<br />
Schritt wird der standardisierte Steuerertrag des Kantons aus der Besteuerung <strong>die</strong>ser<br />
Grenzgänger ermittelt. Sei γ ⋅δ ⋅ BQk<br />
,A2<br />
das massgebende quellenbesteuerte Einkommen<br />
aus Bruttolöhnen der Kategorie A2, sind <strong>die</strong> daraus resultierenden standardisierten Steuererträge<br />
gegeben durch sstv ⋅γ ⋅δ<br />
⋅ BQk<br />
, A2<br />
. Zur Ermittlung der effektiven standardisierten<br />
Steuererträge, SSEQ k,A2<br />
, soll nun der Österreich zustehende Steuerertrag abgezogen<br />
werden:<br />
(28) SSEQk , A2<br />
= ( 1− 0.<br />
125)<br />
⋅ sstv ⋅γ<br />
⋅δ<br />
⋅ BQk<br />
, A2<br />
.<br />
Für <strong>die</strong> Berechnung des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens wird der<br />
verbleibende standardisierte Steuerertrag mit dem standardisierten Steuersatz divi<strong>die</strong>rt,<br />
so dass folgt:<br />
(29) MQk, A2<br />
= ( 1− 0.<br />
125)<br />
⋅γ<br />
⋅δ<br />
⋅ BQk<br />
, A2<br />
2.6.2.4 Grenzgänger mit begrenzter Besteuerung aus Deutschland (Kategorie<br />
D2)<br />
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (DBA-D Art. 15a) steht<br />
der Schweiz eine Steuer in der Höhe von maximal 4,5 Prozent der Bruttoeinkünfte zu. Die<br />
Berechnung des massgebenden quellenbesteuerten Einkommens, MQ k,D2<br />
, wird deshalb<br />
über <strong>die</strong> entsprechenden standardisierten Steuererträge, SSEQ k,D2<br />
, berechnet:<br />
(30) SSEQk, D2<br />
= 0. 045⋅<br />
δ ⋅ BQk<br />
, D2<br />
.