Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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2.4.2 Standardisierter Steuersatz des Vorjahres des Referenzjahres<br />
als Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung einzelner Elemente<br />
des Ressourcenpotenzials<br />
Die Berechnung verschiedener Elemente des Ressourcenpotenzials (quellenbesteuerte<br />
Einkommen einzelner Kategorien von Grenzgängern und Zusatzfaktoren Beta) basieren<br />
selbst auf dem standardisierten Steuersatz. Damit bei <strong>die</strong>sen Berechnungen aus praktischen<br />
Gründen auf eine exogene Grösse abgestützt werden kann, wird jeweils der standardisierte<br />
Steuersatz des Vorjahres des Referenzjahres, sstv , verwendet.<br />
T −1<br />
T T −1 SSECH<br />
(17) sstv ≡ sst ≡ . T −1<br />
RP<br />
CH<br />
Das Ressourcenpotenzial wurde erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2008 auf der Basis von erhobenen<br />
Daten berechnet. Somit lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Jahr keine Grundlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung des<br />
standardisierten Steuersatzes des Vorjahres vor. Die Variable sstv wurde deshalb <strong>für</strong><br />
das Jahr 2008, basierend auf den bisher gemachten Schätzungen des Ressourcenpotenzials,<br />
auf 30 Prozent festgelegt. Für das Referenzjahr 2012 beträgt der standardisierte<br />
Steuersatz des Vorjahres 26,5 Prozent.<br />
2012 11<br />
(18) sstv = sst = 0.<br />
265<br />
2.5 Massgebendes Einkommen der natürlichen Personen<br />
2.5.1 Datengrundlagen<br />
Datengrundlage ist <strong>die</strong> bestehende Statistik der direkten Bundessteuer mit Einzeldaten<br />
der natürlichen Personen.<br />
2.5.2 Berechnung<br />
Das massgebende Einkommen einer ordentlich besteuerten natürlichen Person i, dargestellt<br />
durch me i , wird wie folgt berechnet:<br />
(19)<br />
⎧sei<br />
− f<br />
mei<br />
= ⎨<br />
⎩ 0<br />
<strong>für</strong> se<br />
i<br />
<strong>für</strong> se<br />
i<br />
><br />
≤<br />
f<br />
f<br />
Dabei bedeuten se i das steuerbare Einkommen des Steuerpflichtigen i gemäss der direkten<br />
Bundessteuer und f ein einheitlicher Abzug (Freibetrag) vom Einkommen. Es ist zu<br />
beachten, dass bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials Ehegatten als ein Steuer-