14.01.2013 Aufrufe

Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-22-<br />

2.8.4 Berechnung der Faktoren Beta<br />

Analog zum Faktor α <strong>für</strong> das Reinvermögen sollen <strong>die</strong> Gewichtungsfaktoren β v alle vier<br />

Jahre neu festgelegt werden. Die Gewichtungsfaktoren sollen einerseits der begrenzten<br />

kantonalen steuerlichen Ausschöpfbarkeit der zur Diskussion stehenden Gewinne Rech-<br />

nung tragen. Anderseits sollen <strong>die</strong> Faktoren β v mitberücksichtigen, dass <strong>die</strong> Kantone<br />

über ihren Anteil an der direkten Bundessteuer, wo eine vollständige Besteuerung erfolgt,<br />

<strong>die</strong> gesamten Gewinne zumindest teilweise ausschöpfen. Die Gewichtungsfaktoren be-<br />

stehen somit aus einem Basisfaktor ∗<br />

β v , welcher <strong>die</strong> begrenzte kantonale Besteuerung<br />

ausdrückt, und einem Zuschlagsfaktor k v , welcher <strong>die</strong> Kantonsanteile an der direkten<br />

Bundessteuer berücksichtigt. Somit ist<br />

(53) v = v + kv<br />

∗<br />

β β .<br />

2.8.4.1 Basisfaktoren<br />

Die Gewinne der Holdinggesellschaften sind bis auf <strong>die</strong> übrigen Einkünfte aus der<br />

Schweiz steuerfrei. Der entsprechende Basisfaktor, ∗<br />

β h ist deshalb definitionsgemäss<br />

gleich Null:<br />

∗<br />

(54) β ≡ 0<br />

h<br />

Bei den Domizil- und gemischten Gesellschaften werden <strong>die</strong> entsprechenden Basisfakto-<br />

ren ∗<br />

β d und ∗<br />

β g statistisch ermittelt, wobei Einzeldaten der entsprechenden Unternehmen<br />

herangezogen werden.<br />

In einem ersten Schritt werden unternehmensspezifische Basisfaktoren ∗<br />

βr, v berechnet.<br />

Der unternehmensspezifische Basisfaktor basiert auf dem steuerbaren Gewinn aus den<br />

übrigen Einkünften aus dem Ausland gemäss der kantonalen Veranlagung der Unternehmung<br />

r, d.h. er ist gleich der steuerbaren Quote der übrigen Einkünfte aus dem Ausland<br />

gemäss StHG Art. 28 Abs. 3 und 4. Somit gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Domizilgesellschaften<br />

(55)<br />

sgxr<br />

, d<br />

r,<br />

d<br />

ex<br />

=<br />

∗<br />

β .<br />

r,<br />

d<br />

wobei sgx r,<br />

d der steuerbare Gewinn der Domizilgesellschaft r aus übrigen Einkünften aus<br />

dem Ausland darstellt. Analog gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> gemischten Gesellschaften:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!