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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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-29-<br />

Die Zielgrösse kann grundsätzlich immer durch eine Erhöhung des Ausgleichsbetrags erreicht<br />

werden. Des Weiteren bestünde auch <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Progression bei den Auszahlungsbeträgen<br />

zu verändern. 8 Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass ein<br />

effizienter Mitteleinsatz eine möglichst hohe Progression erfordert. D.h. je stärker <strong>die</strong> Progression<br />

bei den Auszahlungsbeträgen, desto weniger finanzielle Mittel werden zur Erreichung<br />

der Zielgrösse benötigt.<br />

Es gilt zu beachten, dass es sich bei den 85 Prozent um eine Zielgrösse und nicht um eine<br />

feste Bedingung <strong>für</strong> den Ressourcenausgleich handelt. Eine feste Bedingung käme einer<br />

garantierten Mindestausstattung mit eigenen Ressourcen gleich, was der Gesetzgeber<br />

sowohl aus technischen als auch aus politischen Gründen vermeiden will. So würde in<br />

den Jahren 2 bis 4, wo <strong>die</strong> Ausgleichsbeträge automatisch fortgeschrieben werden, ein<br />

überbestimmtes System bestehen, zumal auch <strong>die</strong> Bandbreite <strong>für</strong> das Verhältnis zwischen<br />

horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich erfüllt sein muss. Des Weiteren<br />

verringert eine garantierte Mindestausstattung <strong>die</strong> Anreize, das Ressourcenpotenzial mit<br />

geeigneten fiskal- und standortpolitischen Massnahmen selbst zu erhöhen.<br />

3.5 Einzahlung der ressourcenstarken Kantone<br />

Die Einzahlung der ressourcenstarken Kantone in den horizontalen Ressourcenausgleich<br />

soll proportional zum Ressourcenindex erfolgen. Massgebend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Pro-Kopf-<br />

Einzahlung eines Kantons ist <strong>die</strong> Differenz zwischen dem Ressourcenindex des Kantons<br />

und dem Ressourcenindex der Schweiz, welcher definitionsgemäss 100 ist. Die Pro-Kopf-<br />

Einzahlung lautet<br />

(65) ⋅ ( RI −100)<br />

q<br />

= q<br />

a σ .<br />

Der Faktor σ hängt vom gesamten Beitrag der ressourcenstarken Kantone ab, welcher<br />

vom Parlament alle vier Jahre neu festgelegt, und in den Zwischenjahren automatisch<br />

fortgeschrieben wird. Dementsprechend muss <strong>die</strong> Summe der einzelnen Beiträge der n<br />

ressourcenstarken Kantone der gesamten vom Parlament festgelegten Einzahlungssumme<br />

A entsprechen:<br />

n<br />

(66) A = [ a ⋅ ]<br />

Aus (65) folgt:<br />

∑<br />

q=<br />

1<br />

q eq<br />

8 Vgl. dazu <strong>die</strong> Ausführungen in Abschnitt 3.6.<br />

.

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