Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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Die Zielgrösse kann grundsätzlich immer durch eine Erhöhung des Ausgleichsbetrags erreicht<br />
werden. Des Weiteren bestünde auch <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Progression bei den Auszahlungsbeträgen<br />
zu verändern. 8 Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass ein<br />
effizienter Mitteleinsatz eine möglichst hohe Progression erfordert. D.h. je stärker <strong>die</strong> Progression<br />
bei den Auszahlungsbeträgen, desto weniger finanzielle Mittel werden zur Erreichung<br />
der Zielgrösse benötigt.<br />
Es gilt zu beachten, dass es sich bei den 85 Prozent um eine Zielgrösse und nicht um eine<br />
feste Bedingung <strong>für</strong> den Ressourcenausgleich handelt. Eine feste Bedingung käme einer<br />
garantierten Mindestausstattung mit eigenen Ressourcen gleich, was der Gesetzgeber<br />
sowohl aus technischen als auch aus politischen Gründen vermeiden will. So würde in<br />
den Jahren 2 bis 4, wo <strong>die</strong> Ausgleichsbeträge automatisch fortgeschrieben werden, ein<br />
überbestimmtes System bestehen, zumal auch <strong>die</strong> Bandbreite <strong>für</strong> das Verhältnis zwischen<br />
horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich erfüllt sein muss. Des Weiteren<br />
verringert eine garantierte Mindestausstattung <strong>die</strong> Anreize, das Ressourcenpotenzial mit<br />
geeigneten fiskal- und standortpolitischen Massnahmen selbst zu erhöhen.<br />
3.5 Einzahlung der ressourcenstarken Kantone<br />
Die Einzahlung der ressourcenstarken Kantone in den horizontalen Ressourcenausgleich<br />
soll proportional zum Ressourcenindex erfolgen. Massgebend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Pro-Kopf-<br />
Einzahlung eines Kantons ist <strong>die</strong> Differenz zwischen dem Ressourcenindex des Kantons<br />
und dem Ressourcenindex der Schweiz, welcher definitionsgemäss 100 ist. Die Pro-Kopf-<br />
Einzahlung lautet<br />
(65) ⋅ ( RI −100)<br />
q<br />
= q<br />
a σ .<br />
Der Faktor σ hängt vom gesamten Beitrag der ressourcenstarken Kantone ab, welcher<br />
vom Parlament alle vier Jahre neu festgelegt, und in den Zwischenjahren automatisch<br />
fortgeschrieben wird. Dementsprechend muss <strong>die</strong> Summe der einzelnen Beiträge der n<br />
ressourcenstarken Kantone der gesamten vom Parlament festgelegten Einzahlungssumme<br />
A entsprechen:<br />
n<br />
(66) A = [ a ⋅ ]<br />
Aus (65) folgt:<br />
∑<br />
q=<br />
1<br />
q eq<br />
8 Vgl. dazu <strong>die</strong> Ausführungen in Abschnitt 3.6.<br />
.