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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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-41-<br />

zahlungsjahr T von drei Jahren erforderlich. Zu den aus der Sozialhilfestatistik berücksich-<br />

tigten Personen zählen all jene, welche entweder<br />

• wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss den kantonalen Sozialhilfegesetzen,<br />

• kantonal geregelte Bevorschussung von Alimenten,<br />

• Ergänzungsleistungen des Bundes, gewichtet mit dem kantonalen Finanzierungs-<br />

anteil gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Al-<br />

ters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung;<br />

• kantonale Beihilfen zu AHV/IV und kantonale Heimbeihilfen,<br />

• kantonale Bedarfsleistungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit,<br />

• kantonale Mutterschaftsbeihilfen sowie Unterhaltszuschüsse an Familien mit Kin-<br />

dern,<br />

• oder kantonale personen- oder haushaltsbezogene Wohngelder beziehungsweise<br />

Wohnkostenzuschüsse<br />

erhalten. Doppelzählungen werden ausgeschlossen. Die Empfänger von Ergänzungsleis-<br />

tungen des Bundes werden gemäss dem Finanzierungsanteil der Kantone mit einem Ge-<br />

wicht von 3/8 versehen. Bei den Empfängern von kantonalen Beihilfen zu AHV/IV werden<br />

nur jene gezählt, welche nicht gleichzeitig Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten.<br />

Für den Indikator der Altersstruktur gilt<br />

t<br />

ys<br />

T 2,<br />

k<br />

(107) S 2 , k = 3<br />

t<br />

yp<br />

− t = T ,<br />

wobei<br />

k , p<br />

t<br />

ys2 , k <strong>die</strong> Anzahl Personen im Alter von 80 Jahren und mehr des Jahres t im Kan-<br />

ton k darstellt. Datengrundlage ist <strong>die</strong> Bevölkerungsstatistik des BFS.<br />

Sinngemäss ist<br />

t<br />

ys<br />

T 3,<br />

k<br />

(108) S3<br />

, k = t = T − 3 ,<br />

t<br />

yp<br />

wobei<br />

k , p<br />

t<br />

ys 3 , k <strong>die</strong> Anzahl Personen mit Herkunft ausserhalb der Schweiz und ihrer Nach-<br />

barstaaten, <strong>die</strong> maximal seit 12 Jahren in der Schweiz leben, darstellt. Datengrundlage ist<br />

<strong>die</strong> BFS-Statistik über Stand und Struktur der ausländischen Wohnbevölkerung "PETRA".

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