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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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5.1.3 Qualitätskontrolle<br />

Bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht weiter verwertbaren Daten zum Ressourcenpotenzial<br />

treffen <strong>die</strong> ESTV und <strong>die</strong> EFV in Zusammenarbeit mit der paritätisch durch Vertreter<br />

des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Fachgruppe "Qualitätssicherung"<br />

Massnahmen in der folgenden Art und Weise:<br />

• bei qualitativ ungenügenden, aber weiterverwertbaren Daten zum Ressourcenausgleich:<br />

angemessene Korrektur der eingegebenen Daten durch <strong>die</strong> ESTV;<br />

• bei fehlenden oder nicht weiterverwertbaren Daten: Schätzung des Ressourcenpotenzials<br />

auf der Basis von standardisierten Berechnungsmethoden durch <strong>die</strong> EFV.<br />

Diese Berechnungsmethoden werden so ausgestaltet, dass Kantone, <strong>die</strong> keine<br />

oder nur ungenügende Daten liefern, gegenüber den korrekt meldenden Kantonen<br />

keine Vorteile haben. Eine Zusammenfassung der Schätzmethoden gibt Tabelle 4<br />

in Abschnitt 5.2.<br />

Bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht weiter verwertbaren Daten zu den Lastenindizes<br />

treffen das BFS und <strong>die</strong> EFV in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Korrekturen oder<br />

Schätzungen.<br />

Die Feststellungen zur Datenqualität und <strong>die</strong> getroffenen Massnahmen werden dem betroffenen<br />

Kanton und der FDK mitgeteilt. Der betroffene Kanton hat Gelegenheit, sich innerhalb<br />

einer kurzen Frist zu den vorgenommenen Korrekturen und Schätzungen zu äussern.<br />

Die vorgenommenen Korrekturen und Schätzungen sind zu dokumentieren, damit<br />

<strong>die</strong> Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.<br />

5.1.4 Berechnung des Ressourcenpotenzials und der Lastenindizes<br />

Aufgrund der Daten der letzten drei verfügbaren Bemessungsjahre sowie der Anträge der<br />

Fachgruppe Qualitätssicherung berechnet <strong>die</strong> EFV jährlich das Ressourcenpotenzial <strong>für</strong><br />

das folgende Referenzjahr. Die Indikatoren des Lastenausgleichs <strong>für</strong> das folgende Referenzjahr<br />

werden auf der Basis der Daten des jeweils letzten verfügbaren Bemessungsjahres<br />

berechnet.

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