Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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5.1.3 Qualitätskontrolle<br />
Bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht weiter verwertbaren Daten zum Ressourcenpotenzial<br />
treffen <strong>die</strong> ESTV und <strong>die</strong> EFV in Zusammenarbeit mit der paritätisch durch Vertreter<br />
des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Fachgruppe "Qualitätssicherung"<br />
Massnahmen in der folgenden Art und Weise:<br />
• bei qualitativ ungenügenden, aber weiterverwertbaren Daten zum Ressourcenausgleich:<br />
angemessene Korrektur der eingegebenen Daten durch <strong>die</strong> ESTV;<br />
• bei fehlenden oder nicht weiterverwertbaren Daten: Schätzung des Ressourcenpotenzials<br />
auf der Basis von standardisierten Berechnungsmethoden durch <strong>die</strong> EFV.<br />
Diese Berechnungsmethoden werden so ausgestaltet, dass Kantone, <strong>die</strong> keine<br />
oder nur ungenügende Daten liefern, gegenüber den korrekt meldenden Kantonen<br />
keine Vorteile haben. Eine Zusammenfassung der Schätzmethoden gibt Tabelle 4<br />
in Abschnitt 5.2.<br />
Bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht weiter verwertbaren Daten zu den Lastenindizes<br />
treffen das BFS und <strong>die</strong> EFV in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Korrekturen oder<br />
Schätzungen.<br />
Die Feststellungen zur Datenqualität und <strong>die</strong> getroffenen Massnahmen werden dem betroffenen<br />
Kanton und der FDK mitgeteilt. Der betroffene Kanton hat Gelegenheit, sich innerhalb<br />
einer kurzen Frist zu den vorgenommenen Korrekturen und Schätzungen zu äussern.<br />
Die vorgenommenen Korrekturen und Schätzungen sind zu dokumentieren, damit<br />
<strong>die</strong> Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.<br />
5.1.4 Berechnung des Ressourcenpotenzials und der Lastenindizes<br />
Aufgrund der Daten der letzten drei verfügbaren Bemessungsjahre sowie der Anträge der<br />
Fachgruppe Qualitätssicherung berechnet <strong>die</strong> EFV jährlich das Ressourcenpotenzial <strong>für</strong><br />
das folgende Referenzjahr. Die Indikatoren des Lastenausgleichs <strong>für</strong> das folgende Referenzjahr<br />
werden auf der Basis der Daten des jeweils letzten verfügbaren Bemessungsjahres<br />
berechnet.