Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...
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land". Die übrigen Einkünfte aus der Schweiz werden ordentlich besteuert. Bei den Holdinggesellschaften,<br />
deren statuarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung<br />
von Beteiligungen besteht und in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben,<br />
handelt es sich dabei um Erträge aus schweizerischem Grundeigentum <strong>die</strong>ser Gesellschaften.<br />
Die übrigen Gewinne aus dem Ausland hingegen werden nach der Bedeutung<br />
der Verwaltungstätigkeit in der Schweiz (Domizilgesellschaften) bzw. nach Massgabe des<br />
Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Schweiz (gemischte Gesellschaften) besteuert. Da<br />
<strong>die</strong>se Einkünfte von den Kantonen nicht vollständig besteuert werden können und somit<br />
nicht vollständig ausschöpfbare Wertschöpfung darstellen, sollen sie auch im Ressourcenpotenzial<br />
nur zu einem reduzierten Teil berücksichtigt werden.<br />
Seien ech r,<br />
v <strong>die</strong> übrigen Einkünfte aus der Schweiz der Gesellschaft r des Typs v und<br />
ex , <strong>die</strong> übrigen Einkünfte aus dem Ausland der Gesellschaft r des Typs v, wobei v <strong>die</strong><br />
r v<br />
drei Typen Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften darstellt. Es gilt somit:<br />
(49) ech r,<br />
v + exr,<br />
v = rg r,<br />
v − bar<br />
, v .<br />
Der Gewinn einer privilegiert besteuerten juristischen Person r des Typs v, dargestellt<br />
durch <strong>die</strong> Variable mp r,<br />
v ist dann gegeben durch:<br />
(50) mp r,<br />
v = echr,<br />
v + β v ⋅ exr,<br />
v<br />
wobei 0 < βv<br />
< 1der<br />
typenspezifische Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Gewinne aus dem<br />
Ausland darstellt. Es ist zu beachten, dass jede Gesellschaft r nur ein Typ v annehmen<br />
kann. Eine privilegiert besteuerte Gesellschaft ist entweder eine Holding-, eine Domiziloder<br />
eine gemischte Gesellschaft.<br />
Durch <strong>die</strong> Kombination von Gleichungen (49) und (50) kann ex r,<br />
v eliminiert werden, so<br />
dass<br />
mp , = β ⋅ rg − ba + 1− β ⋅ ech , .<br />
(51) r v v ( r,<br />
v r,<br />
v ) ( v ) r v<br />
Die Summe aller massgebenden Gewinne der Anzahl q privilegiert besteuerten Gesellschaften<br />
r im Kanton k ist sodann:<br />
q<br />
(52) MPk<br />
= ∑ mpr<br />
, v <strong>für</strong> v = h, d, g<br />
r=<br />
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