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Technischer Bericht für die Vierjahresperiode 2012–15 - Eidg ...

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-21-<br />

land". Die übrigen Einkünfte aus der Schweiz werden ordentlich besteuert. Bei den Holdinggesellschaften,<br />

deren statuarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung<br />

von Beteiligungen besteht und in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben,<br />

handelt es sich dabei um Erträge aus schweizerischem Grundeigentum <strong>die</strong>ser Gesellschaften.<br />

Die übrigen Gewinne aus dem Ausland hingegen werden nach der Bedeutung<br />

der Verwaltungstätigkeit in der Schweiz (Domizilgesellschaften) bzw. nach Massgabe des<br />

Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Schweiz (gemischte Gesellschaften) besteuert. Da<br />

<strong>die</strong>se Einkünfte von den Kantonen nicht vollständig besteuert werden können und somit<br />

nicht vollständig ausschöpfbare Wertschöpfung darstellen, sollen sie auch im Ressourcenpotenzial<br />

nur zu einem reduzierten Teil berücksichtigt werden.<br />

Seien ech r,<br />

v <strong>die</strong> übrigen Einkünfte aus der Schweiz der Gesellschaft r des Typs v und<br />

ex , <strong>die</strong> übrigen Einkünfte aus dem Ausland der Gesellschaft r des Typs v, wobei v <strong>die</strong><br />

r v<br />

drei Typen Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften darstellt. Es gilt somit:<br />

(49) ech r,<br />

v + exr,<br />

v = rg r,<br />

v − bar<br />

, v .<br />

Der Gewinn einer privilegiert besteuerten juristischen Person r des Typs v, dargestellt<br />

durch <strong>die</strong> Variable mp r,<br />

v ist dann gegeben durch:<br />

(50) mp r,<br />

v = echr,<br />

v + β v ⋅ exr,<br />

v<br />

wobei 0 < βv<br />

< 1der<br />

typenspezifische Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Gewinne aus dem<br />

Ausland darstellt. Es ist zu beachten, dass jede Gesellschaft r nur ein Typ v annehmen<br />

kann. Eine privilegiert besteuerte Gesellschaft ist entweder eine Holding-, eine Domiziloder<br />

eine gemischte Gesellschaft.<br />

Durch <strong>die</strong> Kombination von Gleichungen (49) und (50) kann ex r,<br />

v eliminiert werden, so<br />

dass<br />

mp , = β ⋅ rg − ba + 1− β ⋅ ech , .<br />

(51) r v v ( r,<br />

v r,<br />

v ) ( v ) r v<br />

Die Summe aller massgebenden Gewinne der Anzahl q privilegiert besteuerten Gesellschaften<br />

r im Kanton k ist sodann:<br />

q<br />

(52) MPk<br />

= ∑ mpr<br />

, v <strong>für</strong> v = h, d, g<br />

r=<br />

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