Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen
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6 Strategische Empfehlungen Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />
6.2 Diskotheken, Nachtbars und –clubs mit „kulturellem“<br />
Schwerpunkt<br />
Diskotheken und ähnliche Vergnügungsstätten aus dem Bereich Freizeit/Kultur kön-<br />
nen innerhalb der Kerngebiete der Innenstadt zugelassen werden. In den anderen<br />
Kerngebieten sollten lediglich kleinere Einrichtungen, die keine regionale Ausstrah-<br />
lungskraft besitzen, zugelassen werden. Sowohl der hohe Wohnanteil als auch die<br />
stadträumliche Lage dieser Gebiete sprechen gegen eine ausreichende städtebauliche<br />
Integrationsfähigkeit.<br />
Neben den Kerngebieten können auch andere Standorte <strong>für</strong> Vergnügungsstätten aus<br />
dem Bereich Freizeit und Kultur entwickelt werden. Bei entsprechenden Ansiedlungs-<br />
wünschen von Investoren sollten diese Standorte nach folgenden Kriterien untersucht<br />
werden:<br />
� allgemeines Entwicklungsziel <strong>für</strong> das Gebiet,<br />
� Lage der Fläche nahe eines innerstädtischen Bereichs bzw. eines Bereichs mit<br />
Freizeit- und Versorgungsfunktion (z.B. Zentrale Versorgungsbereiche, geplante<br />
Schwerpunkträume des Freizeitgewerbes etc.),<br />
� vorhandene Bestandsimmobilien, die u.U. erhalten und einer anderen Nutzung<br />
zugeführt werden könnten,<br />
� verträgliche Zufahrt, Lärmunempfindlichkeit etc.<br />
Auf diese Weise lassen sich im Sinne einer Angebotsplanung in mehreren Bereichen<br />
des <strong>Hagen</strong>er Stadtgebiets geeignete Räume zur Aufnahme von Vergnügungsstätten<br />
aus dem Bereich Freizeit/Kultur identifizieren.<br />
6.3 Erotikbereich (Sexkinos, Table Dance Bars, Swinger-Clubs,<br />
etc.)<br />
Auch bei diesen Arten von Vergnügungsstätten ist eine Begrenzung auf bestimmte<br />
Gebiete sinnvoll, da diese Einrichtungen ähnlich der Vergnügungsstätten aus dem<br />
Glücksspielbereich eine Reihe von negativen Auswirkungen auf die unmittelbare<br />
Nachbarschaft nach sich ziehen. Durch geeignete zusätzliche Instrumente sind die<br />
Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Der räumliche Steuerungsansatz ent-<br />
spricht demnach dem Vorgehen von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich,<br />
da die negativen städtebaulichen Auswirkungen ähnlich wie bei Automatenspielhallen<br />
einzuschätzen sind.<br />
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