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Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen

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6 Strategische Empfehlungen Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />

6.2 Diskotheken, Nachtbars und –clubs mit „kulturellem“<br />

Schwerpunkt<br />

Diskotheken und ähnliche Vergnügungsstätten aus dem Bereich Freizeit/Kultur kön-<br />

nen innerhalb der Kerngebiete der Innenstadt zugelassen werden. In den anderen<br />

Kerngebieten sollten lediglich kleinere Einrichtungen, die keine regionale Ausstrah-<br />

lungskraft besitzen, zugelassen werden. Sowohl der hohe Wohnanteil als auch die<br />

stadträumliche Lage dieser Gebiete sprechen gegen eine ausreichende städtebauliche<br />

Integrationsfähigkeit.<br />

Neben den Kerngebieten können auch andere Standorte <strong>für</strong> Vergnügungsstätten aus<br />

dem Bereich Freizeit und Kultur entwickelt werden. Bei entsprechenden Ansiedlungs-<br />

wünschen von Investoren sollten diese Standorte nach folgenden Kriterien untersucht<br />

werden:<br />

� allgemeines Entwicklungsziel <strong>für</strong> das Gebiet,<br />

� Lage der Fläche nahe eines innerstädtischen Bereichs bzw. eines Bereichs mit<br />

Freizeit- und Versorgungsfunktion (z.B. Zentrale Versorgungsbereiche, geplante<br />

Schwerpunkträume des Freizeitgewerbes etc.),<br />

� vorhandene Bestandsimmobilien, die u.U. erhalten und einer anderen Nutzung<br />

zugeführt werden könnten,<br />

� verträgliche Zufahrt, Lärmunempfindlichkeit etc.<br />

Auf diese Weise lassen sich im Sinne einer Angebotsplanung in mehreren Bereichen<br />

des <strong>Hagen</strong>er Stadtgebiets geeignete Räume zur Aufnahme von Vergnügungsstätten<br />

aus dem Bereich Freizeit/Kultur identifizieren.<br />

6.3 Erotikbereich (Sexkinos, Table Dance Bars, Swinger-Clubs,<br />

etc.)<br />

Auch bei diesen Arten von Vergnügungsstätten ist eine Begrenzung auf bestimmte<br />

Gebiete sinnvoll, da diese Einrichtungen ähnlich der Vergnügungsstätten aus dem<br />

Glücksspielbereich eine Reihe von negativen Auswirkungen auf die unmittelbare<br />

Nachbarschaft nach sich ziehen. Durch geeignete zusätzliche Instrumente sind die<br />

Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Der räumliche Steuerungsansatz ent-<br />

spricht demnach dem Vorgehen von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich,<br />

da die negativen städtebaulichen Auswirkungen ähnlich wie bei Automatenspielhallen<br />

einzuschätzen sind.<br />

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