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Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen

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3 Bestandsaufnahme Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />

3.4 Ausgangssituation in der Bauleitplanung von <strong>Hagen</strong><br />

Nach der aktuell gültigen BauNVO von 1990 sind Vergnügungsstätten vor allem in<br />

Kern-, Misch- und Gewerbegebieten zulässig (vgl. Kap. 2.2).<br />

3.4.1 Flächennutzungsplanung<br />

Aus dem Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Hagen</strong> 32 ergibt sich folgende räumliche Glie-<br />

derung:<br />

� Als gemischte Bauflächen (Kern- und Mischgebiete) werden Flächen im Bereich<br />

Mitte, vor allem zwischen Märkischem und Bergischem Ring ausgewiesen. Darüber<br />

hinaus existieren im Bereich Mitte einige gemischte Bauflächen entlang der<br />

Eckeseyer und Wehringhauser Straße. Desweiteren gibt es mehrere gemischte<br />

Bauflächen in den Stadtteilzentren Haspe und Hohenlimburg.<br />

� Gewerbliche Bauflächen (Gewerbe- und Industriegebiete) befinden sich in der<br />

Regel in verkehrsgünstigen (Rand-)Lagen mit einer direkten Verbindung zum<br />

überregionalen Straßennetz. In <strong>Hagen</strong> sind vor allem das Gebiet südwestlich der<br />

Lenne und das Gebiet entlang der Bahnlinie großflächig als gewerbliche Bauflächen<br />

ausgewiesen.<br />

32 Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Hagen</strong> wurde 1984 verabschiedet und zwischenzeitlich<br />

mehrfach geändert. Der bestehende FNP kann unter folgender Internetadresse aufgerufen werden:<br />

http://www.hagen.de/web/de/webseiten/61/61_05/61_0501/61-0501.html<br />

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