Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen
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2 Allgemeine Grundlagen Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />
der Senat inzwischen Abstand genommen. Am 29.09.2011 wurde entschieden, dass das<br />
staatliche Sportwettmonopol mit dem Europarecht nicht vereinbar ist. Das staatliche<br />
Monopol im Bereich der Sportwetten verletze die europarechtliche Niederlassungs-<br />
und Dienstleistungsfreiheit. 9<br />
Eine Neuregelung des Glücksspielvertrages, die durch das EuGH erforderlich wurde,<br />
wurde am 15. Dezember 2011 von allen Bundesländern mit Ausnahme von Schleswig-<br />
Holstein 10 unterzeichnet. Der Markt <strong>für</strong> Sportwetten wurde dabei liberalisiert, private<br />
Anbieter von Sportwetten sollen sich um insgesamt 20 Lizenzen bemühen können. In<br />
Bezug auf gewerbliche Spielautomaten soll <strong>für</strong> Spielhallen (auch <strong>für</strong> bereits bestehen-<br />
de) eine zusätzliche Erlaubnispflicht eingeführt werden.<br />
In der Diskussion um die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags und die Spielver-<br />
ordnung wurde auch eine restriktivere Haltung gegenüber Spielhallen mit mehr als 12<br />
Geldspielgeräten besprochen. Nach telefonischer Auskunft der Landesfachstelle<br />
Glücksspielsucht NRW ist es vorstellbar, dass demnächst vereinbart wird, keine Mehr-<br />
fachspielhallen mehr zuzulassen. Diese Regelung ist jedoch noch umstritten.<br />
2.4 Entwicklungstrends im Freizeitmarkt und von<br />
Vergnügungsstätten<br />
Die Bedeutung des Freizeitmarkts hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen.<br />
Die Freizeitwirtschaft gilt mit mehr als sechs Millionen Beschäftigten als Deutschlands<br />
größter Arbeitgeber. 2009 gaben die Bundesbürger über 111 Mrd. € <strong>für</strong> Freizeit, Unter-<br />
haltung und Kultur (ohne Reisen / Tourismus) aus. Die durchschnittlichen Freizeitaus-<br />
gaben belaufen sich <strong>für</strong> einen Erwachsenen auf ca. 150 € und <strong>für</strong> ein Kind auf ca. 30 €<br />
im Monat. Darüber hinaus werden in Deutschland durchschnittlich ca. 38 Stunden in<br />
der Woche <strong>für</strong> Freizeitaktivitäten aufgewendet.<br />
Im Folgenden werden die Entwicklungstrends <strong>für</strong> die im Vergnügungsstättenkonzept<br />
relevanten Freizeitbereiche (Wett- und Glücksspielanlagen; Diskotheken und Musik-<br />
clubs; Erotikbereich) skizziert.<br />
9 Vgl.OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011, 4 A 17/08.<br />
10 In Schleswig-Holstein wurde bereits am 14.09.2011 ein „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“<br />
beschlossen.<br />
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