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Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen

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6 Strategische Empfehlungen Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />

6.4 Zusammenfassendes Fazit<br />

Ziel vom Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong> ist es, Räume zu definieren, in denen<br />

Vergnügungsstätten aus städtebaulichen Gründen bzw. anderweitigen stadtentwick-<br />

lungspolitischen Zielsetzungen ausgeschlossen bzw. zugelassen werden sollen. Das<br />

Vergnügungsstättenkonzept verfolgt bei der Steuerung die Ziele<br />

� Schutz vor Trading-down-Prozessen,<br />

� Schutz der Zentralen Versorgungsbereiche mit ihren traditionellen Einzelhandels-<br />

und Dienstleistungsbetrieben und der Strahlwirkung auf die Gesamtstadt bzw.<br />

den jeweiligen Stadtteil/Quartier,<br />

� Schutz des Stadt- und Ortsbildes,<br />

� Schutz der sozialen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.),<br />

� Schutz der Wohnnutzungen,<br />

� Schutz der traditionellen Gewerbebetriebe in GE,<br />

� Schutz vor Verdrängung von traditionellen Gewerbebetrieben in GE sowie Schutz<br />

vor Bodenpreisverzerrungen,<br />

� Schutz der Wohnnutzungen in Misch- und Wohngebieten sowie<br />

� eine Konzentration von Vergnügungsstätten zu vermeiden.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen städtebaulichen Wirkungen der einzelnen Unterarten<br />

von Vergnügungsstätten sollten anlagenspezifische Aussagen und Regelungen getrof-<br />

fen werden. Zukünftig sollen Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten des Ero-<br />

tikbereichs vor dem Hintergrund der o.g. Ziele und auf der Grundlage von städtebauli-<br />

chen Gründen nur noch in einigen Räumen ausnahmsweise zulässig sein. Dies betrifft<br />

einerseits einen Teilbereich des Kerngebiets/Zentralen Versorgungsbereichs von Ha-<br />

gen-Mitte sowie andererseits das Gewerbegebiet Bechelte Straße im Bezirk Nord.<br />

Diskotheken und Nachtlokale kultureller Art sollen auch weiterhin in anderen Berei-<br />

chen zulässig sein, jedoch verstärkt auf geeigneten Standorten angesiedelt werden.<br />

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