Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen
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5 Vergnügungsstättenkonzeption Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />
5.5 Gemischte Bauflächen außerhalb der Zentralen<br />
Versorgungsbereiche<br />
Bei den gemischten Bauflächen außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche handelt<br />
es sich fast ausschließlich um Mischgebiete (MI). Diese Gebiete liegen i.d.R. an Haupt-<br />
verkehrsstraßen. Innerhalb des Stadtgebietes wird hinsichtlich der Zulässigkeit von<br />
Vergnügungsstätten nach den Nutzungsschwerpunkten unterschieden. In gewerblich<br />
geprägten Mischgebieten sind nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten im Sin-<br />
ne der BauNVO allgemein zulässig und in Mischgebieten mit einem höheren Wohnan-<br />
teil sind sie nur ausnahmsweise zulässig.<br />
In der Mehrzahl dieser Mischgebiete kommen keine Vergnügungsstätten vor. Gegen-<br />
beispiele sind in Mitte (Altenhagener oder Frankfurter Straße) oder in Hohenlimburg<br />
(Obere Isenbergstraße) anzutreffen.<br />
Empfehlung:<br />
Bei den Empfehlungen <strong>für</strong> Mischgebiete außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche<br />
ist eine Unterscheidung vorzunehmen, ob sich am betreffenden Standort bereits eine<br />
Vergnügungsstätte aus dem Glücksspielbereich befindet oder nicht und ob das Gebiet<br />
gewerblich geprägt ist oder die Wohnnutzung dominiert.<br />
A) Für Mischgebiete, in denen noch keine Vergnügungsstätte aus dem Glücksspiel-<br />
oder Erotikbereich vorhanden ist, soll zukünftig gelten:<br />
In nicht gewerblich geprägten Mischgebieten soll zum Schutz der Wohnnutzung,<br />
zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mit sozialen und öffentlichen Einrich-<br />
tungen sowie zur Sicherung des Bodenpreisgefüges ein Ausschluss von Spielhal-<br />
len und Wettbüros vorgenommen werden. Das in Kap. 7 aufgezeigte städtebauli-<br />
che Prüfraster kann zur Einzelfallbewertung genutzt werden und zeigt systema-<br />
tisch mögliche städtebauliche Gründe, die bei einem Ansiedlungswunsch von<br />
Spielhallen und Wettbüros angeführt werden können.<br />
In gewerblich geprägten Mischgebieten ist eine nur ausnahmsweise Zulässigkeit<br />
vorzusehen. Hier ist im Einzelfall eine Orientierung am städtebaulichen Prüfraster<br />
(vgl. Kap. 7) vorzunehmen.<br />
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