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Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen

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5 Vergnügungsstättenkonzeption Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />

5.5 Gemischte Bauflächen außerhalb der Zentralen<br />

Versorgungsbereiche<br />

Bei den gemischten Bauflächen außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche handelt<br />

es sich fast ausschließlich um Mischgebiete (MI). Diese Gebiete liegen i.d.R. an Haupt-<br />

verkehrsstraßen. Innerhalb des Stadtgebietes wird hinsichtlich der Zulässigkeit von<br />

Vergnügungsstätten nach den Nutzungsschwerpunkten unterschieden. In gewerblich<br />

geprägten Mischgebieten sind nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten im Sin-<br />

ne der BauNVO allgemein zulässig und in Mischgebieten mit einem höheren Wohnan-<br />

teil sind sie nur ausnahmsweise zulässig.<br />

In der Mehrzahl dieser Mischgebiete kommen keine Vergnügungsstätten vor. Gegen-<br />

beispiele sind in Mitte (Altenhagener oder Frankfurter Straße) oder in Hohenlimburg<br />

(Obere Isenbergstraße) anzutreffen.<br />

Empfehlung:<br />

Bei den Empfehlungen <strong>für</strong> Mischgebiete außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche<br />

ist eine Unterscheidung vorzunehmen, ob sich am betreffenden Standort bereits eine<br />

Vergnügungsstätte aus dem Glücksspielbereich befindet oder nicht und ob das Gebiet<br />

gewerblich geprägt ist oder die Wohnnutzung dominiert.<br />

A) Für Mischgebiete, in denen noch keine Vergnügungsstätte aus dem Glücksspiel-<br />

oder Erotikbereich vorhanden ist, soll zukünftig gelten:<br />

In nicht gewerblich geprägten Mischgebieten soll zum Schutz der Wohnnutzung,<br />

zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mit sozialen und öffentlichen Einrich-<br />

tungen sowie zur Sicherung des Bodenpreisgefüges ein Ausschluss von Spielhal-<br />

len und Wettbüros vorgenommen werden. Das in Kap. 7 aufgezeigte städtebauli-<br />

che Prüfraster kann zur Einzelfallbewertung genutzt werden und zeigt systema-<br />

tisch mögliche städtebauliche Gründe, die bei einem Ansiedlungswunsch von<br />

Spielhallen und Wettbüros angeführt werden können.<br />

In gewerblich geprägten Mischgebieten ist eine nur ausnahmsweise Zulässigkeit<br />

vorzusehen. Hier ist im Einzelfall eine Orientierung am städtebaulichen Prüfraster<br />

(vgl. Kap. 7) vorzunehmen.<br />

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