Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen
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5 Vergnügungsstättenkonzeption Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />
Einzelne Gewerbegebiete enthalten neben produzierendem und verarbeitendem Ge-<br />
werbe auch Einzelhandels- und Freizeitnutzungen:<br />
� Die freizeitaffinen Einrichtungen wie z.B. die Indoor-Sportanlage Lenne Arena im<br />
Gewerbegebiet Lennetal stellen eher Solitärstandorte dar, die <strong>für</strong> den Gebietscharakter<br />
nicht prägend sind.<br />
� Mehrere Gewerbegebiete in den Bezirken Mitte und Nord sind dagegen schon mit<br />
großflächigen Einzelhandelsnutzungen durchsetzt. Hier spielt sicherlich die verkehrsgünstige<br />
und frequenzstarke Lage eine entscheidende Rolle, die zu einer<br />
Durchmischung geführt hat.<br />
� In drei Gewerbegebieten in den Bezirken Haspe, Nord und Hohenlimburg haben<br />
inzwischen Automatenspielhallen ihren Betrieb aufgenommen.<br />
Generell zeigt sich eine räumliche Struktur, die sich durch die Flussläufe und die stadt-<br />
räumliche Lage ablesen lässt. Die Gewerbegebiete entlang der Lenne, der Volme (auf<br />
dem Stadtgebiet vom Eilpe/ Dahl) und der Ennepe (im südwestlichen Stadtgebiet von<br />
<strong>Hagen</strong>) werden eindeutig durch produzierendes Gewerbe gekennzeichnet. Mit<br />
Fremdnutzungen durchsetzte Gewerbegebiete sind vorwiegend in innerstädtischen<br />
und nördlichen Stadtlagen festzustellen.<br />
allgemeine Empfehlung:<br />
Der Regionalverband und die Bezirksregierung Arnsberg bescheinigen der Stadt Ha-<br />
gen nur eine begrenzte Anzahl an Gewerbeflächen. Auf die Gewerbeflächenknappheit<br />
wurde auch von der HAGENagentur mehrfach hingewiesen. Es besteht daher das all-<br />
gemeine Entwicklungsziel, die Gewerbegebiete weitestgehend dem produzierenden<br />
Gewerbe vorzuhalten. Die meisten Gewerbegebiete in <strong>Hagen</strong> sind noch frei von Spiel-<br />
hallen und Wettbüros, die aufgrund ihrer Störpotenziale u.a. zur Verdrängung und zu<br />
anderen Nutzungskonflikten führen können. Aufgrund dessen sollen Vergnügungs-<br />
stätten aus dem Glücksspiel- und Erotikbereich in den meisten Gewerbegebieten nicht<br />
zugelassen werden.<br />
Ausschlussgründe:<br />
� Gefahr der Verzerrung des Mietpreisgefüges<br />
� Schutz vor Trading-down Effekten<br />
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