Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen
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3 Bestandsaufnahme Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />
rüber hinaus gibt es kleinere Bars und Schankwirtschaften in denen Billard gespielt<br />
wird.<br />
3.3 Bestandssituation Bereich „Erotik“<br />
Im Vergleich zu Glücksspieleinrichtungen ist der Besatz mit Vergnügungsstätten aus<br />
dem Erotikbereich in <strong>Hagen</strong> als gering einzustufen.<br />
Aus dem Erotikbereich lassen sich folgende Einrichtungen in <strong>Hagen</strong> aufführen:<br />
� Im Stadtbezirk Mitte befinden sich die meisten einschlägigen Einrichtungen. Im<br />
Bereich der Hindenburgstraße gibt es ein Sexkino. Darüber hinaus existieren drei<br />
weitere Sexshops, die neben dem Verkauf von Artikeln auch Vorführungen in Videokabinen<br />
anbieten. Diese Einrichtungen sind eindeutig als Vergnügungsstätten<br />
anzusehen. 31<br />
� Insgesamt gibt es in <strong>Hagen</strong>-Mitte drei Bordelle bzw. bordellartige Betriebe. Dies<br />
sind Einrichtungen die nicht als Vergnügungsstätte zählen. Sie befinden sich häufig<br />
an Hauptverkehrsstraßen oder in gewerblich strukturierten Gebieten. Darüber<br />
hinaus existieren noch zwei weitere Sexshops (Groß- und Einzelhandel mit Textilien,<br />
DVDs, Videos, Ehehygieneartikel, etc.), die als Einzelhandelsbetriebe aufzufassen<br />
sind.<br />
� Außerhalb des Stadtbezirks Mitte gibt es noch einen Sexshop und einen bordellartigen<br />
Betrieb im Stadtbezirk Haspe, die allerdings auch nicht als Vergnügungsstätte<br />
einzuordnen sind.<br />
� Auf dem Gebiet der Prostitution bestehen nach Aussage der Polizei in <strong>Hagen</strong> keine<br />
außergewöhnlichen Problemlagen. Ggf. bestehende Wohnungsprostitution<br />
tritt aus Gründen der Diskretion im eigenen Interesse nicht im Stadtbild in Erscheinung.<br />
31 Die Abgrenzung von Vergnügungsstätten, die dem Erotik-Bereich zuzurechnen sind, ist aufgrund ihrer<br />
gewerberechtlichen Erfassung als Bar bzw. Diskothek häufig schwierig. Nach der Gewerbeordnung<br />
können auch in nicht-einschlägigen Barbetrieben oder Diskotheken Stripteasevorführungen ("Zurschaustellung<br />
von Personen") unregelmäßig dargeboten werden. Auch Swingerclubs und „private<br />
Bordelle“ werden gewerberechtlich häufig als Barbetrieb geführt.<br />
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