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Dokumentvorlage für Diplomarbeiten - Hagen

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3 Bestandsaufnahme Vergnügungsstättenkonzept <strong>Hagen</strong><br />

rüber hinaus gibt es kleinere Bars und Schankwirtschaften in denen Billard gespielt<br />

wird.<br />

3.3 Bestandssituation Bereich „Erotik“<br />

Im Vergleich zu Glücksspieleinrichtungen ist der Besatz mit Vergnügungsstätten aus<br />

dem Erotikbereich in <strong>Hagen</strong> als gering einzustufen.<br />

Aus dem Erotikbereich lassen sich folgende Einrichtungen in <strong>Hagen</strong> aufführen:<br />

� Im Stadtbezirk Mitte befinden sich die meisten einschlägigen Einrichtungen. Im<br />

Bereich der Hindenburgstraße gibt es ein Sexkino. Darüber hinaus existieren drei<br />

weitere Sexshops, die neben dem Verkauf von Artikeln auch Vorführungen in Videokabinen<br />

anbieten. Diese Einrichtungen sind eindeutig als Vergnügungsstätten<br />

anzusehen. 31<br />

� Insgesamt gibt es in <strong>Hagen</strong>-Mitte drei Bordelle bzw. bordellartige Betriebe. Dies<br />

sind Einrichtungen die nicht als Vergnügungsstätte zählen. Sie befinden sich häufig<br />

an Hauptverkehrsstraßen oder in gewerblich strukturierten Gebieten. Darüber<br />

hinaus existieren noch zwei weitere Sexshops (Groß- und Einzelhandel mit Textilien,<br />

DVDs, Videos, Ehehygieneartikel, etc.), die als Einzelhandelsbetriebe aufzufassen<br />

sind.<br />

� Außerhalb des Stadtbezirks Mitte gibt es noch einen Sexshop und einen bordellartigen<br />

Betrieb im Stadtbezirk Haspe, die allerdings auch nicht als Vergnügungsstätte<br />

einzuordnen sind.<br />

� Auf dem Gebiet der Prostitution bestehen nach Aussage der Polizei in <strong>Hagen</strong> keine<br />

außergewöhnlichen Problemlagen. Ggf. bestehende Wohnungsprostitution<br />

tritt aus Gründen der Diskretion im eigenen Interesse nicht im Stadtbild in Erscheinung.<br />

31 Die Abgrenzung von Vergnügungsstätten, die dem Erotik-Bereich zuzurechnen sind, ist aufgrund ihrer<br />

gewerberechtlichen Erfassung als Bar bzw. Diskothek häufig schwierig. Nach der Gewerbeordnung<br />

können auch in nicht-einschlägigen Barbetrieben oder Diskotheken Stripteasevorführungen ("Zurschaustellung<br />

von Personen") unregelmäßig dargeboten werden. Auch Swingerclubs und „private<br />

Bordelle“ werden gewerberechtlich häufig als Barbetrieb geführt.<br />

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