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Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

auf dem Lande anbieten. Eine grosse Auswahl an Freizeitaktivitäten steht den Gästen ebenfalls zur<br />

Verfügung, wie auch Betriebsbesuche und Degustationen von einheimischen Produkten oder Ausflüge<br />

um <strong>die</strong> ländliche Region zu entdecken. Hier ist der Agrotourismus nur ein Bestandteil des ländlichen<br />

Tourismus.<br />

Abgrenzung zur Paralandwirtschaft<br />

In der Schweizer Landwirtschaft ist der Begriff der Paralandwirtschaft zwar geläufig, eine klare<br />

Definition gibt es jedoch nicht. Der SBV unterteilt <strong>die</strong> paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten in fünf<br />

Bereiche 11 :<br />

– Agrotourismus,<br />

– Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten auf dem Betrieb,<br />

– Umwelt<strong>die</strong>nstleistungen,<br />

– Sozial- und Bildungs<strong>die</strong>nstleistungen; und<br />

– Dienste innerhalb und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landwirtschaft, sogenannte Vorleistungen.<br />

Der Agrotourismus ist nach <strong>die</strong>ser Definition Teil der Paralandwirtschaft.<br />

Der Begriff der Paralandwirtschaft deckt sich nicht mit dem raumplanungsrechtlichen Begriff der<br />

„nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe mit einem engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen<br />

Gewerbe“ gemäss Artikel 24b Absatz 1 bis des Raumplanungsgesetzes 12 (RPG). Denn einige der<br />

aufgezählten Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zonenkonform – beispielsweise <strong>die</strong><br />

Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten auf dem Betrieb. Aus <strong>die</strong>sem<br />

Grund verzichtet der Gesetzgeber darauf, den Begriff der Paralandwirtschaft im Gesetz aufzunehmen.<br />

Dies wird insbesondere im Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des RPG (E-REG) 13 deutlich,<br />

wo der Bundesrat aus Gründen der Kontinuität und der Rechtssicherheit vorschlägt, <strong>die</strong> bisher<br />

verwendete Begriffsumschreibung im Entwurf beizubehalten und auf <strong>die</strong> Verwendung des Begriffs<br />

der Paralandwirtschaft im Gesetz zu verzichten 14 .<br />

11<br />

Situationsbericht SBV 2007, S. 39.<br />

12<br />

SR 700.<br />

13<br />

Siehe dazu: http://www.are.admin.ch/themen/recht/index.html?lang=de – besucht am 20.06.2009.<br />

14 Erläuternder Bericht E-REG, S. 78.<br />

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