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Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ <strong>für</strong> eine häusliche Nebenbeschäftigung erfüllt sein 106 :<br />

– Die häusliche Nebenbeschäftigung hat sich im Vergleich zu den anderen häuslichen Tätigkeiten<br />

dem Umfange nach unterzuordnen.<br />

– Diese Erwerbstätigkeit ist nur dann als „häuslich“ anzusehen, wenn <strong>die</strong> Tätigkeit grösstenteils im<br />

eigenen Haus ausgeübt wird<br />

– Und durch <strong>die</strong> „gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hasstandes“, d.h. den im Haushalt<br />

wohnenden Familienmitglieder.<br />

Eine häusliche Nebenbeschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn zur Werkherstellung und Produktion<br />

haushaltsfremde Personen (auch wenn <strong>die</strong>s nur aushilfsweise oder nur zur Vornahme bestimmter<br />

Arbeitsschritten geschieht) herangezogen werden 107 .<br />

Die Vermietung von bis zu zehn Gästebetten im Rahmen des „Urlaub am Bauernhof“ ist keine<br />

gewerbliche Tätigkeit nach der GewO 1994, sofern <strong>die</strong> obgenannten Voraussetzungen erfüllt sind 108 .<br />

Werden mehr als zehn Betten vermietet, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.<br />

4.1.2 Raumordnung – Stufe Bund<br />

Die Zuständigkeit <strong>für</strong> Gesetzgebung und Vollzug in der Raumordnung als auch im Baurecht ist in<br />

Österreich Ländersache. Die Durchführung der örtlichen Raumplanung ist den Gemeinden<br />

übertragen 109 . Die Gemeinden erstellen hier<strong>für</strong> Raumordnungsprogramme bzw.<br />

Entwicklungskonzepte sowie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne <strong>für</strong> das Gemeindegebiet, <strong>die</strong><br />

der Überprüfung und Genehmigung durch das jeweilige Bundesland unterliegen 110 .<br />

Der Flächenwidmungsplan bezeichnet eine Verordnung der Gemeinde bestehend aus einem Textteil<br />

und einer Plandarstellung. Der Flächenwidmungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird<br />

auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, <strong>die</strong><br />

festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche,<br />

106 Staudinger, S. 19.<br />

107 Staudinger, S. 19.<br />

108 Auskunft von Herrn Hollmann (Amt der Tiroler Landesregierung) vom 02.07.2009.<br />

109 § 118 Absatz 3 Ziff. 9 des Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG): http://www.oesterreich.com/deutsch/staat/b-<br />

vg_1.htm#Art15 – besucht am 10.06.2009.<br />

110 ÖREK, S. 27 f., N. 73 und 79.<br />

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