Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />
________________________________________________________________________________________________________<br />
Beiden Ländern ist gemeinsam, dass am Bauernhof <strong>die</strong> häusliche Nebenbeschäftigung zur<br />
Wohnnutzung zählt. Das Bundesland Tirol legt in seinem Raumordnungsgesetz eine maximale<br />
Obergrenze von 300 m 2 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wohnnutzung fest. Vorarlberg sieht keine entsprechende Grenze vor.<br />
Bewilligungen <strong>für</strong> Neu- oder Anbauten sind jedoch unter strengen Massstäben, insbesondere des<br />
Kriteriums der Notwendigkeit, zu prüfen.<br />
Zudem kennen beide Länder <strong>die</strong> aus der Gewerbeordnung abgeleitete 10-Bett-Grenze. Nach Aussagen<br />
des Verbandes „Urlaub am Bauernhof“ 149 bereitet gerade der Vollzug respektive <strong>die</strong> Kontrolle über<br />
<strong>die</strong>se Betten-Grenze in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Wie bei einem Verstoss vorzugehen ist,<br />
ist weitgehend ungeklärt.<br />
Zusammenfassend braucht es <strong>für</strong> das Anbieten von „Urlaub auf dem Bauernhof“, sofern <strong>die</strong><br />
Voraussetzungen der häuslichen Nebenbeschäftigung erfüllt sind, in beiden Bundesländern<br />
grundsätzlich weder eine raumplanerische noch eine baupolizeiliche Bewilligung 150 .<br />
Verglichen zum Schweizerischen Rechtssystem kann im entferntesten Sinne von einer Art<br />
„Zonenkonformität“ <strong>für</strong> agrotouristische Aktivitäten ausgegangen werden. Dies ermöglicht dem<br />
Landwirt, Neu- und Anbauten – im Tirol bis zur maximalen Wohnnutzungsgrenze und in Vorarlberg<br />
nach Beweis der Notwendigkeit – <strong>für</strong> agrotouristische Angebote zu erstellen. Dementsprechend sind<br />
auch <strong>die</strong> Fördermittel danach ausgerichtet, Diversifizierungen zu unterstützen. Umso mehr, als <strong>die</strong> VO<br />
Nr. 1698/2005 der EU <strong>die</strong> Attraktivität der ländlichen Regionen als ortsnahen Wirtschafts-, Lebens-,<br />
Wohn- und Erholungsraum weiterentwickeln will. Die Abwanderung der landwirtschaftlichen<br />
Bevölkerung in ländlichen Gebieten soll mit der Bewilligung von nichtlandwirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten verhindert werden.<br />
149 Auskunft von Herrn Loukota (Urlaub am Bauernhof) vom 13.07.2009.<br />
150 Bestätigt durch Auskunft von Herrn Hollmann (Amt der Tiroler Landesregierung) vom 28.05.2009.<br />
43