Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />
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1 Einleitung<br />
Der Strukturwandel in der schweizer Landwirtschaft schreitet voran. Viele Landwirte sind gezwungen<br />
nach Möglichkeiten zu suchen, um ihr Einkommen zu verbessern. Einige versuchen <strong>die</strong>s mit neuen,<br />
innovativen Angeboten auf ihrem Landwirtschaftsbetrieb. Eine Möglichkeit bietet der Agrotourismus.<br />
Unter Agrotourismus wird ein, auf einem Landwirtschaftsbetrieb stattfindendes, vom Betriebsleiter<br />
und seiner Familie geführtes, touristisches Angebot in Form von Restauration und Beherbergung<br />
verstanden.<br />
Nebst landwirtschaftsrechtlichen <strong>Rahmenbedingungen</strong> trägt auch das Raumplanungsrecht <strong>die</strong>sem<br />
Strukturwandel Rechnung. Insbesondere mit der auf den 1. September 2007 in Kraft getretenen<br />
Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Diese hat zu einer wesentlichen Verbesserung der<br />
<strong>raumplanerischen</strong> Möglichkeiten der Landwirtschaft im Bereich des Agrotourismus geführt.<br />
Trotzdem erachten diverse Kritiker <strong>die</strong> Erleichterungen als zu wenig weitgehend. Es wird<br />
insbesondere bemängelt, <strong>die</strong> schweizerischen agrotouristischen Angebote seien gegenüber dem<br />
Ausland nach wie vor nicht wettbewerbsfähig. Als zentrale Begründung werden <strong>die</strong> strengen<br />
<strong>raumplanerischen</strong> Voraussetzungen genannt. Aktuell zu <strong>die</strong>sem Thema ist eine Motion von Herrn<br />
Nationalrat Markus Zemp 1 hängig. Sie verlangt, dass schweizerische Landwirtschaftsbetriebe im<br />
Bereich Agrotourismus bezüglich raumplanerischer Auflagen gleichgestellt werden sollen, wie ihre<br />
Mitbewerber im benachbarten Ausland.<br />
Ob <strong>die</strong> schweizerischen raumplanungsrechtlichen <strong>Rahmenbedingungen</strong> in der Tat zu restriktiv sind,<br />
kann nur überprüft werden, wenn einerseits der Begriff „Agrotourismus“ grenzüberschreitend gleich<br />
definiert wird und andererseits, Kenntnis über <strong>die</strong> ausländischen Raumplanungsregelungen zu <strong>die</strong>ser<br />
Thematik besteht. Beide Aspekte sind bisher ungenügend abgeklärt. Die vorliegende MAS-Thesis soll<br />
<strong>die</strong>sbezüglich <strong>die</strong> Diskussionsgrundlagen verbessern.<br />
In ausgewählten agrotouristisch aktiven Regionen im Alpenraum – Graubünden, Wallis, Vorarlberg,<br />
Tirol, Südtirol und Savoyen – werden in einem ersten Schritt <strong>die</strong> rechtlichen <strong>Rahmenbedingungen</strong>,<br />
schwergewichtig im Bereich Raumplanung, des Agrotourismus ausserhalb der Baugebiete erläutert<br />
und soweit möglich <strong>die</strong> Praxis des Agrotourismus skizziert.<br />
In einem zweiten Schritt werden <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> Bedingungen der Schweiz den ausländischen<br />
Regelungen gegenübergestellt. Darauf gestützt sollen Empfehlungen formuliert werden, ob und wie<br />
1 Motion 08.3877 vom 18. 12. 2008.<br />
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