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Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

3.4 Fazit – <strong>Rahmenbedingungen</strong> des Agrotourismus in der Schweiz<br />

Die klare Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet erfordert strenge Regeln <strong>für</strong> Bauvorhaben<br />

ausserhalb des Baugebiete. Der Gesetzgeber sieht da<strong>für</strong> zwei Möglichkeiten vor: Zum einen, unter<br />

den dargestellten Voraussetzungen zonenkonform Bauten und Anlagen errichten zu können und zum<br />

anderen, unter strengen gesetzlichen Vorgaben in bestehenden Bauten und Anlagen<br />

Nutzungsänderungen und bauliche Erweiterungen mittels einer Ausnahmebewilligung zu<br />

ermöglichen. Agrotourismus wird im schweizerischen Raumplanungsrecht als<br />

nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb, d.h. als ein Gewerbe umschrieben. Auch wenn <strong>die</strong>ser<br />

Nebenbetrieb einen engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe und damit zur<br />

Landwirtschaft aufweist, bleibt er ein Gewerbe und ist aus <strong>die</strong>sem Grund nicht zonenkonform. Mit<br />

andern Worten: Agrotouristische Aktivitäten als nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb mit einem<br />

engen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe können nur in bestehenden Gebäuden angeboten<br />

werden – Neubauten sind nicht möglich – und sie bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Artikel<br />

24b RPG.<br />

Den strengen <strong>raumplanerischen</strong> Vorgaben steht logischerweise als Gegenpol auch kein umfassendes<br />

Förderprogramm der öffentlichen Hand zugunsten des Agrotourismus gegenüber. In ihrer Höhe<br />

limitierte zinslose Darlehen und gewisse unterstützende Leistungen einzelner Kantone verdeutlichen<br />

<strong>die</strong> Politik, wonach Agrotourismus als Teil der landwirtschaftlichen Diversifizierung zur<br />

Einkommensverbesserung durchaus erwünscht ist, sich aber nicht eigentliche, touristische Gewerbe<br />

auf einem Bauernhof etablieren sollen.<br />

Die Praxis zeigt zwar eine breite Zahl an Mitgliedern der einzelnen Verbände „Schlaf im Stroh“ oder<br />

„Ferien auf dem Bauernhof“, trotzdem entfaltet sich der Agrotourismus nur zögerlich. Ob <strong>die</strong>se<br />

Entwicklung (nur) auf <strong>die</strong> restriktiven <strong>raumplanerischen</strong> Rahmenbedingung zurückzuführen ist, wird<br />

nach einer Abklärung der entsprechenden <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> in Österreich und<br />

Südtirol noch zu diskutieren sein.<br />

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