Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />
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3.4 Fazit – <strong>Rahmenbedingungen</strong> des Agrotourismus in der Schweiz<br />
Die klare Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet erfordert strenge Regeln <strong>für</strong> Bauvorhaben<br />
ausserhalb des Baugebiete. Der Gesetzgeber sieht da<strong>für</strong> zwei Möglichkeiten vor: Zum einen, unter<br />
den dargestellten Voraussetzungen zonenkonform Bauten und Anlagen errichten zu können und zum<br />
anderen, unter strengen gesetzlichen Vorgaben in bestehenden Bauten und Anlagen<br />
Nutzungsänderungen und bauliche Erweiterungen mittels einer Ausnahmebewilligung zu<br />
ermöglichen. Agrotourismus wird im schweizerischen Raumplanungsrecht als<br />
nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb, d.h. als ein Gewerbe umschrieben. Auch wenn <strong>die</strong>ser<br />
Nebenbetrieb einen engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe und damit zur<br />
Landwirtschaft aufweist, bleibt er ein Gewerbe und ist aus <strong>die</strong>sem Grund nicht zonenkonform. Mit<br />
andern Worten: Agrotouristische Aktivitäten als nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb mit einem<br />
engen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe können nur in bestehenden Gebäuden angeboten<br />
werden – Neubauten sind nicht möglich – und sie bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Artikel<br />
24b RPG.<br />
Den strengen <strong>raumplanerischen</strong> Vorgaben steht logischerweise als Gegenpol auch kein umfassendes<br />
Förderprogramm der öffentlichen Hand zugunsten des Agrotourismus gegenüber. In ihrer Höhe<br />
limitierte zinslose Darlehen und gewisse unterstützende Leistungen einzelner Kantone verdeutlichen<br />
<strong>die</strong> Politik, wonach Agrotourismus als Teil der landwirtschaftlichen Diversifizierung zur<br />
Einkommensverbesserung durchaus erwünscht ist, sich aber nicht eigentliche, touristische Gewerbe<br />
auf einem Bauernhof etablieren sollen.<br />
Die Praxis zeigt zwar eine breite Zahl an Mitgliedern der einzelnen Verbände „Schlaf im Stroh“ oder<br />
„Ferien auf dem Bauernhof“, trotzdem entfaltet sich der Agrotourismus nur zögerlich. Ob <strong>die</strong>se<br />
Entwicklung (nur) auf <strong>die</strong> restriktiven <strong>raumplanerischen</strong> Rahmenbedingung zurückzuführen ist, wird<br />
nach einer Abklärung der entsprechenden <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> in Österreich und<br />
Südtirol noch zu diskutieren sein.<br />
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