11.02.2013 Aufrufe

Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

4 Agrotourismus in Österreich<br />

4.1 Gesetzlicher Rahmen<br />

Gesetzliche Bestimmungen zum Agrotourismus finden sich in Österreich auf Bundesebene in der<br />

Gewerbeordnung 1994 102 (GewO 1994) und in den Raumordnungsgesetzen der einzelnen Länder.<br />

4.1.1 Gewerbeordnung 1994 – Stufe Bund<br />

Auf nationaler Ebene kann <strong>die</strong> Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Definition der Begriffe<br />

„Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft“ und „häusliche Nebenbeschäftigung“ herangezogen<br />

werden.<br />

In § 2 Absatz 4 GewO 1994 werden <strong>die</strong> Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft abschliessend<br />

aufgezählt. Als Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft zählen demnach Tätigkeiten, <strong>die</strong> an sich<br />

gewerblicher Natur sind, aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit der Land- und Forstwirtschaft<br />

einer gewerblichen Regelung aber nicht oder nur eingeschränkt unterliegen 103 . Alle <strong>die</strong>se<br />

Nebengewerbe sind nur so lange gewerberechtlich zulässig, als sie gegenüber der eigentlichen landund<br />

forstwirtschaftlichen Tätigkeit nebenbei und untergeordnet betrieben werden. Wird eine an sich<br />

nebengewerbliche Tätigkeit zur Haupttätigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist eine<br />

Gewerbeanmeldung erforderlich 104 .<br />

Gemäss § 2 Absatz 1 Ziffer 9 findet <strong>die</strong> Gewerbeordnung zudem keine Anwendung auf Tätigkeiten,<br />

<strong>die</strong> als eine häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Eine solche liegt dann vor, wenn <strong>die</strong><br />

anfallenden Arbeiten durch <strong>die</strong> Mitglieder des eigenen Hausstandes bewältigt werden können. Diese<br />

Ausnahme vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung trifft nicht bloss auf land- und<br />

forstwirtschaftliche Betriebe zu. Eine häusliche Nebenbeschäftigung kann auch durch Nichtlandwirte<br />

ausgeübt werden 105 .<br />

102 http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ - besucht am 25.05.2009.<br />

103 Staudinger, S. 8.<br />

104 Staudinger, S. 8.<br />

105 Staudinger, S. 19.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!