Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />
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Abb. 4 Übersicht über <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Errichtung eines nichtlandwirtschaftlichen<br />
Nebenbetriebes (Artikel 24b RPG i. V. m. Artikel 40 RPV)<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht<br />
(BGBB)<br />
Artikel 24b Absatz 1 und 1 bis RPG sowie Artikel 40 Absatz 1 Bst. d RPV legen fest, dass nur<br />
landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne von Artikel 5 oder 7 des Bundesgesetzes über das Bäuerliche<br />
Bodenrecht 48 (BGBB) einen Nebenbetrieb errichten können. Dies bedeutet, dass der<br />
landwirtschaftliche Betrieb eine bestimmte Grösse gemessen an Standardarbeitskräften (SAK) 49<br />
aufweisen muss. Als landwirtschaftliches Gewerbe nach Artikel 7 BGBB gilt eine Gesamtheit von<br />
48 SR 211.412.11.<br />
49 Die Standardarbeitskraft ist eine Einheit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs mit<br />
Hilfe standardisierter Faktoren. Diese Faktoren finden sich in Artikel 3 der Verordnung über<br />
landwirtschaftliche Begriffe und <strong>die</strong> Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91).<br />
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