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Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

Artikel 24b RPG unterscheidet Nebenbetriebe mit einem engen sachlichen Bezug zum<br />

landwirtschaftlichen Gewerbe und solche, bei denen ein solcher Bezug fehlt.<br />

Welche Nebenbetriebe den geforderten engen sachlichen Zusammenhang mit einem<br />

landwirtschaftlichen Gewerbe aufweisen, wird auf Verordnungsstufe in Artikel 40 RPV 44 näher<br />

geregelt. Der notwendige enge Konnex ist gemäss Botschaft des Bundesrates dann gegeben, wenn<br />

eine Aktivität oder Dienstleistung nur von einem landwirtschaftlichen Gewerbe angeboten werden<br />

kann 45 . Das landwirtschaftliche Gewerbe muss einen integrierenden Bestandteil des<br />

nebenbetrieblichen Angebots bilden. Dies ist beispielsweise bei Besenwirtschaften, Schlafen im Stroh,<br />

Gästezimmern auf dem Bauernhof der Fall. Aber auch bei sozialtherapeutischen Angeboten, bei denen<br />

das Leben auf dem Bauernhof einen wesentlichen Teil der Betreuung ausmacht 46 .<br />

Keinen engen sachlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Gewerbe als solchem weisen<br />

demgegenüber jene Nebenbetriebe auf, <strong>die</strong> zwar einen direkten oder indirekten Bezug zur<br />

Landwirtschaft haben, jedoch nicht zwingend an das Vorhandensein eines landwirtschaftlichen<br />

Gewerbes anknüpfen. Dies gilt etwa <strong>für</strong> Landmaschinenwerkstätten oder landwirtschaftliche<br />

Lohnunternehmen. Solche Aktivitäten sind nicht notwendigerweise an <strong>die</strong> Existenz eines<br />

landwirtschaftlichen Gewerbes gebunden 47 .<br />

Im Folgenden sollen <strong>die</strong> einzelnen Voraussetzungen zur Errichtung eines nichtlandwirtschaftlichen<br />

Nebenbetriebes mit einem engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe näher erläutert<br />

werden.<br />

44 Siehe Gesetzestext im Anhang.<br />

45 Botschaft RPG 2005, S. 7112.<br />

46 Botschaft RPG 2005, S. 7112.<br />

47 Botschaft RPG 2005, S. 7113.<br />

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