Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan
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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />
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Der nichtlandwirtschaftliche Nebenbetrieb muss betriebsnah sein<br />
Der Begriff der Betriebsnähe wird in Artikel 40 RPV mit drei Elementen näher umschrieben 63 :<br />
Betriebsnähe: Als betriebsnah gilt ein nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb dann, wenn er<br />
innerhalb des Hofbereichs des landwirtschaftlichen Gewerbes liegt (Artikel 40 Absatz 1 Bst. a RPV).<br />
Somit muss eine örtliche Nähe zum bestehenden Landwirtschaftsbetrieb gewährleistet sein. Isolierte<br />
Bauten, ohne räumliche Beziehung zum Hauptgebäude können nicht als „betriebsnah“ gelten. Es soll<br />
sichergestellt werden, dass Landwirtschaft und Gewerbe eine Einheit bilden 64 .<br />
Unterordnung: Der nichtlandwirtschaftliche Nebenbetrieb soll so beschaffen sein, dass <strong>die</strong><br />
Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Gewerbes gewährleistet bleibt (Artikel 40 Absatz 1 Bst. b<br />
RPV). Weder der Ort der Ausübung noch das Ausmass der gewerblichen Tätigkeit dürfen dazu<br />
führen, dass <strong>die</strong> Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Gewerbes beeinträchtigt wird.<br />
Hofcharakter: Der Hofcharakter ist zu wahren (Artikel 40 Absatz 1 Bst. c RPV). Nebenbetriebe<br />
dürfen nicht plötzlich den Charakter eines Hauptbetriebes annehmen, d.h. der Nebenbetrieb darf sich<br />
nicht derart in den Vordergrund drängen, dass objektiv auf einen eigentlichen Gewerbebetrieb und<br />
nicht auf einen Bauernhof zu schliessen ist 65 .<br />
Engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe<br />
In Absatz 3 von Artikel 40 RPV wird präzisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Nebenbetrieb<br />
einen genügend engen sachlichen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Gewerbe aufweist.<br />
Gemäss der beispielhaften Aufzählung sind <strong>die</strong>s insbesondere Angebote des Agrotourismus sowie<br />
sozialtherapeutische und pädagogische Angebote. Was darunter zu verstehen ist, wird in den<br />
Buchstaben a und b präzisiert.<br />
Dieser enge Konnex ist bei agrotouristischen Angeboten dann gegeben, wenn sie eng mit der<br />
landwirtschaftlichen Produktion auf dem Hof zusammenhängen. So sollen bei einer Besenwirtschaft<br />
Lokalität, Infrastruktur und Angebot dem Umstand Rechnung tragen, dass man sich auf einem<br />
Bauernhof befindet 66 .<br />
63 Waldmann/Hänni, Kommentar RPG, Art. 24b, N 9.<br />
64 BGE 128 II 222, E. 3.2.3 und 3.4.<br />
65 Waldmann/Hänni, Kommentar RPG, Art. 24b, N 9.<br />
66 Erläuterungen RPV 2007, S. 5.<br />
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