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Sind die raumplanerischen Rahmenbedingungen für ... - vlp-aspan

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<strong>Sind</strong> <strong>die</strong> <strong>raumplanerischen</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> den Agrotourismus in der Schweiz zu restriktiv?<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

Der nichtlandwirtschaftliche Nebenbetrieb muss betriebsnah sein<br />

Der Begriff der Betriebsnähe wird in Artikel 40 RPV mit drei Elementen näher umschrieben 63 :<br />

Betriebsnähe: Als betriebsnah gilt ein nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb dann, wenn er<br />

innerhalb des Hofbereichs des landwirtschaftlichen Gewerbes liegt (Artikel 40 Absatz 1 Bst. a RPV).<br />

Somit muss eine örtliche Nähe zum bestehenden Landwirtschaftsbetrieb gewährleistet sein. Isolierte<br />

Bauten, ohne räumliche Beziehung zum Hauptgebäude können nicht als „betriebsnah“ gelten. Es soll<br />

sichergestellt werden, dass Landwirtschaft und Gewerbe eine Einheit bilden 64 .<br />

Unterordnung: Der nichtlandwirtschaftliche Nebenbetrieb soll so beschaffen sein, dass <strong>die</strong><br />

Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Gewerbes gewährleistet bleibt (Artikel 40 Absatz 1 Bst. b<br />

RPV). Weder der Ort der Ausübung noch das Ausmass der gewerblichen Tätigkeit dürfen dazu<br />

führen, dass <strong>die</strong> Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Gewerbes beeinträchtigt wird.<br />

Hofcharakter: Der Hofcharakter ist zu wahren (Artikel 40 Absatz 1 Bst. c RPV). Nebenbetriebe<br />

dürfen nicht plötzlich den Charakter eines Hauptbetriebes annehmen, d.h. der Nebenbetrieb darf sich<br />

nicht derart in den Vordergrund drängen, dass objektiv auf einen eigentlichen Gewerbebetrieb und<br />

nicht auf einen Bauernhof zu schliessen ist 65 .<br />

Engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe<br />

In Absatz 3 von Artikel 40 RPV wird präzisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Nebenbetrieb<br />

einen genügend engen sachlichen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Gewerbe aufweist.<br />

Gemäss der beispielhaften Aufzählung sind <strong>die</strong>s insbesondere Angebote des Agrotourismus sowie<br />

sozialtherapeutische und pädagogische Angebote. Was darunter zu verstehen ist, wird in den<br />

Buchstaben a und b präzisiert.<br />

Dieser enge Konnex ist bei agrotouristischen Angeboten dann gegeben, wenn sie eng mit der<br />

landwirtschaftlichen Produktion auf dem Hof zusammenhängen. So sollen bei einer Besenwirtschaft<br />

Lokalität, Infrastruktur und Angebot dem Umstand Rechnung tragen, dass man sich auf einem<br />

Bauernhof befindet 66 .<br />

63 Waldmann/Hänni, Kommentar RPG, Art. 24b, N 9.<br />

64 BGE 128 II 222, E. 3.2.3 und 3.4.<br />

65 Waldmann/Hänni, Kommentar RPG, Art. 24b, N 9.<br />

66 Erläuterungen RPV 2007, S. 5.<br />

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