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Das Magazin für Funk Elektronik · Computer - FTP Directory Listing

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Wissenswertes<br />

Labore überrannt:<br />

1995 keine Termine mehr <strong>für</strong> EMV-Prüfung und CE-Kennzeichnung<br />

Torschlußpanik<br />

bei <strong>Elektronik</strong>firmen<br />

DIETER HURCKS<br />

Es ist seit langem bekannt, daß ab dem Jahreswechsel 1995/96 in Europa<br />

kein elektronisches und elektrisches Gerät, keine Maschine und keine Anlage<br />

mehr in den Handel gebracht werden darf, wenn diese nicht das<br />

CE-Konformitätssiegel trägt. Dieses Zeichen drückt aus, daß die Schutzforderungen<br />

sämtlicher <strong>für</strong> das betreffende Produkt geltenden EU-Richtlinien<br />

erfüllt sind. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist jedoch bei elektrischen Geräten<br />

in (fast) jedem Fall eine Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit<br />

gemäß dem nationalen EMV-Gesetz bzw. der EU-Richtlinie.<br />

Diese EMV-Richtlinie bezieht sich auf alle<br />

Geräte, die elektromagnetische Strahlungen<br />

aussenden oder deren Betrieb durch solche<br />

Strahlungen beeinträchtigt werden könnte.<br />

Da<strong>für</strong> hat die Europäische Union bzw. das<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Zulassungen in der Telekommunikation<br />

(BAPT) Grenzwerte festgelegt.<br />

Bei <strong>Funk</strong>geräten, Telekommunikationsgeräten<br />

und Geräten der Unterhaltungselektronik-Industrie<br />

ist zusätzlich (wie<br />

bisher schon) die BZT-Zulassung erforderlich.<br />

Verstöße gegen das EMV-Gesetz können<br />

mit bis zu 100 000 DM Bußgeld belegt<br />

werden.<br />

Inzwischen hat es auch der letzte Hersteller<br />

bemerkt, daß es ab 1996 keine Ausnahmeregelung<br />

wie in den vergangenen<br />

drei Jahren mehr gibt und hastig seinen<br />

Prüfungsantrag auf den Weg gebracht.<br />

Folge: Wie der TÜV vor den großen Ferien,<br />

so sind <strong>für</strong> die nächsten Monate<br />

sämtliche Prüfinstitute, die diese Bescheinigungen<br />

vergeben dürfen, hoffnungslos<br />

überlastet.<br />

■ CE-Zeichen gilt europaweit<br />

Da ist es natürlich leicht, die seit langem<br />

abzusehenden Folgen dem europäischen<br />

Gesetzgeber in die Schuhe zu schieben, wie<br />

es der Geschäftsführer der Telefix Alarm-<br />

<strong>Funk</strong> GmbH, Edmund Breitenfeld, jüngst<br />

öffentlich in der Zeitschrift FUNKAMA-<br />

TEUR (Ausgabe 10/95, S. 1014) tat und<br />

das Schreckensbild von Mitarbeiterkündigungen<br />

und Betriebseinstellungen an die<br />

Wand zu malen.<br />

Dabei hat die europaweite Harmonisierung<br />

doch durchaus positive Seiten. Jetzt kann<br />

nämlich ein in einem EG-Land zugelassenes<br />

Gerät ohne weitere Prüfungen in<br />

anderen Ländern überall in der Gemeinschaft<br />

vermarktet werden.<br />

Zum freien Handel gehört als Verpflichtung<br />

allerdings künftig ausnahmslos eine landessprachliche<br />

Gebrauchs- oder Betriebs-<br />

1162 • FA 11/95<br />

anleitung. Dies gilt nicht nur <strong>für</strong> Hersteller,<br />

sondern auch <strong>für</strong> Importeure elektrischer<br />

Geräte.<br />

■ Hohe Prüfgebühren bei <strong>Funk</strong><br />

Verständlich ist allerdings das Jammern<br />

über die hohen Kosten, die bei <strong>Funk</strong>-<br />

und Telekommunikationsgeräten – beim<br />

70-Mark-Babyphone ebenso wie bei der<br />

ausgewachsenen 10 000-DM-Telefonanlage<br />

– <strong>für</strong> die Erlangung einer amtlichen<br />

EMV-Meßplatz vom Meßgerätespezialisten<br />

Rohde & Schwarz<br />

Foto: Rohde & Schwarz<br />

Konformitätsbescheinigung fällig werden<br />

und die allein das Saarbrücker Bundesamt<br />

<strong>für</strong> Zulassungen in der Telekommunikation<br />

(BZT) vergeben darf. Satte 10 000 DM<br />

kostet das Papier, ohne das die Führung<br />

des CE-Siegels und damit ein legaler Betrieb<br />

nicht möglich sind. Denn die elektromagnetische<br />

Verträglichkeit – also das<br />

störungsfreie Miteinander unterschiedlicher<br />

Elektro(nik)-Geräte – ist neben der elektrischen<br />

Sicherheit eine der Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> das Führen der CE-Kennzeichnung.<br />

Dabei ist jeder Hersteller selbst da<strong>für</strong> verantwortlich,<br />

ob seine Produkte das CE-Siegel<br />

zu Recht tragen. Er kann dieses Zeichen<br />

sogar völlig ohne jede Prüfung aufs Gerät<br />

kleben, wenn, so Dipl.-Ing. Erimar A. Chun<br />

vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut<br />

in Offenbach, „sein Gewissen rein ist“.<br />

„Es gibt“, betont auch die Industrie- und<br />

Handelskammer Hannover, „keine zwingende<br />

Vorschrift, die dem Hersteller eine<br />

Fremdprüfung vorschreibt.“ Bei <strong>Funk</strong>geräten<br />

allerdings kommt er, wie erwähnt,<br />

um die amtliche BZT-Zulassung nicht<br />

herum.<br />

■ Unsicherheit bei Bausätzen<br />

Unscharf geregelt ist im (bei uns 1992 in<br />

nationales Recht überführten) EMV-Gesetz,<br />

ob auch Bausätze von der Kennzeichnungspflicht<br />

betroffen sind.<br />

Nach Meinung der IHK ist das der Fall,<br />

nach anderen Quellen sind Bausätze <strong>für</strong><br />

<strong>Funk</strong>amateure und Zuliefer-/Ersatzteile,<br />

die nicht selbständig betrieben werden<br />

können, davon ausgenommen. <strong>Das</strong> am<br />

30. August 1995 geänderte EMV-Gesetz<br />

(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil 1,<br />

Nr. 47/95) besagt, daß „elementare Bauteile<br />

nicht der CE-Kennzeichnung unterworfen<br />

sind“.<br />

Was ist zum Beispiel, wenn jemand aus<br />

solchen Teilen ein <strong>Funk</strong>gerät bastelt?<br />

Erimar A. Chun vom Verband der Elektrotechnik<br />

– der VDE unterhält selbst ein<br />

Zertifizierungsinstitut – zu dieser Frage:<br />

„Ein <strong>Funk</strong>amateur darf nur betreiben, was<br />

er selbst verantworten kann, ein technischer<br />

Laie kann die Verantwortung bei<br />

einem Bausatz nicht übernehmen.“ Entscheidend<br />

sei jedoch „immer, was der<br />

Hersteller sagt.“<br />

Wenn dieser einen entsprechenden Text –<br />

eine Information über Betriebseinschränkungen<br />

gemäß § 3 Absatz 2.2 – beilege,<br />

sei er aus dem Schneider. Chun: „Diese<br />

Rechtsunsicherheit bleibt so lange bestehen,<br />

bis einmal ein Kadi ein Urteil<br />

gefällt hat.“<br />

Die EMV-Prüfung kostet je nach Gerät und<br />

Prüfinstitut zwischen 500 und 50 000 DM,<br />

wobei private Labore in der Regel preiswerter<br />

sind. Aber auch dort ist momentan<br />

nichts zu machen. Chun: „Im Augenblick<br />

sind die Labore voll. Deutschland erwacht<br />

allmählich.“<br />

■ Adressen von Prüflaboren<br />

Die Texte der gesetzlichen Regelung sowie<br />

ein erläuternder Kommentar der Europäischen<br />

Kommission sind übrigens in einem

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