Das Magazin für Funk Elektronik · Computer - FTP Directory Listing
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Wissenswertes<br />
Labore überrannt:<br />
1995 keine Termine mehr <strong>für</strong> EMV-Prüfung und CE-Kennzeichnung<br />
Torschlußpanik<br />
bei <strong>Elektronik</strong>firmen<br />
DIETER HURCKS<br />
Es ist seit langem bekannt, daß ab dem Jahreswechsel 1995/96 in Europa<br />
kein elektronisches und elektrisches Gerät, keine Maschine und keine Anlage<br />
mehr in den Handel gebracht werden darf, wenn diese nicht das<br />
CE-Konformitätssiegel trägt. Dieses Zeichen drückt aus, daß die Schutzforderungen<br />
sämtlicher <strong>für</strong> das betreffende Produkt geltenden EU-Richtlinien<br />
erfüllt sind. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist jedoch bei elektrischen Geräten<br />
in (fast) jedem Fall eine Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit<br />
gemäß dem nationalen EMV-Gesetz bzw. der EU-Richtlinie.<br />
Diese EMV-Richtlinie bezieht sich auf alle<br />
Geräte, die elektromagnetische Strahlungen<br />
aussenden oder deren Betrieb durch solche<br />
Strahlungen beeinträchtigt werden könnte.<br />
Da<strong>für</strong> hat die Europäische Union bzw. das<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Zulassungen in der Telekommunikation<br />
(BAPT) Grenzwerte festgelegt.<br />
Bei <strong>Funk</strong>geräten, Telekommunikationsgeräten<br />
und Geräten der Unterhaltungselektronik-Industrie<br />
ist zusätzlich (wie<br />
bisher schon) die BZT-Zulassung erforderlich.<br />
Verstöße gegen das EMV-Gesetz können<br />
mit bis zu 100 000 DM Bußgeld belegt<br />
werden.<br />
Inzwischen hat es auch der letzte Hersteller<br />
bemerkt, daß es ab 1996 keine Ausnahmeregelung<br />
wie in den vergangenen<br />
drei Jahren mehr gibt und hastig seinen<br />
Prüfungsantrag auf den Weg gebracht.<br />
Folge: Wie der TÜV vor den großen Ferien,<br />
so sind <strong>für</strong> die nächsten Monate<br />
sämtliche Prüfinstitute, die diese Bescheinigungen<br />
vergeben dürfen, hoffnungslos<br />
überlastet.<br />
■ CE-Zeichen gilt europaweit<br />
Da ist es natürlich leicht, die seit langem<br />
abzusehenden Folgen dem europäischen<br />
Gesetzgeber in die Schuhe zu schieben, wie<br />
es der Geschäftsführer der Telefix Alarm-<br />
<strong>Funk</strong> GmbH, Edmund Breitenfeld, jüngst<br />
öffentlich in der Zeitschrift FUNKAMA-<br />
TEUR (Ausgabe 10/95, S. 1014) tat und<br />
das Schreckensbild von Mitarbeiterkündigungen<br />
und Betriebseinstellungen an die<br />
Wand zu malen.<br />
Dabei hat die europaweite Harmonisierung<br />
doch durchaus positive Seiten. Jetzt kann<br />
nämlich ein in einem EG-Land zugelassenes<br />
Gerät ohne weitere Prüfungen in<br />
anderen Ländern überall in der Gemeinschaft<br />
vermarktet werden.<br />
Zum freien Handel gehört als Verpflichtung<br />
allerdings künftig ausnahmslos eine landessprachliche<br />
Gebrauchs- oder Betriebs-<br />
1162 • FA 11/95<br />
anleitung. Dies gilt nicht nur <strong>für</strong> Hersteller,<br />
sondern auch <strong>für</strong> Importeure elektrischer<br />
Geräte.<br />
■ Hohe Prüfgebühren bei <strong>Funk</strong><br />
Verständlich ist allerdings das Jammern<br />
über die hohen Kosten, die bei <strong>Funk</strong>-<br />
und Telekommunikationsgeräten – beim<br />
70-Mark-Babyphone ebenso wie bei der<br />
ausgewachsenen 10 000-DM-Telefonanlage<br />
– <strong>für</strong> die Erlangung einer amtlichen<br />
EMV-Meßplatz vom Meßgerätespezialisten<br />
Rohde & Schwarz<br />
Foto: Rohde & Schwarz<br />
Konformitätsbescheinigung fällig werden<br />
und die allein das Saarbrücker Bundesamt<br />
<strong>für</strong> Zulassungen in der Telekommunikation<br />
(BZT) vergeben darf. Satte 10 000 DM<br />
kostet das Papier, ohne das die Führung<br />
des CE-Siegels und damit ein legaler Betrieb<br />
nicht möglich sind. Denn die elektromagnetische<br />
Verträglichkeit – also das<br />
störungsfreie Miteinander unterschiedlicher<br />
Elektro(nik)-Geräte – ist neben der elektrischen<br />
Sicherheit eine der Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> das Führen der CE-Kennzeichnung.<br />
Dabei ist jeder Hersteller selbst da<strong>für</strong> verantwortlich,<br />
ob seine Produkte das CE-Siegel<br />
zu Recht tragen. Er kann dieses Zeichen<br />
sogar völlig ohne jede Prüfung aufs Gerät<br />
kleben, wenn, so Dipl.-Ing. Erimar A. Chun<br />
vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut<br />
in Offenbach, „sein Gewissen rein ist“.<br />
„Es gibt“, betont auch die Industrie- und<br />
Handelskammer Hannover, „keine zwingende<br />
Vorschrift, die dem Hersteller eine<br />
Fremdprüfung vorschreibt.“ Bei <strong>Funk</strong>geräten<br />
allerdings kommt er, wie erwähnt,<br />
um die amtliche BZT-Zulassung nicht<br />
herum.<br />
■ Unsicherheit bei Bausätzen<br />
Unscharf geregelt ist im (bei uns 1992 in<br />
nationales Recht überführten) EMV-Gesetz,<br />
ob auch Bausätze von der Kennzeichnungspflicht<br />
betroffen sind.<br />
Nach Meinung der IHK ist das der Fall,<br />
nach anderen Quellen sind Bausätze <strong>für</strong><br />
<strong>Funk</strong>amateure und Zuliefer-/Ersatzteile,<br />
die nicht selbständig betrieben werden<br />
können, davon ausgenommen. <strong>Das</strong> am<br />
30. August 1995 geänderte EMV-Gesetz<br />
(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil 1,<br />
Nr. 47/95) besagt, daß „elementare Bauteile<br />
nicht der CE-Kennzeichnung unterworfen<br />
sind“.<br />
Was ist zum Beispiel, wenn jemand aus<br />
solchen Teilen ein <strong>Funk</strong>gerät bastelt?<br />
Erimar A. Chun vom Verband der Elektrotechnik<br />
– der VDE unterhält selbst ein<br />
Zertifizierungsinstitut – zu dieser Frage:<br />
„Ein <strong>Funk</strong>amateur darf nur betreiben, was<br />
er selbst verantworten kann, ein technischer<br />
Laie kann die Verantwortung bei<br />
einem Bausatz nicht übernehmen.“ Entscheidend<br />
sei jedoch „immer, was der<br />
Hersteller sagt.“<br />
Wenn dieser einen entsprechenden Text –<br />
eine Information über Betriebseinschränkungen<br />
gemäß § 3 Absatz 2.2 – beilege,<br />
sei er aus dem Schneider. Chun: „Diese<br />
Rechtsunsicherheit bleibt so lange bestehen,<br />
bis einmal ein Kadi ein Urteil<br />
gefällt hat.“<br />
Die EMV-Prüfung kostet je nach Gerät und<br />
Prüfinstitut zwischen 500 und 50 000 DM,<br />
wobei private Labore in der Regel preiswerter<br />
sind. Aber auch dort ist momentan<br />
nichts zu machen. Chun: „Im Augenblick<br />
sind die Labore voll. Deutschland erwacht<br />
allmählich.“<br />
■ Adressen von Prüflaboren<br />
Die Texte der gesetzlichen Regelung sowie<br />
ein erläuternder Kommentar der Europäischen<br />
Kommission sind übrigens in einem