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„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

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Asylverfahren<br />

18<br />

3.2 Wo stellen Sie<br />

den Asylantrag?<br />

Ihr Leben oder Ihre Freiheit <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland alle<strong>in</strong> wegen<br />

ihres Geschlechts (als Frau) oder wegen Ihrer sexuellen Orientierung<br />

(Homosexualität) bedroht ist, und<br />

e<strong>in</strong>e erhebliche Gefahr <strong>für</strong> Ihren Leib (Ihre körperliche Unversehrtheit),<br />

Ihr Leben oder Ihre Freiheit besteht, und<br />

die Gefahr von e<strong>in</strong>em Staat ausgeht oder von ihm toleriert wird<br />

oder von nichtstaatlichen Akteuren ausgeht und es ke<strong>in</strong>en Schutz<br />

<strong>für</strong> Sie im Herkunftsland gab, und<br />

die Gefahr, dass Ihnen Verfolgung droht, mit großer Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

besteht, und<br />

e<strong>in</strong> direkter Zusammenhang zwischen Ihrer Flucht und der Verfolgung<br />

besteht, und<br />

Sie <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Teil Ihres Herkunftslandes vor Verfolgung geschützt<br />

s<strong>in</strong>d oder zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise waren (<strong>in</strong>ländische Fluchtalternative),<br />

und<br />

Sie nicht die Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es Landes besitzen, <strong>in</strong> dem Sie<br />

nicht verfolgt werden.<br />

Asyl nach dem Art. 16 a GG können Sie nur dann beanspruchen,<br />

wenn Sie nicht aus e<strong>in</strong>em Staat, <strong>in</strong> dem Sie bereits <strong>in</strong> Sicherheit gewesen<br />

s<strong>in</strong>d, nach Deutschland e<strong>in</strong>gereist se<strong>in</strong>. Diese Staaten werden<br />

Sichere Drittstaaten genannt. Zu ihnen gehören auch alle Länder der<br />

Europäi-schen Union. Sie müssen Ihren Reiseweg nachweisen könnnen,<br />

zum Beispiel mit e<strong>in</strong>em Flugticket.<br />

E<strong>in</strong>e Flüchtl<strong>in</strong>gsanerkennung nach § 60 Abs. 1 AufenthG können<br />

Sie beanspruchen, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen<br />

zwar erfüllen, aber auf dem Landweg e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d. Das ist die Anerkennung<br />

nach der „Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention“.<br />

Sie können Asyl beantragen:<br />

direkt bei jeder Außenstelle des Bundesamtes oder e<strong>in</strong>er Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>für</strong> Asylsuchende,<br />

bei den Ausländerbehörden oder auch bei den Polizeidienststellen<br />

(diese sollten Sie dann an die zuständige Außenstelle des<br />

Bundesamtes oder die Landesaufnahmestelle weiterleiten, wenn<br />

Sie nicht wissen, wo die Außenstelle ist, oder Sie ke<strong>in</strong> Geld haben,<br />

um dorth<strong>in</strong> zu fahren).<br />

Welche der Außenstellen des Bundesamtes <strong>für</strong> Sie zuständig ist, hängt<br />

davon ab, wo Sie den Asylantrag gestellt haben. Außerdem richtet es<br />

sich danach, aus welchem Land Sie kommen. Geben Sie unbed<strong>in</strong>gt an,<br />

ob Sie mit Familienangehörigen e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d oder wo diese <strong>in</strong><br />

Deutschland bereits wohnen. Dies kann sehr wichtig <strong>für</strong> die Zuweisung<br />

zu Ihrem künftigen Wohnort se<strong>in</strong>.<br />

Die Außenstelle des Bundesamtes <strong>für</strong> das Land Thür<strong>in</strong>gen bef<strong>in</strong>det<br />

sich <strong>in</strong> Jena (siehe Adressverzeichnis).<br />

Asyl beantragen Sie:<br />

mündlich oder schriftlich.<br />

Sie brauchen hier noch ke<strong>in</strong>e detaillierten Gründe <strong>für</strong> Ihre Flucht<br />

nennen.<br />

Geben Sie an, dass Sie politisches Asyl möchten.<br />

Stellen Sie den Asylantrag möglichst sofort nach der E<strong>in</strong>reise.<br />

Wenn Sie sich zwischen E<strong>in</strong>reise und Antragstellung e<strong>in</strong>ige Zeit ohne<br />

legalen Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland aufgehalten haben, werden Sie<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>ige Monate später e<strong>in</strong>e Geldstrafe wegen „illegalen<br />

Aufenthalts“ bezahlen müssen.<br />

Wenn Sie deshalb e<strong>in</strong>en „Strafbefehl“ bekommen, gehen Sie damit<br />

gleich zu e<strong>in</strong>er Beratungsstelle.<br />

Legen Sie E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>.<br />

Bezahlen Sie das Geld nicht gleich, besonders wenn Sie e<strong>in</strong>en<br />

wichtigen Grund <strong>für</strong> den Aufenthalt <strong>für</strong> diese Zeit haben.<br />

Für den Asylantrag wird man von Ihnen Fotos machen, Ihre<br />

F<strong>in</strong>gerabdrücke nehmen und Sie gesundheitlich untersuchen. Sie<br />

müssen das leider dulden.<br />

Man wird Sie wahrsche<strong>in</strong>lich schon hier zu Ihrem Reiseweg von Ihrer<br />

Heimat nach Deutschland befragen. Wenn Sie mit dem Flugzeug<br />

gereist s<strong>in</strong>d, sagen Sie das. Flugtickets können als Beweis dienen, dass<br />

Sie nicht über e<strong>in</strong>en „Sicheren Drittstaat“ (siehe oben) e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d.<br />

Wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie über e<strong>in</strong> EU-Land e<strong>in</strong>gereist<br />

s<strong>in</strong>d oder sich dort vor Ihrer E<strong>in</strong>reise nach Deutschland aufgehalten<br />

haben, wird man versuchen, Sie dorth<strong>in</strong> zurückzuschicken. Sie<br />

werden auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen EU-Staat zurück geschickt, wenn Sie<br />

mit e<strong>in</strong>em von diesem EU-Staat ausgestellten Visum (Schengenvisum)<br />

e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d oder bereits <strong>in</strong> dem anderen EU-Land e<strong>in</strong>en Asylantrag<br />

gestellt haben.<br />

Ihre Daten, Ihr Foto und Ihre F<strong>in</strong>gerabdrücke werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Computerdatei<br />

gespeichert, die von den Behörden <strong>in</strong> der gesamten Europäischen<br />

Union (EU) abgerufen werden können.<br />

haben Sie bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-Staat Asyl beantragt, oder<br />

wurden dort aus sonstigen Gründen von den E<strong>in</strong>wanderungsbehörden<br />

ihre F<strong>in</strong>gerabdrücke erfasst, müssen Sie damit rechnen,<br />

dass man dies herausf<strong>in</strong>den und Sie dorth<strong>in</strong> zurückschicken wird.<br />

Die F<strong>in</strong>gerabdrücke von Asylsuchenden werden europaweit <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Computerdatenbank gespeichert und automatisch mite<strong>in</strong>ander<br />

verglichen.<br />

3.3 Wie stellen Sie<br />

den Asylantrag?<br />

Asylverfahren<br />

19

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