„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007
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Asylverfahren<br />
18<br />
3.2 Wo stellen Sie<br />
den Asylantrag?<br />
Ihr Leben oder Ihre Freiheit <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland alle<strong>in</strong> wegen<br />
ihres Geschlechts (als Frau) oder wegen Ihrer sexuellen Orientierung<br />
(Homosexualität) bedroht ist, und<br />
e<strong>in</strong>e erhebliche Gefahr <strong>für</strong> Ihren Leib (Ihre körperliche Unversehrtheit),<br />
Ihr Leben oder Ihre Freiheit besteht, und<br />
die Gefahr von e<strong>in</strong>em Staat ausgeht oder von ihm toleriert wird<br />
oder von nichtstaatlichen Akteuren ausgeht und es ke<strong>in</strong>en Schutz<br />
<strong>für</strong> Sie im Herkunftsland gab, und<br />
die Gefahr, dass Ihnen Verfolgung droht, mit großer Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />
besteht, und<br />
e<strong>in</strong> direkter Zusammenhang zwischen Ihrer Flucht und der Verfolgung<br />
besteht, und<br />
Sie <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Teil Ihres Herkunftslandes vor Verfolgung geschützt<br />
s<strong>in</strong>d oder zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise waren (<strong>in</strong>ländische Fluchtalternative),<br />
und<br />
Sie nicht die Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es Landes besitzen, <strong>in</strong> dem Sie<br />
nicht verfolgt werden.<br />
Asyl nach dem Art. 16 a GG können Sie nur dann beanspruchen,<br />
wenn Sie nicht aus e<strong>in</strong>em Staat, <strong>in</strong> dem Sie bereits <strong>in</strong> Sicherheit gewesen<br />
s<strong>in</strong>d, nach Deutschland e<strong>in</strong>gereist se<strong>in</strong>. Diese Staaten werden<br />
Sichere Drittstaaten genannt. Zu ihnen gehören auch alle Länder der<br />
Europäi-schen Union. Sie müssen Ihren Reiseweg nachweisen könnnen,<br />
zum Beispiel mit e<strong>in</strong>em Flugticket.<br />
E<strong>in</strong>e Flüchtl<strong>in</strong>gsanerkennung nach § 60 Abs. 1 AufenthG können<br />
Sie beanspruchen, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen<br />
zwar erfüllen, aber auf dem Landweg e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d. Das ist die Anerkennung<br />
nach der „Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention“.<br />
Sie können Asyl beantragen:<br />
direkt bei jeder Außenstelle des Bundesamtes oder e<strong>in</strong>er Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung<br />
<strong>für</strong> Asylsuchende,<br />
bei den Ausländerbehörden oder auch bei den Polizeidienststellen<br />
(diese sollten Sie dann an die zuständige Außenstelle des<br />
Bundesamtes oder die Landesaufnahmestelle weiterleiten, wenn<br />
Sie nicht wissen, wo die Außenstelle ist, oder Sie ke<strong>in</strong> Geld haben,<br />
um dorth<strong>in</strong> zu fahren).<br />
Welche der Außenstellen des Bundesamtes <strong>für</strong> Sie zuständig ist, hängt<br />
davon ab, wo Sie den Asylantrag gestellt haben. Außerdem richtet es<br />
sich danach, aus welchem Land Sie kommen. Geben Sie unbed<strong>in</strong>gt an,<br />
ob Sie mit Familienangehörigen e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d oder wo diese <strong>in</strong><br />
Deutschland bereits wohnen. Dies kann sehr wichtig <strong>für</strong> die Zuweisung<br />
zu Ihrem künftigen Wohnort se<strong>in</strong>.<br />
Die Außenstelle des Bundesamtes <strong>für</strong> das Land Thür<strong>in</strong>gen bef<strong>in</strong>det<br />
sich <strong>in</strong> Jena (siehe Adressverzeichnis).<br />
Asyl beantragen Sie:<br />
mündlich oder schriftlich.<br />
Sie brauchen hier noch ke<strong>in</strong>e detaillierten Gründe <strong>für</strong> Ihre Flucht<br />
nennen.<br />
Geben Sie an, dass Sie politisches Asyl möchten.<br />
Stellen Sie den Asylantrag möglichst sofort nach der E<strong>in</strong>reise.<br />
Wenn Sie sich zwischen E<strong>in</strong>reise und Antragstellung e<strong>in</strong>ige Zeit ohne<br />
legalen Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland aufgehalten haben, werden Sie<br />
wahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>ige Monate später e<strong>in</strong>e Geldstrafe wegen „illegalen<br />
Aufenthalts“ bezahlen müssen.<br />
Wenn Sie deshalb e<strong>in</strong>en „Strafbefehl“ bekommen, gehen Sie damit<br />
gleich zu e<strong>in</strong>er Beratungsstelle.<br />
Legen Sie E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>.<br />
Bezahlen Sie das Geld nicht gleich, besonders wenn Sie e<strong>in</strong>en<br />
wichtigen Grund <strong>für</strong> den Aufenthalt <strong>für</strong> diese Zeit haben.<br />
Für den Asylantrag wird man von Ihnen Fotos machen, Ihre<br />
F<strong>in</strong>gerabdrücke nehmen und Sie gesundheitlich untersuchen. Sie<br />
müssen das leider dulden.<br />
Man wird Sie wahrsche<strong>in</strong>lich schon hier zu Ihrem Reiseweg von Ihrer<br />
Heimat nach Deutschland befragen. Wenn Sie mit dem Flugzeug<br />
gereist s<strong>in</strong>d, sagen Sie das. Flugtickets können als Beweis dienen, dass<br />
Sie nicht über e<strong>in</strong>en „Sicheren Drittstaat“ (siehe oben) e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d.<br />
Wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie über e<strong>in</strong> EU-Land e<strong>in</strong>gereist<br />
s<strong>in</strong>d oder sich dort vor Ihrer E<strong>in</strong>reise nach Deutschland aufgehalten<br />
haben, wird man versuchen, Sie dorth<strong>in</strong> zurückzuschicken. Sie<br />
werden auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen EU-Staat zurück geschickt, wenn Sie<br />
mit e<strong>in</strong>em von diesem EU-Staat ausgestellten Visum (Schengenvisum)<br />
e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d oder bereits <strong>in</strong> dem anderen EU-Land e<strong>in</strong>en Asylantrag<br />
gestellt haben.<br />
Ihre Daten, Ihr Foto und Ihre F<strong>in</strong>gerabdrücke werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Computerdatei<br />
gespeichert, die von den Behörden <strong>in</strong> der gesamten Europäischen<br />
Union (EU) abgerufen werden können.<br />
haben Sie bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-Staat Asyl beantragt, oder<br />
wurden dort aus sonstigen Gründen von den E<strong>in</strong>wanderungsbehörden<br />
ihre F<strong>in</strong>gerabdrücke erfasst, müssen Sie damit rechnen,<br />
dass man dies herausf<strong>in</strong>den und Sie dorth<strong>in</strong> zurückschicken wird.<br />
Die F<strong>in</strong>gerabdrücke von Asylsuchenden werden europaweit <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Computerdatenbank gespeichert und automatisch mite<strong>in</strong>ander<br />
verglichen.<br />
3.3 Wie stellen Sie<br />
den Asylantrag?<br />
Asylverfahren<br />
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