„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007
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Asylverfahren<br />
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Stellen Sie Ihr persönliches Verfolgungsschicksal genau dar. Wichtig<br />
s<strong>in</strong>d Ihre Gründe <strong>für</strong> die Flucht und die Angst vor Verfolgung.<br />
Wichtig ist auch, warum Sie nicht <strong>in</strong> Ihr Heimatland zurückkehren<br />
können.<br />
Antworten Sie auf die Fragen ausführlich. Sie haben das Recht, so<br />
lange zu sprechen, wie es <strong>für</strong> Ihre Geschichte nötig ist.<br />
Geben Sie jeweils nach wenigen Sätzen die Gelegenheit zum<br />
Übersetzen, damit ke<strong>in</strong>e Aussage verloren geht. Achten Sie darauf,<br />
dass alles vollständig protokolliert wird. Lassen Sie sich alles<br />
Protokollierte rückübersetzen. Sie haben das Recht darauf.<br />
Fragen Sie sofort nach, wenn Sie e<strong>in</strong>e Frage nicht verstanden<br />
haben. Korrigieren Sie, wenn bei e<strong>in</strong>er Rückübersetzung oder<br />
beim Protokollieren Aussagen falsch wiedergegeben werden.<br />
Es ist normal, dass man manche D<strong>in</strong>ge vergisst, vor allem wenn sie<br />
lange zurück liegen. Wenn Sie sich bei e<strong>in</strong>er Aussage nicht ganz<br />
sicher s<strong>in</strong>d, sagen Sie das.<br />
Ihre Rechte am Ende der Anhörung<br />
Es wird am Ende meist gefragt: „Haben Sie sonst noch etwas zu ergänzen?“<br />
Hier sollten Sie auf ke<strong>in</strong>en Fall sofort „ne<strong>in</strong>“ sagen! Überlegen<br />
Sie gut, ob Sie alles vollständig und ausführlich geschildert haben.<br />
Spätestens jetzt sollten Sie auf die besonderen Gründe Ihrer Flucht e<strong>in</strong>gehen.<br />
Wenn Sie noch etwas zu bereits Gesagtem ergänzen möchten,<br />
dann tun Sie das jetzt. Nochmals: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck<br />
setzen! Wenn Sie zu erschöpft s<strong>in</strong>d, können Sie auch e<strong>in</strong>e kurze Pause<br />
e<strong>in</strong>fordern.<br />
Wenn das Protokoll noch e<strong>in</strong>mal rückübersetzt wird, achten Sie darauf,<br />
dass der wesentliche Inhalt mit Ihren Aussagen übere<strong>in</strong>stimmt und<br />
auch Ihre Detailaussagen korrekt festgehalten s<strong>in</strong>d.<br />
Ihre Rechte nach der Anhörung<br />
Sie werden am Ende gebeten, das Protokoll zu unterschreiben. Sie<br />
haben aber das Recht, nicht zu unterschreiben. Sie sollten auf ke<strong>in</strong>en<br />
Fall unterschreiben, wenn<br />
Ihre Aussagen nicht korrekt übersetzt oder im Protokoll falsch<br />
oder nicht vollständig festgehalten s<strong>in</strong>d. Lassen Sie diesen Fehler<br />
unbed<strong>in</strong>gt korrigieren!<br />
im Protokoll steht „Es gab ke<strong>in</strong>e Verständigungsschwierigkeiten“,<br />
die Verständigung aber <strong>in</strong> Wirklichkeit schwer war;<br />
Sie mit dem Protokoll nicht zufrieden s<strong>in</strong>d;<br />
Sie während der Anhörung unter Druck gesetzt oder provoziert<br />
wurden, es sei denn diese Sätze stehen im Protokoll;<br />
im Protokoll steht: „Der Antragsteller hat alles vorgetragen, was<br />
se<strong>in</strong> Verfolgungsschicksal betrifft.“ (Wichtig: Man kann bei so<br />
e<strong>in</strong>er Anhörung auch e<strong>in</strong>mal etwas vergessen. Doch alles, was Sie<br />
später <strong>in</strong> Ihr Asylverfahren e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, muss dann nicht mehr<br />
akzeptiert werden!)<br />
Ke<strong>in</strong>e wörtliche Rückübersetzung stattgefunden hat.<br />
Unterschreiben Sie nicht den Satz: „Beim Verlesen korrigiert der<br />
Antragsteller die Aussage.“ Wenn man Sie falsch verstanden, falsch<br />
übersetzt oder Gesagtes falsch aufgeschrieben hat, korrigieren Sie<br />
nicht Ihre Aussage, sondern die falsche Protokollierung wird korrigiert.<br />
Unterschreiben Sie auch auf ke<strong>in</strong>en Fall:<br />
dass Sie Ihren Asylantrag oder den Asylantrag von Familienangehörigen<br />
zurücknehmen möchten,<br />
e<strong>in</strong>en Antrag auf Ausstellung e<strong>in</strong>es Reisedokumentes, auch wenn<br />
man Sie unter Druck setzt oder Ihnen droht!<br />
Wenn man bei Ihnen Ausweise, Pässe oder andere Papiere f<strong>in</strong>det, wird<br />
man Ihnen diese abnehmen. Lassen Sie sich e<strong>in</strong>e Kopie geben.<br />
TIPP!<br />
Wenn Ihnen das Protokoll ausgehändigt wird, lesen Sie dieses<br />
bitte gründlich durch und senden Sie eventuelle Korrekturen<br />
oder Ergänzungen per Fax unter Angabe Ihres<br />
Aktenzeichens an das Bundesamt. Wenden Sie sich da<strong>für</strong><br />
an die Verfahrensberatungsstelle oder e<strong>in</strong>en Anwalt.<br />
Der Bescheid<br />
Wenn Sie Asyl beantragt haben und Ihre erste Anhörung beim Bundesamt<br />
hatten, erhalten Sie das Protokoll der Anhörung per Post. Es kann<br />
danach Wochen bis Jahre dauern, bevor das Bundesamt entscheidet, ob<br />
Sie Asyl bekommen oder nicht.<br />
Wenn Sie nicht mehr <strong>in</strong> der Landesaufnahmestelle wohnen, erhalten<br />
Sie mit der Post e<strong>in</strong>en gelben Benachrichtigungszettel, mit dem Sie<br />
zum Postamt gehen müssen. Dort erhalten Sie e<strong>in</strong>en dicken blauen<br />
Brief mit e<strong>in</strong>em Stempel, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> handschriftliches Datum e<strong>in</strong>geschrieben<br />
ist. Dieser Brief enthält den Bescheid über die Entscheidung<br />
und e<strong>in</strong>e mehrere Seiten lange Begründung, mit vielen Länderberichten<br />
und früheren Urteilen zu Ihrem Heimatland.<br />
Die wichtigsten Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesamtes und<br />
die Folgen <strong>für</strong> Sie möchten wir hier näher erläutern. Wir empfehlen<br />
Ihnen, die Fristen unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>zuhalten. Holen Sie sich Unterstützung<br />
bei e<strong>in</strong>er Beratungsstelle oder e<strong>in</strong>em Anwalt!<br />
3.6 Ablauf des<br />
Asylverfahrens<br />
Asylverfahren<br />
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